Landrat soll Postulat zur Wahlwerbung überweisen – und abschreiben

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Überweisung des Postulats «Wahlwerbung – einfach machen!» Darin wird ein einfacheres Bewilligungsverfahren für temporäre Strassenreklamen verlangt. Eine entsprechende Anpassung soll Ende 2021 dem Landrat vorgelegt werden. Das Postulat soll als erledigt abgeschrieben werden.



Vor Wahlen und Abstimmungen sollen Plakate entlang der Strassen ohne grossen Aufwand bewilligt werden können • (Archivfoto: Keystone)
Vor Wahlen und Abstimmungen sollen Plakate entlang der Strassen ohne grossen Aufwand bewilligt werden können • (Archivfoto: Keystone)

Das Postulat beauftragt den Regierungsrat zu prüfen, wie die geltenden Bewilligungsverfahren für temporäre Strassenreklamen insbesondere im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen vereinfacht werden können. Auch soll geprüft werden, ob das Anbringen von temporären Strassenreklamen für eine definierte Zeit vor kantonalen und eidgenössischen Wahl- und Abstimmungsterminen bewilligungsfrei erlaubt werden kann. Zudem sei eine Harmonisierung der Vorgaben für die Erteilung von Bewilligungen verschiedenen Werbearten (temporäre Strassenreklamen, Plakatanschlagstellen und Werbung an Baustellen) zu prüfen.

Der Regierungsrat befürwortet die administrative Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens bei den temporären Strassenreklamen. Die Reklameverordnung soll entsprechend angepasst und dem Landrat Ende 2021 unterbreitet werden. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat zu überweisen und als erledigt abzuschreiben. Das Postulat sowie die Beantwortung des Regierungsrates sind publiziert in der Geschäftsdatenbank des Landrates.