Landrat bekennt sich klar zur lintharena

Der Glarner Landrat gewährt einstimmig einen Kredit von maximal 925 000 Franken für die Planung der Sanierung der lintharena in Näfels, stellt aber verschiedene Bedingungen. Mit einer Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes befürwortet der Rat eine Kantonalisierung des Schlichtungswesens.



Landrat bekennt sich klar zur lintharena

Die 1975 eröffnete lintharena in Näfels, ehemals SGU, ist in die Jahre gekommen und so müssen verschiedene Anlagen dringend saniert werden, vor allem das Hallenbad und ein grosser Teil der technischen Installationen. Die Regierung unterbreitet dem Parlament eine Kreditvorlage über 925 000 Franken für die Planung der Sanierung der lintharena. Die Kommission Bildung/Kultur und Volkwirtschaft/Inneres anerkennt laut Präsidentin Daniela Bösch, CVP, die sehr grosse Bedeutung der Anlage für den ganzen Kanton und befürwortet daher den Kredit. Die Finanzaufsichtskommission (FAK) unter Kaspar Becker, BDP, stimmt ebenfalls zu, beantragt aber einige Bedingungen. So soll der Kredit an dem durch die Landsgemeinde beschlossenen Kantonsbeitrag angerechnet und über einen Bausteuerzuschlag finanziert werden. Ferner muss der Kanton mit zwei Sitzen im Projektausschuss vertreten sein. Zudem fordert die Kommission, dass die Regierung dem Landrat bis zum 30. September 2017 die Vorlagen zum Sanierungsprojekt und zur Revision des Gesetzes über die Förderung von Turnen und Sport (GTS) vorlegen und ebenfalls einen Bericht über die zukünftige Trägerschaft und den zukünftigen Betrieb der lintharena ausarbeiten muss.

Alle Fraktionen dafür


Die Sprecher der verschiedenen Fraktionen, Roger Schneider, FDP, Beni Landolt, BDP, Regula Keller, Grüne, Toni Gisler, SVP, Thomas Kistler, SP und Bruno Gallati, CVP, befürworten alle die Kreditvorlage. Sie unterstreichen klar die Bedeutung der Anlage für den ganzen Kanton, die nicht mehr wegzudenken sei. Grundtenor bei allen ist aber auch, dass nach neuen Lösungen für eine zukünftige Trägerschaft, für eine Strategie und eine spätere Betriebsführung gesucht werden muss. Regierungsrat Benjamin Mühlemann sichert zu, dass in einem breit abgestützten Verfahren darüber diskutiert und beraten wird, wie es mit einer Trägerschaft, der Strategie und den späteren Kosten weitergehen soll. Man wolle sich Zeit nehmen, und die Einhaltung des geforderten Termins könne er daher nicht garantieren. Der Landrat stimmt darauf dem Kreditantrag mit den von der FAK beantragten Änderungen einstimmig zu.

Kantonalisierung des Schlichtungswesens


Fünf Landräte haben einen Memorialsantrag eingereicht mit der Forderung, die beiden kantonal organisierten Schlichtungsbehörden sowie die drei kommunalen Vermittlungsämter zu einer einzigen Schlichtungsbehörde zusammenzulegen. Die Regierung kommt diesem Antrag mit einer entsprechenden Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes nach. Die Kommission Recht, Sicherheit und Justiz sagt mit einigen Änderung Ja zu Vorlage. Für den einfachen Bürger sei das Schlichtungswesen etwas vom Wichtigsten, so Präsident Mathias Zopfi, Grüne. Für ein Vermittleramt seien heute rechtliche Grundlagen notwendig, das heutige System reformbedürftig. Eine Kantonalisierung werde die Qualität steigern.Hans Rudolf Forrer plädiert im Namen der SP für die Vorlage. Da die Schlichtungsbehörde räumlich vom Gericht zu trennen sei, macht er auf diverse leerstehende Gebäude in Glarus Süd aufmerksam. Gabriela Meier erwähnt die grossmehrheitliche Unterstützung der FDP-Fraktion und plädiert für eine paritätische Schlichtungsstelle. Auch die CVP ist laut Marco Hodel für die Kantonalisierung, bringt diese doch eine Bündelung der Ressourcen, eine Optimierung der Abläufe und eine Professionalisierung. Dies führe dazu, dass weniger Fälle an das Gericht weitergezogen werden. Kaspar Krieg beantragt im Namen der SVP Nichteintreten auf die Vorlage. Das heutige System habe sich bewährt und garantiere Bürgernähe. Es werde nicht alles besser durch eine Professionalisierung, sicher aber teurer. Er wird unterstützt von Franz Landolt, Grünliberale, und Martin Laupper, FDP: Der Gemeindepräsident von Glarus Nord wundert sich, warum man in die Gemeindeautonomie eingreife, warum man einen bewährten Weg verlassen und ohne Not eine zentrale Stelle schaffen wolle. Landesstatthalter Dr. Andrea Bettiga stellt lakonisch fest, dass die Regierung einen Antrag der Motionäre erfüllt habe. Mit grösserem Mehr beschliesst der Rat Eintreten und behandelt die Gesetzesänderung, die nach einer zweiten Lesung auch vor die Landsgemeinde kommt.

Personaleinsparung im zuständigen Departement

Dr. Peter Rothlin macht nach der Genehmigung der Vorlage auf eine Passage im Kommissionsbericht aufmerksam, dass nach der Kantonalisierung im zuständigen Departement die Stellen, die für das Schlichtungswesen zuständig waren, abgebaut werden sollen. Er stellt den Antrag, dass die FAK im Rahmen des Budgets diese Personaleinsparung überprüfen muss. Dieser Antrag wird gutgeheissen.

Der Landrat erklärt an seiner Mittwochsitzung zudem einen Memorialsantrag der SP betreffend Öffentlichkeitsprinzip/Öffentlichkeitsgesetz als zulässig und erheblich. Er nimmt auch Kenntnis von der Beantwortung zweier Interpellationen betreffend Zukunft des bedienten Bahnhofs Schwanden sowie der Frage, auf welche Art die Regierung die Beantwortung von Interpellationen verfasst.

An der von Susanne Elmer Feuz souverän geführten Sitzung nimmt sie zweimal klar dazu Stellung, dass sie persönliche Angriffe im Rat, die gefallen sind, nicht tolerieren werde. – Die nächste Landratssitzung findet am 1. März statt.