Landrat folgt bei der Prämienverbilligung knapp dem Regierungsrat

An der heutigen Sitzung beschäftigte sich der Landrat bei zwei Traktanden mit den Krankenkassenprämien. Der entsprechende Memorialsantrag kommt dabei vor die Landsgemeinde, bei der Prämienverbilligung entschied er den Grenzbetrag gemäss Regierungsrat auf 85 000 Franken festzusetzen.



(Bilder: jhuber)
(Bilder: jhuber)

Die Krankenkassenprämien und vor allem der stetige Anstieg ist gerade auch in dieser Woche national ein brandaktuelles Thema. Und auch der Landrat beschäftigte sich an der heutigen Sitzung gleich zweimal damit. Zuerst erklärte er den Memorialsantrag der SP «10 Prozent des verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien sind genug» als zulässig und erheblich, somit kommt das Geschäft vor die nächste Landsgemeinde. Im zweiten Traktandum ging es dann um die Änderung der Verordnung über die Prämienverbilligung. Hier hätten die Kantone nach dem Bundesgerichtsentscheid gegen den Kanton Luzern Handlungsbedarf. Auch der Kanton Glarus muss die Grenzbeträge anpassen, damit er nicht gegen das Bundesrecht, welches eine Entlastung für untere und mittlere Einkommen vorsieht, verstösst. Dazu hebt er die Unterscheidung von Alleinstehenden und Ehepaaren mit Kindern oder Jugendlichen in Ausbildung auf und setzt einen allgemeinen Grenzbetrag ein. Die Höhe dieses Betrags war dann nicht nur in der Kommission, sondern in der heutigen Sitzung der grosse Diskussionspunkt. Die Kommission beantragte gegenüber dem Vorschlag der Regierung von 85 000 Franken anrechenbaren Einkommens, den Grenzbetrag von 90 000 Franken. Unterstützt wurde dieser Antrag von der CVP – sowie der Grünen-Fraktion. Die weiteren bürgerlichen Parteien sprachen sich für die Lösung des Regierungsrates aus. Die SP forderte hingegen die Rückweisung mit der Begründung, dass das ganze System überarbeitet und vor allem ein Automatismus oder zumindest eine weichere Einreichungsfrist eingeführt werden soll. Mit grossem Mehr lehnte das Plenum die Rückweisung ab, knapp wurde es dann in der Detailberatung: mit 28 zu 26 Stimmen folgte der Landrat dem Vorschlag des Regierungsrats mit dem Grenzwert 85 000 Franken.

Ebenfalls vor die Landgemeinde kommt der GLP-Memorialsantrag «Biodiversität im Kanton Glarus», der als zulässig und erheblich erklärt wurde. Weiter beschäftigte sich der Landrat mit verschiedenen Motionen, Postulaten und Interpellationen unter anderem zu folgenden Themen: Näher- und Grenzbaurecht, politische Bildung in der Volksschule oder die Auswirkung der Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer.

Nochmals zu reden gab zudem die Querspange Netstal, welche nach der Zurückweisung an der letzten Sitzung in die Legislaturplanung 2019–2022 wieder aufgenommen wurde. Diese soll zudem 2020 vor die Landsgemeinde. Hier bemängelte Thomas Kistler die mangelnde Unterstützung des Departements Bau und Umwelt vor allem auch gegenüber den Problemen und Sorgen von der Firma Kopter. Baudirektor Kaspar Becker konterte hier, dass es schwer sei Unterstützung zu geben, wenn wenig Konkretes vorliege.

Zum Abschluss der Sitzung wurde das Engagement der Landräte Mathias Auer und Jacques Marti gewürdigt, welche nach ihrem Rücktritt heute zum letzten Mal dem Gremium angehörten.