Kurze Antwort, lange Frage

Der Landrat beriet das Gastgewerbegesetz und diskutierte – mehr als zwei Stunden lang – den Tätigkeitsbericht. In teils ausgefeilten Voten wurde oft gut argumentiert. Doch manche Geschichte geriet dabei ein bisschen zu lang. Ein Abriss.



Impressionen von der Landratssitzung vom 17. November (Bilder: e.huber)
Impressionen von der Landratssitzung vom 17. November (Bilder: e.huber)

Nach der Begrüssung durch den Landratspräsidenten Hans-Jörg Marti wurde das Gesetz über das Personalwesen in zweiter Lesung beraten und mit 46:0 Stimmen an die Landsgemeinde 2022 überwiesen.

Wer geht wann mit wem in die Beiz

Die folgende Stunde der Debatte galt der ersten Lesung zum total überarbeiteten Gastgewerbegesetz. Bruno Gallati, Kommissionspräsident Recht, Sicherheit und Justiz verwies darauf, dass sich seit 1998, als das geltende Gastgewerbegesetz verabschiedet worden war, sich die Verpflegungs- und Beherbergungsformen stark änderten. Das vorliegende Gesetz sei unbürokratisch ausgestaltet, es werde auch weiterhin keine Wirteprüfung eingeführt und man wolle den Jugendschutz im Auge behalten. Anschliessend beantragten Hansruedi Forrer namens der SP-Fraktion, Roland Goethe namens der FDP-Fraktion, Peter Rothlin namens der SVP-Fraktion, Karl Stadler namens der Grünen und schliesslich Urs Sigrist namens der Mitte/GLP-Fraktion Eintreten und – mehr oder weniger – Zustimmung zum Gesetz, wie es die Kommission vorschlägt.

Eintreten war unbestritten – in der Detailberatung zeigten sich dann aber doch noch einige Finessen. Erst schloss sich Regierungsrat Dr. Andrea Bettiga der Kommission bei Artikel 14, Absatz 1 an – dort werden die Freinächte festgelegt, insbesondere ist auch die Nacht vom SchmuDo auf den Freitag neu eine Freinacht. Bei der Chilbi-Freinacht verstehe sich von selbst, dass diese nur dort in der Gemeinde gilt, wo auch Chilbi ist. An der Chilbi Mitlödi gebe es also keine Freinacht in Elm.

Jugendschutz, ja, nein, mit wem

Zum Zankapfel entwickelte sich Artikel 17, welcher den Zutritt zu Gaststätten regelt. Im Zuge des Ausbaus des Jugendschutzes sollten Kinder unter 12 Jahren Gastgewerbebetriebe nur in Begleitung Erwachsener oder mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten betreten dürfen. Stephan Muggli beantragte Streichung dieser Verschärfung und brachte einige Beispiele, weshalb dieser Absatz schwer zu vollziehen sei. Insbesondere sei unklar, wie die Einwilligung der Erziehungsberechtigten ausgestaltet werde. «Der Artikel schiesst über das Ziel hinaus.» Obwohl Urs Sigrist namens der Mitte/GLP-Fraktion beantragte, diesen nützlichen Zusatz zu belassen, um innerhalb von Restaurants und Bars gewisse Einschränkungen zu machen, folgte der Rat dem Streichungsantrag Muggli mit 33:18 Stimmen.

Mit dem Streichungsantrag auch von Absatz 2 konnte sich Muggli nicht durchsetzen. Er verbietet – in der Kommissionsfassung – dass sich Jugendliche unter 14 Jahren, die nicht in Begleitung Erwachsener sind, nach 22.00 Uhr in gastgewerblichen Betrieben aufhalten dürfen. Muggli argumentierte: «Das ist Sache der Eltern und nicht der Gastronomie. Soll der Wirt durchs Restaurant gehen und die Unter-16-Jährigen heimschicken? Wohin gehen sie denn dann? An den Dorfrand, wo sie weit Gefährlicheres konsumieren. Es gab diese Beschränkung im Glarnerland nicht und es besteht hier kein Handlungsbedarf, im Gegenteil: der Artikel könnte zum Bumerang werden.» Er beantragte eventual, das Alter – wenn schon – auf 16 Jahren zu belassen, da sonst die Wirte zu viele Kategorien kontrollieren müssten. Karl Stadler beantragte, den Absatz 2 zu belassen. «Die Realität zeigt: Viele sind mit der Schule fertig, aber noch nicht 16 Jahre alt. Deshalb drängt sich Mugglis Antrag auf 16 Jahre für mich nicht auf. Das Alter 14 dagegen ist eine Notbremse, die wir für jene Eltern festlegen, die es nicht schaffen, das Verbot für ihre Kinder selbst durchzusetzen.» Thomas Kistler beantragte namens der SP-Fraktion ebenfalls Zustimmung zur Kommissionsfassung. «Leider haben nicht alle Eltern die Möglichkeit, die Kinder so zu erziehen. Wir tragen den Kompromiss mit, können uns aber ein Gesetz, das gar keine Alterslimite setzt, nicht vorstellen. Deshalb sollten wir als Allgemeinheit etwas mithelfen, denn Jugendliche unter 14 sollten nicht nach 22.00 Uhr im Ausgang sein – so etwas scheint uns auch kein Menschenrecht zu sein.» Auch Urs Sigrist unterstützte das.

Peter Rothlin dagegen unterstützte namens der SVP den FDP-Antrag. «Solche Verbote dienen nicht zur Erziehung zur Selbstständigkeit.» Für Konzerte dagegen gelte das Verbot ja nicht. An Thomas Kistler gewendet, sagte er: «Es ging früher ohne, weshalb heute mit?» An Karl Stadler: «Versetzen Sie sich in einen Jugendlichen. Die Verantwortung der Wirte ist jetzt schon hoch. Ist es da nicht besser, die Jugendlichen in die Gaststätte gehen zu lassen, als dass sie sich etwa am Bahnhof treffen? Ist die Verantwortung bei den Eltern oder beim Staat? Es ist Aufgabe der Eltern zu sagen, wann die Jugendlichen zu Hause sein sollen.» Rothlin verwies auch auf das Stimmrechtsalter 16. Insofern sei der Restaurant-Besuch etwas wie eine Versammlungsfreiheit und damit umzugehen gehöre zum Teenager-Reifungsprozess. Zudem schaffe Absatz 2 Handhabungsprobleme. «Wie wollen Sie überprüfen, welcher Jugendliche zu welchem Erwachsenen gehört? Partyorganisatoren regeln das mit Bändern. Verschiedene Farben sagen, wie alt jemand ist. Doch diese Regelung hier ist nicht kontrollierbar, nicht jugendgerecht und nicht anwendbar.» Auch Roger Schneider setzte sich für den Antrag Muggli ein, dieser Artikel sei kleinkariert. «Die Wirte sind gewöhnt, gesetzesbedingt die Alkoholabgabe zu kontrollieren. Doch es ist die zugegeben manchmal unbequeme Aufgabe der Eltern, den Ausgang der Kinder zu kontrollieren.» Bruno Gallati verwies als Kommissionspräsident darauf, dass mit der Streichung etwas aus dem Gesetz wegfalle, was ein wichtiger Bestandteil sei: «Wir wollen vom Alter her einen minimalen Jugendschutz.» Das bekräftigte auch Regierungsrat Andrea Bettiga: «Wir wollen einfach keine 12- oder 13-Jährigen unbeaufsichtigt in der Beiz nach 22.00 Uhr.» Der Rat blieb mit 43:17 Stimmen zuerst eventual beim Kommissionsantrag auf 14 Jahre. Der Streichungsantrag Muggli unterlag darauf mit 32:19 Stimmen.

Pragmatisch und in zweiter Lesung

Bei Artikel 21, welcher die Gästekontrolle regelt, erwähnte Stephan Muggli zuhanden des Protokolls, die Identitätsprüfung in Pfadiheimen oder Gruppenunterkünften pragmatisch zu regeln, indem einfach die Adresse der Verantwortlichen aufgenommen werde. Bei den Artikeln 26 Gebühren und 27 Abgaben bedauerte Peter Rothlin das Fehlen der Synopse und forderte, dass Gastwirte durch das neue Gesetz nicht schlechter gestellt werden sollten. Zuhanden der zweiten Lesung bat er die Kommission, sie solle prüfen, was die Gebühren früher deckten und ob die Gastwirte dadurch nicht schlechter gestellt werden. Bruno Gallati versicherte, er werde diese Fragen zuhanden der zweiten Lesung abklären und Regierungsrat Andrea Bettiga fasste zusammen: «Jetz sind wir fix und haben einen tiefen Tarif, aber wir schauen das noch einmal an.»

Zwei Stunden und eine Pause

Beim Tätigkeitsbericht 2020 handelte es sich um ein gross angelegtes Frage-Antwort-Spiel, bei dem einige Fragen allerdings eher als Geschichten daherkamen und wo man die antwortenden Regierungsmitglieder nicht zu beneiden hatte. Begrüsst wurde auch Frau Obergerichtspräsidentin Petra Hauser, die dann aber gar keine Fragen zu den Gerichten beantworten musste, im Gegensatz zu den anderen Departementsvorstehenden. Am Schluss wurden die Anträge der Geschäftsprüfungskommission genehmigt. Dabei wird erstens der Regierungsrat verpflichtet, der Geschäftsprüfungskommission (GPK) aufzuzeigen, wie bei interdisziplinären Fragestellungen künftig jenes Departement die Federführung haben kann, welches so etwas wie ein neues Gefängnis oder eine neue Berufsschule bestellt und später auch nutzt. Er muss bis März 2022 aufzeigen, welche Massnahmen er ergreift, um die Pendenzen beim Grundbuchamt zeitnah aufzuarbeiten, und er muss der GPK bis Mitte 2022 eine Grobplanung für die Realisierung des künftigen kantonalen Gefängnisses aufzeigen.

Gabriela Meier Jud als Präsidentin der GPK wies auf die Notwendigkeit hin, die Zuständigkeiten klar zu definieren und kritisierte: «Weshalb wartete man mit dem Widerruf der Zusage an das Architekturbüro bei der Berufsschule so lange?» Zudem sei es der falsche Zeitpunkt, beim Gefängnis neben der Machbarkeitsstudie bereits den Wettbewerb vorzubereiten. «Wir müssen mit den Ressourcen haushälterisch umgehen. Es ist wichtig, die Bedürfnisse der Nutzer einzubeziehen. Es müssen Zellen für Untersuchungsgefangene bereitstehen, sodass bei einem Drogenfall sich die Verdächtigen nicht absprechen können.» Das Baubewilligungsverfahren müsse, so Meier Jud, für den Bauwilligen durchschaubar sein, deshalb brauche es eine kantonale Koordinationsstelle. Zudem fordere die GPK das Departement Volkswirtschaft und Inneres auf, die Pendenzen beim Grundbuchamt zu lösen und bei künftigen Pensionierungen die Nachfolgeplanungen frühzeitig zu regeln. Die anschliessend sprechenden Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission Toni Gisler, Marius Grossenbacher, Fridolin Luchsinger, Christian Büttiker und Beat Noser beantragten alle, den Tätigkeitsbericht zu genehmigen und den Anträgen der Kommission zu folgen. Sie setzten aber alle noch spezielle Akzente. So fand Gisler: «In unserem Kanton sind die Wege kurz genug. Deshalb ist es für uns nicht nachzuvollziehen, dass jetzt beim Wettbewerb Berufsschule Ziegelbrücke Architekten entschädigt werden müssen. Der Widerruf erfolgte zu spät, war aber nötig. Doch es hätte gar nie so weit kommen dürfen.» Es gelte, für zukünftige Bauvorhaben daraus die Schlüsse zu ziehen. Auch Marius Grossenbacher gab der Wettbewerb und der Widerruf bei der Berufsschule zu denken: «Der Gewinner hat schon früher Schwierigkeiten bei öffentlichen Wettbewerben gemacht. Der Wettbewerb war schlecht vorbereitet. Beim Gefängnis ist nicht verständlich, weshalb nach dem Variantenentscheid jetzt wieder Machbarkeitsstudien gemacht werden und Varianten vorgelegt werden.» Und er brachte auch noch weitere Punkte ins Spiel: «Die Zusammenführung der sozialen Dienste betrachten wir mit Skepsis. Für wen werden die Wege dadurch kürzer? Es ist zudem stossend, dass ein Drittel der Lehrpersonen der Volksschule nicht stufengerecht ausgebildet ist.» Für Fridolin Luchsinger warf auch das Maskendebakel am Kantonsspital Fragen auf, ebenfalls der tierärztliche Notfalldienst und er kam auch noch auf die bevorstehende Ertüchtigung der Braunwaldbahn zu sprechen. Er schilderte seine Erlebnisse anhand einer Bergfahrt mit dem Kinderwagen und stellte fest: «Familienfreundliches Braunwald, aber familienfeindlicher Zugang.» Christian Büttiker kündigte an, die SP werde bei der Digitalisierungsstrategie noch genau hinschauen. «Das muss vom Regierungsrat gesteuert werden und es braucht die regelmässige Information.» Beat Noser rief dazu auf, das Baubewilligungsverfahren genau anzuschauen. Dann ging es in die Pause.

Die Antworten

Nach der Pause bedankte sich Frau Landammann Marianne Lienhard bei der GPK und kündigte an, zu den Anträgen der GPK werde die Regierung keinen Gegenantrag stellen. Sie schilderte zwei Projekte, wo die interdisziplinäre Zusammenarbeit gut funktioniert habe, beim Neubau des glarnersteg und auch bei der Renovation des Landratssaales. Allerdings war das noch lange nicht das Ende der Fragen – das musste auch der Landratspräsident feststellen. Er hatte Hans Jenny und Samuel Zingg übergangen, welche beide als Landräte noch zum Bericht Stellung nehmen wollten. Jenny sagte, die FDP-Fraktion nehme den Bericht der GPK zur Kenntnis, bezweifelte aber, ob innerhalb der nächsten Monate eine Grobplanung erstellt werden kann. «Insbesondere, da wieder ein neuer Standort zur Diskussion steht. Aber wir haben den Wink mit dem Zaunpfahl verstanden.» Also wohl, sich kurz zu fassen. Und der Präsident der Finanzaufsichtskommission Samuel Zingg mahnte zur Digitalisierungsstrategie an, dass aufgezeigt werden müsse, welchen Effizienzgewinn sie bringe. «Das Jahr 2022 ist das Jahr der Entscheide. Aber dass die Umnutzung des Gefängnisses 6,5 Mio. Franken kosten soll, hat uns erschreckt.» Auf die Frage, ob sich sonst noch jemand übergangen fühlte, meldete sich als Nächster Franz Landolt, welcher detailliert den schweren Unfall vom 18. Oktober am Bahnhof Ober-/Niederurnen thematisierte. Nachdem ihn der Präsident aufgefordert hatte, auf den Punkt zu kommen, stellte er Fragen an den Gesundheitsdirektor. Doch kannte dieser den Fall nicht en détail und die Fragen waren auch so gestellt, dass sie selbst dann schwierig zu beantworten gewesen wären. Besser hatte es Landesstatthalter Benjamin Mühlemann, da schon mit Kaspar Krieg, der sich zur derzeitigen Lage bei der Pädiatrie im Kanton erkundigte. «Die Kinderarztpraxis am Kantonsspital war drei Jahre offen, die Vereinbarung war auf drei Jahre als Pilot ausgerichtet.» Inzwischen habe sich die Kinderarztversorgung im Kanton klar verbessert. Zudem müsse sich die Praxis wirtschaftlich rechnen und es sei schwierig, eine Nachfolge für den pensionierten Pädiater zu finden. Franz Landolt wies er auf die Koordination Gesundheit hin, auf die Maskenfrage von Luchsinger antwortete er, man sei aktiv geworden, lange vor dem Fernsehbericht. «Aber dazu ist eine Strafuntersuchung hängig.» Die Unterversorgung bei den Leistungserbringern – insbesondere bei Grosstierärzten – sei in Bewegung und der Umgang mit der Digitalisierung habe für den Gesamtregierungsrat hohe Bedeutung. «Wir haben Ihnen dazu auch eine Strategie vorgestellt. Die Vorlage soll – nach der Vernehmlassung, die sie sehr positiv aufnahm – der nächsten Landsgemeinde vorgelegt werden.»

Bauberatung und Antrag an den Regierungsrat

Priska Müller Wahl fragte Markus Heer, den Vorsteher des DBK, zur Denkmalpflege: Wird der Regierungsrat das Resultat der Gesamtsicht als Umsetzungskonzept öffentlich machen? Denn sie begrüsse die Gesamtsicht mit Bauberatung, Gemeinden und Heimatschutz. Und Regierungsrat Markus Heer bestätigte: «Wir haben in der Denkmalpflege Potenzial entdeckt, die Baukultur zu schätzen und zu fördern. Wir wollen an der hohen Qualität im Glarnerland festhalten. Es ist selbstverständlich, dass wir etwas Gutes machen werden und dass wir das transparent nach aussen tragen.» Danach stellte Peter Rothlin den Antrag, die GPK zu beauftragen, die Vorgänge rund um das Baugesuch eines Unternehmers in Bilten zu prüfen, zu welchem Gemeinde und Kanton verschiedene Aussagen machen, und zu klären, wer allenfalls dort seine Kompetenzen überschritten habe. Es dürfe weder bei der kantonalen Verwaltung noch bei der Gemeinde einen Basar geben. Regierungsrat Kaspar Becker bekräftigte: «Es darf kein Basar sein, ich nehme diesen Anstoss gerne entgegen. Wir evaluieren eine externe Analyse, wo die Schnittstellen und Abläufe untersucht werden.» Weiter sagte Becker zur Berufsschule Ziegelbrücke: «Es war der richtige Entscheid, zu stoppen.» Man habe zwar lange versucht, dem Architekten die Projektidee abzukaufen oder eine einvernehmliche Lösung zu finden, aber: «Wenn das Preisschild von 35 auf 45 Mio. Franken steigt, muss die Notbremse gezogen werden. Offener Wettbewerb hat seine Vorteile, aber auch Nachteile, woraus wir unsere Lehre ziehen werden.» Dem Antrag Rothlin wurde darauf mit 39:7 Stimmen zugestimmt, wobei der Auftrag nicht an die GPK geht, sondern vom Regierungsrat übernommen wird. Frau Landammann Marianne Lienhard bat um Geduld in Sachen Grundbuchamt und versicherte Marius Grossenbacher, dass man intern bei den sozialen Diensten zwar näher zusammenrücke, aber die Klientensicht auch berücksichtige. Schliesslich erklärte Regierungsrat Andrea Bettiga, weshalb die ERZUB gleichzeitig die künftige Erschliessung Braunwalds prüft und die bestehende Bahn ertüchtigt wird. Danach wurde das Postulat der SP zum Automatismus bei der individuellen Prämienverbilligung als erledigt abgeschrieben und Rolf Blumer zeigte sich erstaunt zur Interpellationsantwort «Liegenschaft Bär».

Die nächste Sitzung des Landrates findet am 8. Dezember statt.