Die Kantonspolizei Glarus verfolgt die Situation aufmerksam und geht gegen unnötigen Strassenlärm wie auch gegen die «Auto-Poser» mit gezielten Aktionen konsequent vor. Der Fokus liegt dabei auf hohen Drehzahlen im Leerlauf oder niedrigen Gängen, zu schnelles Beschleunigen, unnötigem Herumfahren in Ortschaften oder unnötigem Laufenlassen des Motors. An Hotspots ist die Polizei präsent und schreitet entsprechend ein. Seit Anfang 2020 wurden bereits über 20 Lenker wegen ihrem lärmverursachenden Verhalten im Strassenverkehr oder wegen unerlaubter technischer Änderungen an ihrem Fahrzeug verzeigt. Die sehr häufig stattfindenden Geschwindigkeitskontrollen tragen zusätzlich zur vernünftigen Fahrweise bei und wirken dadurch lärmmindernd.
Vier Fragen an Markus Denzler, Kommandant der Kantonspolizei Glarus
1. Täuscht der Eindruck – oder gibt es mehr Lärm im Strassenverkehr als früher?
Die Erfahrung zeigt, dass die Verkehrsteilnehmer mit ihren Fahrzeugen in aller Regel die gesetzlich erlaubten Lärmvorschriften einhalten. Leider gibt es immer wieder einzelne, die absichtlich Lärm erzeugen. In den letzten Wochen war ein gewisser Corona-Effekt spürbar. Die Öffnung des Klausenpasses, die Lockerung der Corona-Verhaltensregeln innerhalb der Schweiz sowie schönes Wochenend-Wetter haben in hohem Masse zahlreiche Motorradfahrer und Fahrzeuglenker ins Glarnerland gelockt. Das war lärmmässig ein starkes Kontrastprogramm zu vorher. 2
2. Wird der Lärm durch vermehrt illegale Umbauten an Autos und Motorrädern verursacht?
Eine Steigerung illegaler Lärmemissionen ist nicht auszumachen. Jedoch geben die in Europa und in der Schweiz gültigen Lärmgrenzwerte für Motorfahrzeuge den Herstellern einen grossen Spielraum für ein ausgefeiltes «Sounddesign», was natürlich ausgiebig genutzt wird. Knallende und bollernde Auspuffe können unter Umständen ebenso legal sein wie künstliches Zwischengas beim Schalten. Anders gesagt: Viele Geräuscheffekte von Motorfahrzeugen sind heute nicht verboten, insbesondere bei Sportwagen. Verboten ist jedoch ein unnötig, lärmverursachendes Verhalten bzw. Fahrweise, und dagegen gehen wir konsequent vor.
3. Kann die Kantonspolizei nicht einfach einen «Lärmblitzer» einsetzen, um damit laute Motorfahrzeuglenker erfassen und büssen zu können?
Der Einsatz eines «Lärmblitzers» – ein Gerät, welches den Lärm eines vorbeifahrenden Fahrzeugs misst – ist bei der heutigen Gesetzeslage nur im informativen Sinn möglich. Es wäre also denkbar, dass ein solcher «Lärmblitzer» mit entsprechenden Symbolen («Smileys») ab einem gewissen Lärmpegel den Fahrzeuglenker entsprechend informiert. Etwa so, wie bei den sogenannten Speedy-Geschwindigskeitsmessanlagen. Konkrete Sanktionen können aufgrund solcher Lärmmessungen jedoch nicht ausgesprochen werden. Einerseits fehlt es an zertifizierten Messgeräten, andererseits gibt es keinen Grenzwert, der für alle Motorfahrzeuge gleich ist. Wir beobachten jedoch die entsprechende Entwicklung in der Schweiz aufmerksam.
4. Könnte der Kanton Glarus mit gutem Beispiel vorangehen und laute Fahrzeuge auf dem Kantonsgebiet in Eigeninitiative verbieten?
Die Festlegung von Zulassungsvoraussetzungen für Motorfahrzeuge ist Sache des Bundes, welcher sich wiederum mit den Vorgaben der EU abstimmen muss. Die Kantone können nicht im Alleingang bestimmte Fahrzeuge aussperren. Die EU plant für das Jahr 2025 eine weitere Verschärfung der Grenzwerte; die Schweiz wird diese voraussichtlich übernehmen.