Landrat befürwortet nur Sanierung der lintharena

Praktisch den ganzen Vormittag behandelte der Landrat am Mittwoch die dreiteilige Vorlage mit der Änderung des Gesetzes über die Förderung von Turnen und Sport. Verbunden damit ist die Gewährung eines Rahmenkredites an die lintharena sowie die Gewährung eines Rahmenkredites für Neu- und Erweiterungsbauten von Sportanlagen von kantonaler Bedeutung.



Landrat befürwortet nur Sanierung der lintharena

Die dreiteilige Vorlage, Gesetzesänderung Förderung von Turnen und Sport, Rahmenkredit für die lintharena und Rahmenkredit für Beiträge an Sportanlagen hat eine eigens gebildete Kommission unter dem Vorsitz von Christian Marti (FDP) behandelt. Dank dem Kantonalen Sportanlagenkonzept (KASAK) kann die Regierung nicht nur Beiträge an Neubauten, sondern auch an Sanierungen und Erneuerungen von Sportanlagen sprechen. So befürwortet die Kommission die regierungsrätliche Vorlage, beantragt aber den Kredit für die Sanierung der lintharena von 17,7 Mio. auf 18,7 Mio. Franken für zusätzliche Garderoben zu erhöhen. Auch die Finanzaufsichtskommission(FAK) unter Präsident Kaspar Becker stimmt der Vorlage zu. Sie beantragt den Bausteuerzuschlag schon ab 2021auf 0,5 Prozent zu erhöhen (statt 0,4 Prozent) und die Erhebung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer von 5 Prozent.

Rückweisung abgelehnt

Alle Fraktionen beantragen Eintreten, was auch beschlossen wird. Regierungsrat Benjamin Mühlemann schliesst sich den Anträgen der Kommission an. In der Detailberatung stellt Martin Landolt im Namen der BDB-Fraktion Rückweisung der Vorlage. Es sei zuhanden der Landsgemeinde 2019 eine Vorlage auszuarbeiten, welche sich an der strategischen Positionierung als Sport- und Veranstaltungszentrum mit kantonaler Ausstrahlung und einem optimierten, wieder stärker auf den Sport fokussierten Angebot orientiert. Die Rückweisung wird mit grossem Mehr abgelehnt.

In der Detailberatung beantragt Yvonne Carrara im Namen der SVP den Betrag von 18,7 Mio. Franken, um einen frei bestimmten Betrag von 5,9 Mio. Franken zu erhöhen. Dafür soll der Bausteuerzuschlag auf 0,7 Prozent und die Erbschafts- und Schenkungssteuer auf 15 Prozent angehoben werden. Mit dem Mehrertrag soll die Attraktivität der lintharena durch einen Ausbau mit Warmwasserbecken, Rutschbahn oder Aussenbecken erhöht werden.

Namentliche Abstimmung ergibt ein Patt

Zahlreiche Votanten aus verschiedenen Fraktionen unterstützen diese Ausbauvariante. Besonders engagieren sich dafür Roger Schneider (FDP), Kaspar Krieg (SVP), Beat Noser (CVP), Hans Rudolf Forrer (SVP), Martin Laupper (FDP), Priska Müller Wahl (Grüne), oder Marco Hodel (CVP). Christian Büttiker (SP) erklärt, man solle doch den gesamten Betrag von 36 Mio. Franken für Sanierung und Ausbau der lintharena der Landsgemeinde vorzulegen.

Für nur eine Sanierung nach Antrag von Regierung und Kommission votieren unter anderen Peter Freitag (FDP), Roland Goethe (FDP), Mathias Vögeli (BDP), Regula Keller (Grüne), und Mathias Schnyder (SVP).

Jacques Marti (SP) beantragt nun bei dieser wichtigen Vorlage eine namentliche Abstimmung, was auch gutgeheissen wird. Die Abstimmung ergibt ein Patt von 28 zu 28 Stimmen. In einem Stichentscheid entscheidet sich Landratspräsident Mathias Zopfi für die Vorlage von Regierung und Kommission, also nur für eine Sanierung.

Bausteuer leicht erhöht

In der weiteren Detailberatung beantragt Steve Nann (SP), der Kanton solle die Trägerschaft über die lintharena übernehmen. Laut Regierungsrat Mühlemann hat der Kanton keinen gesetzlichen Auftrag, ein solches Zentrum zu führen. Der Antrag wird angelehnt.

Thomas Tschudi (SVP) wirbt noch einmal für eine Erbschafts- und Schenkungssteuer von 15 Prozent, was jedoch keine Zustimmung findet. Der Rat entscheidet sich für den Antrag der FAK auf 5 Prozent. Regierung und Kommission hatten jetzt noch keine Erbschafts- und Schenkungssteuer vorgesehen. Ebenfalls auf Antrag der FAK und der Kommission beschliesst das Gremium eine Erhöhung der Bausteuer auf 0,5 Prozent. Die Regierung hatte hier 0,4 Prozent vorgeschlagen.

Gutgeheissen wird aufgrund des KASAK auch die Gewährung eines Rahmenkredites vom 20,1 Mio. Franken für die Jahre 2018–2022 für Sanierungen, Neu- und Erweiterungsbauten bei Sportanlagen von kantonaler Bedeutung.

Damit ist die dreiteilige Vorlage nach fast vier Stunden und insgesamt 58 Voten durchberaten und geht in eine zweite Lesung.