Kurze, aber intensive Sitzung

In der ersten Sitzung des Landrates nach den Sommerferien passierte die Verordnung über das Kantonsspital Glarus auch die zweite Lesung, sodass nun einer «Spital AG» nichts mehr im Wege steht. Die Verordnung über den Energie- und Gewässerrenaturierungsfonds, die Motion der CVP «Viehzäune», sowie das Postulat «Verkehrsanschluss Glarus Süd» wurden im Rat intensiv diskutiert.



Die Verordnung über den Energie- und Gewässerrenaturierungsfonds nahm die erste Hürde und unterliegt nun noch einer zweiten Lesung. (Bilder: Edi Huber) Landrat und Ständerat This Jenny spricht sich für das Postulat Verkehrsanschluss Glarus Süd aus. Auch Landrat Rolf Hürlimann äussert sich zum Postulat «Verkehrsanschluss Glarus Süd». Landamman Röbi Marti war heute mehrmals gefordert. Landrat Sergio Haller bei seiner nachträglichen Vereidigung. Auch das Schweizer Fernsehen interessiert sich für die Glarner Landratspolitik.
Die Verordnung über den Energie- und Gewässerrenaturierungsfonds nahm die erste Hürde und unterliegt nun noch einer zweiten Lesung. (Bilder: Edi Huber) Landrat und Ständerat This Jenny spricht sich für das Postulat Verkehrsanschluss Glarus Süd aus. Auch Landrat Rolf Hürlimann äussert sich zum Postulat «Verkehrsanschluss Glarus Süd». Landamman Röbi Marti war heute mehrmals gefordert. Landrat Sergio Haller bei seiner nachträglichen Vereidigung. Auch das Schweizer Fernsehen interessiert sich für die Glarner Landratspolitik.

Nachdem Landrat Sergio Haller (SP/JUSO) an der Landratssitzung vom 30. Juni verhindert war, wurde er an der heutigen Sitzung nachträglich vereidigt. Nicht an der zweiten Sitzung nahmen die SVP-Landräte Peter Rothlin und René Brandenberger teil, die nach wie vor noch nicht vereidigt wurden und das Urteil im Falle von ihrem Parteikollegen Siegfried Noser abwarten.

Energie- und Gewässerrenaturierungsfonds

Ohne Wortmeldung passierte in zweiter Lesung die Verordnung über das Kantonsspital Glarus mit der Einführung einer Fallpauschale und mit der Umwandlung des Unternehmens in eine «Kantonsspital Glarus AG». Zu diskutieren gab dann im Anschluss die Verordnung über den Energie- und Gewässerrenaturierungsfonds, die von der diesjährigen Landsgemeinde gutgeheisssen wurde. Die Landsgemeinde beschloss damals auch, die Mittel gegenüber der ursprünglichen Verfassung zu erhöhen. Wie Kommissionspräsident Peter Zentner einleitend betonte, folgte die Kommission weitgehend den Vorschlägen der Regierung, dies nach eingehenden Diskussionen, aber am Schluss einstimmig. Landrat Hanspeter Spälti betonte, dass vor allem das Energiecoaching sehr wichtig sei und in diesem Zusammenhang eine klare und deutliche Vorgabe an die jeweiligen Berater formuliert werden müsse. Weiter zu diskutieren gaben die maximalen Beitragssätze für Vorhaben im Gebäudebereich und für erneuerbare Energien. Landrat Rolf Hürlimann verlangte in diesem Zusammenhang eine Prüfung für die zweite Lesung. Nach erklärenden Ausführungen von Landammann Röbi Marti, im Anschluss an Voten von Peter Zentner, Fredo Landolt und Thomas Kistler entschied der Rat sich für einen sofortigen Entscheid und hielt an der ursprünglichen Verfassung der Kommission fest. Die Verordnung über die Gewässerrenaturierung passierte diskussionslos, somit unterliegen die beiden Verordnungen einer zweiten Lesung. Zu erwähnen in diesem Zusammenhang, die Zusammensetzung der Kommission wird sich ändern, da die jetzige Fassung von der alten Kommission in einer «Ad-hoc»-Sitzung bearbeitet wurde. Die zweite Lesung wird nun von der neuen, ständigen Kommission behandelt und möglichst schnell dem Rat zur Behandlung vorgelegt.

Motion der CVP «Viehzäune»

Landrat Ernst Müller verteidigte die Motion der CVP-Fraktion, Stacheldrahtzäune zum Schutz des Wildes, aber auch des Menschen, innert fünf Jahren zu verbieten. Der Regierungsrat wollte diese Motion nicht entgegennehmen, was die CVP veranlasste, diese in ein Postulat umzuwandeln. Nach seiner Meinung sei die Alternativlösung des Regierungsrates, ein umfangreiches und informatives Merkblatt zu erstellen, ungenügend. Landrat Hans Heinrich Wichser bezeichnete das Verbot als unverhältnismässig und war der Meinung, dass schon genügend Verbote die Landwirtschaft behindert. Regierungsrätin Marianne Dürst vertrat die Meinung, dass ein solches Verbot viele Vollzugsprobleme nach sich ziehen würde, der Regierungsrat werde aber in nächster Zeit ein auf das Glarnerland zugeschnittenes Merkblatt erarbeiten. Der Rat lehnte den Vorstoss auch in die Umwandlung in ein Postulat ab.

«Verkehrsanschluss Glarus Süd»

Ein Thema, das den Rat, aber auch die Bevölkerung von Glarus Süd, in nächster Zukunft noch oft beschäftigen wird. In einem Postulat verlangt eine Fraktion der FDP, SVP, BDP und SP aus dem Glarner Hinterland, dass zwischen Näfels und Glarus Süd keine weiteren Verkehrshindernisse wie Kreisel, zusätzliche Fussgängerstreifen, Quartiererschliessungen und Verkehrsinseln geplant werden. Zu prüfen wären auch zusätzliche Einspurstrecken für Linksabbieger und Verlegung von Bushaltestellen, die einen flüssigen Verkehr stark beeinträchtigen. Die Regierung zeigte sich bereit, dieses Postulat in dieser Form entgegenzunehmen. Landrat und Ständerat This Jenny wies darauf hin, dass die immer wieder in die Waagschale geworfene Umfahrung frühestens in 20 Jahren realisiert würde, sodass unbedingt Handeln angesagt ist. Während Landrat Martin Laupper und auch Landrat Hanspeter Spälti für Ablehnungen sprachen, suchte Landrat Christoph Zürrer nach einer Kompromisslösung, indem das Postulat in abgeschwächter Form an den Regierungsrat überwiesen wird. In diesem Zusammenhang wies Landrat Peter Zentner auf Artikel 81 der Landratsverordnung hin der besagt: «Das Postulat beauftragt den Regierungsrat zu prüfen und Bericht zu erstatten ob; a) eine Verfassung- oder Gesetzesvorlage vorzulegen sei; b) der Entwurf zu einem Beschluss auszuarbeiten sei, oder c) eine andere Massnahme zu treffen sei.» Schliessslich, so Zentner, habe immer noch der Rat darüber endgültig zu entscheiden. In der Abstimmung entschied sich der Rat, dem Antrag Zürrer zu folgen und das Postulat ohne den Antrag A an und lediglich mit den Punkten B und C an den Regierungsrat zu überweisen.