Areale sichern

Neben einigen Positionen zum Durchwinken gab im Landrat die Gesetzesänderung zur Standortförderung viel zu reden. Dazu wurde auch intensiv und in erster Lesung zum öffentlichen Beschaffungswesen diskutiert und der Arbeitslosenfürsorgefonds soll mit einer Million Franken geäufnet werden.



Areale sichern

Zu Beginn werden die Traktanden im Zwei-Minuten-Takt abgehandelt: zweite Lesung Umweltschutzgesetz (Deponien), Tourismusentwicklung Marktbearbeitung. Namens der Mitte-Fraktion argumentiert Fritz Waldvogel, den Antrag Heiri Hösli zur Pachtlandverteilung als nicht erheblich zu erklären. «Pachtland ist im Eigentum der Gemeinden, sie sollen es also auch zuteilen können.» Er sehe keinen Rückhalt für den Antrag in der Landwirtschaft und die Landsgemeinde habe den Antrag, wenn auch knapp, bereits abgelehnt. Mit 11:43 Stimmen – 10 Stimmen braucht es minimal – wird der Antrag erheblich erklärt. Dann wird – weitgehend ohne kritische Voten – 11 Minuten in erster Lesung das Raumentwicklungs- und Baugesetz behandelt und die Motion Christian Marti als erledigt abgeschrieben. Fridolin Staub bedauert, dass das Postulat Staub/Schubiger da nicht mit eingeflossen sei. Es gibt sonst keine Wortmeldung, das Geschäft geht in die 2. Lesung.

Geeignete Infrastrukturen schaffen

Um 08.20 Uhr beginnt – mit dem Votum von Kommissionspräsident Roger Schneider – die Debatte zur Standortförderung. Die Gesetzesänderung zur Standortförderung ermöglicht es dem Kanton, Flächen zu erwerben, zu entwickeln und wieder an Firmen abzugeben. Es gehe, so Schneider, um Wirtschaftsförderung. Neben Finanzhilfen sollen Unternehmen nachhaltig unterstützt werden – nämlich mit Raum am richtigen Ort zur richtigen Zeit und mit der geeigneten Infrastruktur. Diese Flächen müssten verfügbar sein. Bisher habe man, so Schneider, auf reaktive Tätigkeit gesetzt und es sei meist pures Glück gewesen, wenn eine Firma den richtigen Standort gefunden habe. Das neue Gesetz gebe die Möglichkeit, proaktiv tätig zu sein. Departement, Gemeinden und Investoren könnten zusammenarbeiten. Den Takt gibt hier das Arbeitszonenmanagement vor. Aus dem Standortförderungsfonds kann der Kanton – bei Raumbedarf – Mittel zur Entwicklung nehmen, wobei die Standortgemeinde in jedem Fall mit eingebunden wird. Die nächste Budgetdebatte stelle die Mittel dafür bereit – diese Vorlage selbst aber löse noch keine Kosten aus. Ruedi Schwitter beantragt namens der GLP-Fraktion Eintreten und Annahme und kündet einen Zusatzpunkt an. Die Art der Nutzung werde über Erfolg und Misserfolg entscheiden. Das neue Flächenmanagement sei ein gutes Instrument zur Steuerung, es gebe dem Staat aber die Möglichkeit in die Privatwirtschaft einzugreifen. «Aus liberaler Sicht ein No go.» Zudem bezweifle man die Fähigkeit des Kantons, diese Aufgabe wahrnehmen zu können, da es dazu keine Strategie gebe. Das Gesetz könne nur mit Geldern aus der Budgetdebatte 2024 auch Wirkung entfalten. Da sich Kauf, Entwicklung und Verkauf über Jahre hinziehen könnten, entstehe finanziell Unsicherheit, deshalb brauche es Erfolgskontrolle, also brauche es auch einen Bericht. Sarah Küng unterstützt namens der SP-Fraktion das Gesetz. Es sei wichtig, umweltschonend und raumplanerisch sinnvoll zu entscheiden, man werde deshalb zum Artikel 8 sprechen. Fritz Waldvogel unterstützt das Flächenmanagement namens der Mitte-Fraktion. Man könne damit auch einmal ein Areal zur Entwicklung sicherstellen – der Kanton werde deshalb noch nicht zum Immobilienmakler. Er müsse aber den Blick aufs Ganze behalten.

Kontroverse in der Fraktion

Namens der SVP-Fraktion beantragt Yvonne Carrara Unterstützung. Die Vorlage sei kontrovers diskutiert worden. Man sei sich aber einig geworden, dass das Ziel der Vorlage nicht Einmischung in die Privatwirtschaft sei, sondern damit bekomme der Kanton einfach die Möglichkeit, Betriebe besser anzusiedeln und die Wirtschaft weiterzuentwickeln. Dazu brauche es die aktive Bodenpolitik und dann auch Land, das mit der richtigen Infrastruktur erschlossen sei. Das Gesetz sei deshalb auch ein Ja zum Wirtschaftsstandort Glarus.

Bestandesaufnahme und strategische Förderung

Marius Grossenbacher plädiert namens der Grünen, die Förderung stehe und falle mit der Umsetzung. Das Ziel sei nicht, die Areale zu halten, sondern sie zu entwickeln. Es gehe neben dem finanziellen Mehrwert auch um den Arbeits- und Wohnort Kanton Glarus.

Regierungsrätin Marianne Lienhard beantragt namens des Regierungsrates, den Kommissionsanträgen unverändert zu folgen. Die Ergänzung sei für den Kanton sehr wichtig und sie wolle nicht die liberalen Grundsätze über Boden werfen. Es gehe darum, mit dem vorhandenen Boden haushälterisch umzugehen und ihn optimal zu nutzen: «Den Platz am richtigen Ort zur richtigen Zeit mit der richtigen Infrastruktur erschlossen bereitstellen und dies ausgehend von den bereits ansässigen Firmen, aber auch zur Ansiedlung von neuen.» Oft passe die Zone freier Areale nicht zum Vorhaben oder sie seien nicht passend erschlossen. Das führe zu Unsicherheit bei Investoren und Konflikte seien vorprogrammiert. «Wir möchten – als Kanton – Flächen zur Verfügung haben.» Es gehe um die Bestandesaufnahme – Zonenplanung und Erschliessung –, strategisch relevante Flächen würden dort auch eingetragen. Das Raumplanungsgesetz stelle dazu die Grundlagen bereit. Werde ein Areal aufgegeben und nicht gleich nachgefragt, könnte eine Entwicklung blockiert sein. Entwicklungsrelevante Areale müssten gesichert werden, um sie Nutzern wieder zur Verfügung stellen zu können. Mit Sicht auf Uri sei man überhaupt kein Vorreiter, dieser Kanton stelle dafür einen zweistelligen Millionenbeitrag bereit.

Gemeinden, Kanton und Private

Christian Marti fragt in der Detailberatung, weshalb man dieses Instrument nicht auch für die Gemeinden bereitstelle. Schneider und Lienhard hätten darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine Verbundaufgabe von Privaten, Gemeinden und Kanton handle. Rolf Blumer fehlt in der Vorlage die Gewissheit, dass die Regierung diese Umsetzung schafft, weil sie zu lange benötige, um die PS auf den Boden zu bringen. Marianne Lienhard sagt zu Marti, man habe verschiedene Optionen geprüft und sei beim Standortsförderungsgesetz – einem schlanken Gesetz – angelangt. Der rote Faden sei, dass der Kanton sich damit selber fördere, formell sei es nicht einfach, hier die Gemeinden auch reinzuschreiben. Bei Bodengeschäften und Ansiedlungsvorhaben sei aber immer wenigstens eine Gemeinde im Boot – wenn die Gemeinden sich dazu ein Instrument schaffen wollten, sei dies über die Gemeindeordnung möglich und die Gemeinde könne sich da von ihren Versammlungen die nötigen Verpflichtungskredite abholen. Die Gemeinden sollen mitgenommen werden, aber frei sein, wie sie das ausgestalten wollen. Samuel Zingg fragt, ob die 2,5 Mio. Franken, die jetzt im Fonds sind, schon verplant seien. Marianne Lienhard nimmt dazu Stellung: Der Fonds sei im Herbst 2022 belehnt gewesen und man habe deshalb eine Möglichkeit zur Verbessung gesucht – mit diesem Geld würden Bürgschaften geleistet. Nun wolle man beim Buchstaben 8g der Landsgemeinde dieses Flächenmanagement unterbreiten. Man gehe Schritt für Schritt vor, aber die 2,5 Mio. Franken seien nicht gerade astronomisch hoch. Für ein Flächenmanagement brauche es, falls beschlossen, dann mehr Geld, wenn auch einstellige Millionenbeträge.

Behördenverbindliches Instrument?

Namens der SP-Fraktion will Christian Büttiker in Artikel 8g ergänzend den kantonalen Richtplan – als behördenverbindliches Instrument – im Gesetz verankern. Für Marianne Lienhard werden bereits in der Führung des Arbeitszonenmanagements diese Forderungen eingehalten, es gehe hier aber um proaktives Vorgehen. Werde ein Areal frei und sei es richtplanerisch nicht so vorgesehen, gelte es vom Kanton her aktiv zu werden. Da man dies sowieso tun müsse, brauche es Büttikers spezifischen Einschub nicht. Büttiker präzisiert: Es brauche eine Qualitätssicherung, das sei ein Massnahmenblatt, damit der Kanton wisse, was er tun soll. Thomas Tschudi sieht das ebenso, es müssten verbindliche Parameter zur Entwicklung gesetzt werden, er unterstützt das Anliegen der SP. Roger Schneider dagegen rät davon ab. Das heble das Instrument des Flächenmanagements gleich wieder aus. Es gehe darum, schnell auf Marktbedürfnisse zu reagieren. Marianne Lienhard unterschreibt 100-prozentig, was Tschudi und Büttiker sagen, aber: «Wir dürfen Dinge, die sowieso erfolgen müssen, nicht noch ins Gesetz aufnehmen und es damit aufblähen.» Der Antrag Büttiker setzt sich mit 33:24 Stimmen durch. Priska Müller Wahl beantragt namens der GLP einen neuen Absatz 4, um einen Wirksamkeitsbericht zu verlangen. Damit werde dem Landrat und der Öffentlichkeit aufgezeigt, welche Wirkung die gesprochenen Gelder zeitigten, deshalb brauche es nach jeweils vier Jahren eine öffentliche Diskussion darüber. Das Wie des Einsatzes entscheide über den Erfolg, das brauche Öffentlichkeit. Toni Gisler gibt Müller Wahl prinzipiell recht. Ihm fehle der Glaube, dass die Departemente das schafften. Er erinnert sich an die Gefängnisdiskussion, jene um Altherr und um die Fritz Landolt AG. Da habe man es verfehlt, die Rahmenbedingungen zu setzen. Deshalb brauche es die Kontrolle in der Zukunft. Das solle aber nicht über einen Bericht an den Landrat geschehen, sondern mit jährlichen Berichten an die GPK. Roger Schneider bittet, von einem eigenen Bericht abzusehen. Das stehe ja schon im Tätigkeitsbericht des Kantons und man könne in der Budgetdebatte eingreifen. Mit 43:13 Stimmen unterliegt der Antrag Müller Wahl. Das Geschäft geht nun in die zweite Lesung.

IVöB und EG mit oder ohne PNK

Nach der Pause geht es um das öffentliche Beschaffungswesen, welches interkantonal mit einer Vereinbarung (IVöB) und Bundesgesetzen sowie über ein kurzes Glarner Einführungsgesetz (EG) geregelt sein soll. Christian Marti als Kommissionspräsident verweist auf die Bedeutung, damit die öffentliche Beschaffung transparent und mit Wettbewerb, aber auch mit Chancengleichheit geschieht. Mit der Vereinbarung werde das kantonale Gesetz von 1997 ersetzt. Dadurch werde rationalisiert, der Wettbewerb gestärkt und das Konkordat biete die von der SVP und die von Mathias Vögeli geforderte Rechtserneuerung. Die Interessenskonflikte würden allerdings auch damit nicht immer ausgeräumt. Namens der SP beantragt Hans-Rudolf Forrer Eintreten und Beitritt, um unsauber vorgehende Firmen auszuschliessen. Kaspar Krieg beantragt dies namens der SVP. Er verweist auf die Preisniveauklausel (PNK), die eben auf das höhere Niveau in der Schweiz hinweist, um die Schweiz gegen das Ausland abzusichern. Dazu werde man einen Antrag stellen. Andrea Bernhard beantragt namens der GLP-Fraktion Eintreten, Zustimmung und Abschreibung. Mit der Preisniveauklausel aber mache man die Sache komplizierter. Kaj Weibel unterstützt das ebenfalls namens der Grünen/Junggrünen, wichtiger Aspekt sei dabei der Qualitätswettbewerb, was die Schweizer Volkswirtschaft stärke. Der Preis allein könne nicht das Kriterium sein, Nachhaltigkeitskritierien müssten ebenfalls eingehalten werden. Eine PNK werde er – vermutlich – unterstützen. Landesstatthalter Kaspar Becker freut sich über die grundsätzliche Einstimmigkeit von Regierung und Parlament. Es sei – wie Krieg gesagt habe – der Paradigmenwechsel von einem preisgetriebenen Modell zu einem, das auch andere Kriterien aufnehme. Er sei – Stand jetzt – für unveränderte Annahme der Vereinbarung und des Gesetzes, denn es vereinfache gerade bei Verwaltung und Gerichten vieles.

Zurück an die Kommission

Beim EG beantragt Hansjörg Marti namens der FDP einen neuen Artikel 5 über die Zuschlagskritierien – unterschiedliche Preisniveaus sollen berücksichtigt werden. Man sehe nicht, weshalb dieses Kriterium – also die Niveauklausel – nicht aufgenommen wurde. Er befürchte einen Regulierungsdschungel und Dumping aus dem Ausland. Zudem habe die Bundesverwaltung bei der Preisniveauklausel ungeklärte Fragen geregelt. Mathias Vögeli verweist darauf, die Preisniveauklausel sei in der Kommission nicht diskutiert worden und beantragt, dies zuhanden der zweiten Lesung in die Kommission zurückzunehmen, was Kaspar Krieg namens der SVP und auch Kommissionspräsident Christian Marti unterstützen. Laut Mathias Zopfi haben sich die Grünen/Junggrünen bereits damit befasst und man solle das nochmals in die Kommission zurücknehmen. Laut Landesstatthalter Kaspar Becker gehen tatsächlich unterschiedlich hohe Aufträge ins Ausland, die Preisniveauklausel mache die Sache aber nicht einfacher – insbesondere von einer Muss-Formulierung bitte er abzusehen, da sonst auch das einheimische Gewerbe bei jeder Beschaffung für jedes Detail die Herkunft belegen müsse. Dem widerspricht Hansjörg Marti – die geforderten Daten seien jedenfalls in der Industrie überall vorhanden. Er zeigt sich aber mit der Rückweisung einverstanden. Artikel 5 wird mit 55 Stimmen an die Kommission zurückgewiesen.

Fonds und Rechnung

Roger Schneider als Kommissionspräsident spricht beim Arbeitslosenfürsorgefonds von den EEL (also Ersatzleistungen für erwerbsschwache Eltern), welche immer öfter in Anspruch genommen werden. Dafür sei dieser Fürsorgefonds ursprünglich nicht vorgesehen gewesen. Lange habe man die EEL daraus finanziert, er drohe aber deshalb jetzt zu versiegen. Gedacht sei der Fonds vielmehr, um die Arbeitsmarktfähigkeit zu erhalten. Deshalb müsse er geäufnet werden, damit Arbeitnehmende damit gefördert werden können. Die EEL dagegen sollten – als gebundene Ausgabe – über die Erfolgsrechnung finanziert werden. Sarah Küng unterstützt namens der SP Eintreten und Zustimmung. Es sei entscheidend, die Arbeitsmarktfähigkeit zu erhalten, denn dies spare letztlich der Gesellschaft Sozialausgaben. Die neu vorgesehene Finanzierung mache Sinn, da dann die Gelder zweckgemäss verwendet würden. Nadine Landolt Rüegg unterstützt dies. Die Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit führe dazu, die Sozialhilfe zu vermindern. Die EEL als gebundene Ausgaben sollten dagegen nicht über den Fonds finanziert werden. Das sieht auch Frederick Hefti namens der Grünen/Junggrünen so. Regierungsrätin Marianne Lienhard plädiert ebenfalls dafür, es gehe darum, den Fonds seiner ursprünglichen Aufgabe zuzuführen. Künftige Einlagen sollten durch den Landrat getätigt werden. Man beantrage aber auch noch eine Million Franken für die Finanzierung des Fonds. Die Wirtschaft und die öffentliche Hand hätten hier beide eine soziale Verantwortung, Doppelspurigkeiten vermeide man zusammen mit dem DBK. Ohne Wortmeldungen in der Detailberatung geht das Geschäft in die zweite Lesung, die nächste Landratssitzung ist in einer Woche, am Mittwoch, 15. Februar.