Landrätliche Bauverordnung

An der heutigen Sitzung beschäftigte sich der Regierungsrat mit der landrätlichen Bauverordnung und dem Mehrjahresprogramm für Hochbauten 2011 bis 2015.



Der Regierungsrat beschäftigte sich mit der landrätlichen Bauverordnung.
Der Regierungsrat beschäftigte sich mit der landrätlichen Bauverordnung.

Das von der diesjährigen Landsgemeinde erlassene neue Raumentwicklungs- und Baugesetz weist dem Landrat bestimmte Einzelfragen zur näheren Regelung zu. Damit soll eine gleichmässige Anwendung des Gesetzes über den ganzen Kanton gewährleistet werden.

Landrätliche Bauverordnung

Zu den Kernpunkten der landrätlichen Bauverordnung gehören namentlich die Festlegung von Behandlungsfristen in Bau- und Planungssachen, die Inhalte der kantonalen Richtplanung, die Beschreibung der verschiedenen vorgesehenen Nutzungszonen, die Definition baurechtlicher Begriffe wie «Klein- und Nebenbauten» oder «Gesamthöhe», die nähere Umschreibung der bewilligungspflichtigen Vorhaben, die Konkretisierung von unbestimmten gesetzlichen Begriffen wie «erhebliche Auswirkungen» oder «gute Gesamtwirkung» sowie die Abläufe bei den Baubewilligungsverfahren und den Baukontrollen.

Nebst der landrätlichen Verordnung wird auch eine regierungsrätliche Vollzugsverordnung zu erlassen sein, bei der es insbesondere um verwaltungsorganisatorische Fragen sowie technische Einzelheiten des Baubewilligungsverfahrens und der Baukontrolle geht. Sie liegt als Entwurf ebenfalls bereits vor.

Das Raumentwicklungs- und Baugesetz, die landrätliche Bauverordnung und die regierungsrätliche Vollzugsverordnung sollen gleichzeitig auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt werden.

Mehrjahresprogramm für Hochbauten 2011 bis 2015

Dem Landrat wird das Programm für Hochbauten 2011 zur Genehmigung und das entsprechende Mehrjahresprogramm für die Jahre 2012 bis 2015 zur Kenntnisnahme unterbreitet. Das Mehrjahresprogramm dient als Planungsinstrument für die Erhaltung der kantonalen Hochbauten in den nächsten 25 Jahren. Es musste der angespannten Finanzsituation angepasst und entsprechend überarbeitet werden. Die für die Jahre 2012 bis 2015 aufgeführten Aufwendungen sind im Rahmen der gesamthaften Finanz- und Aufgabenplanung einer nochmaligen Überprüfung zu unterstellen.

Mit den Überlegungen des Mehrjahresprogramms Hochbauten der Jahre 2012 bis 2015 kann die mit dem Programm 2006 prognostizierte negative Entwicklung der Gebäudezustandswerte nicht verbessert werden. Die eingestellten Beträge reichen jedoch knapp aus, um den guten durchschnittlichen Zustand der Gebäude zu erhalten. Unter diesen Umständen werden wünschbare Neu- und grössere Umbauprojekte derzeit nicht weiterentwickelt.