Landrat verabschiedet ein neues Informatikgesetz

Der Landrat hat in zwei Lesungen an der gleichen Mittwochsitzung ein neues Informatikgesetz zuhanden der Landsgemeinde verabschiedet. Es schafft die Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit im Informatikbereich zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Eine Ablehnung des Gesetzes wurde verworfen.



Landrat verabschiedet ein neues Informatikgesetz

Nachdem der Landrat in seiner Mehrheit an der letzten Sitzung beschlossen hat, auf ein neues Informatikgesetz einzutreten, hat sich die landrätliche Kommission Finanzen und Steuern nochmals eingehend mit der Vorlage befasst. Nach wie vor ist die Kommission gemäss Präsident Roland Goethe, FDP, der Ansicht, dass es eigentlich kein Gesetz mit einer Variante einer öffentlich-rechtlichen Anstalt bräuchte für eine Zusammenarbeit im Informatikbereich zwischen Kanton und Gemeinden. Eine solche Anstalt schmälere die Oberaufsicht des Landrates. Trotzdem gibt die Kommission ihre Ablehnung des Gesetzes auf und unterbreitet dem Parlament das Gesetz nun mit zahlreichen Änderungen.

Ablehnungsantrag scheitert

Im Namen der SVP votiert Fridolin Staub für einen Ablehnung des Gesetzes. Die Zusammenarbeit im IT-Bereich zwischen Kanton und Gemeinden könne mit einer Leistungsvereinbarung geregelt werden. Diverse Fragen nach den zukünftigen Kosten dieser Vorlage würden nicht beantwortet, denn es gebe keine konkreten Zahlen. Es gebe eine teure Sache, denn man müsse mit 1,5 Mio. Franken Abschreibungen rechnen.

Auch die SP-Fraktion beantragt gemäss Thomas Kistler Ablehnung. Wiederum würden durch das Gesetz mit einer öffentlich-rechtlichen Anstalt Teile der Verwaltung ausgelagert und damit der Kontrolle des Landrates mehr oder weniger entzogen. Wieso will die Regierung die Nachteile einer solchen Anstalt gegenüber einer Leistungsvereinbarung bevorzugen und in einem Gesetz festschreiben? Die Ablehnung wird unterstützt von Thomas Tschudi, SVP, der kritisiert, dass man ohne Fakten über eine Summe von 6,5 Millionen entscheide. Gemeindepräsident Martin Laupper, FDP, mahnt, dass ohne Gesetz die gemeinsame Strategie als Ziel für eine optimale Informatik verloren ginge. Auch Mathias Zopfi, Grüne, betont die riesige Chance für eine Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden. In der Abstimmung wird der Ablehnungsantrag verworfen, und das Gesetz geht nun an die Landsgemeinde.

Ausgiebige Detailberatung


In der Detailberatung werden recht ausführlich die verschiedenen Abänderungsanträge der Kommission diskutiert. Zu reden gibt die Organisation der Organe. Die Regierung schlägt mit Aufsichtskommission, Verwaltungskommission, Geschäftsleitung und Revisionsstelle eine vierstufige Organisation vor. Die Kommission will die Aufsichtskommission streichen und plädiert für dreistufige Organisation. Hans-Jörg Marti votiert im Namen der FDP für die Vorlage der Regierung und wird unterstützt durch die BDP-Fraktion. Jacques Marti, SP, ist der Meinung, dass eine Anstalt keine AG sei und daher keine strategische Führung brauche. Landesstatthalter Dr. Rolf Widmer erklärt aber, dass es eine Aufsichtskommission brauche, da Kanton und Gemeinden betroffen seien. Der Rat stimmt darauf der vierstufigen Organisation zu.

Franz Landolt, GLP, beantragt diese Verwaltungskommission neben dem Präsidenten aus vier Mitgliedern zu bestücken, während Hans-Jörg Marti, FDP, sogar für vier bis sechs Mitglieder plädiert. Landesstatthalter Widmer setzt sich für die regierugsrätlichen zwei bis vier Mitglieder ein. Mit einer Stimme Unterschied wird der Antrag Landolt angenommen. Sein weiterer Antrag, die Amtsdauer der Kommission auf vier Jahre (statt ein Jahr) zu erweitern, scheitert aber. Im Artikel über die Arbeitsverhältnisse wird ein Antrag von Fritz Weber im Namen der SVP, die Bestimmungen des Personalgesetzes zu übernehmen, ebenso wie der Versuch von Ruedi Schwitter, GLP, die Arbeitsverhältnisse privatrechtlich (statt öffentlich-rechtlich) zu definieren, abgelehnt.

Postulat nicht abgeschrieben

Drei Landräte fordern in einer Motion eine Änderung des Gemeindegesetzes betreffend Beschluss über Voranschlag und Steuerfuss bei Gemeindeversammlungen. Werden diese zurückgewiesen, solle die Vorsteherschaft spätestens innerhalb von acht Wochen eine ausserordentliche Gemeindeversammlung einberufen. Die Motion wurde als Postulat überwiesen. Die Regierung ist der Ansicht, dass im Blick auf die anstehende Totalrevision des Gemeindegesetzes vorläufig noch kein Handlungsbedarf bestehe und das Postulat abzuschreiben sei. Mitunterzeichner Rolf Blumer, SVP, wehrt sich gegen eine Abschreibung, denn die heutige Rechtslage sei nicht bürgerfreundlich. Karl Mächler, BDB, ebenfalls Mitunterzeichner, kritisiert die bestehende und nicht einfach und klar verständliche Gesetzesgebung und regt an, das Postulat nicht abzuschreiben, damit die zuständige Sachkommission die Möglichkeit hat, bei der Gemeindegesetzrevision das Postulat in eine sachliche Diskussion miteinzubeziehen. Der Rat entscheidet sich dafür, das Postulat nicht abzuschreiben.

Beantwortet wird von der Regierung auch eine Interpellation der SVP-Fraktion betreffend Postschliessungen in Bilten und Oberurnen. Aydin Elitok bedankt sich für die rasche regierungsrätliche Antwort.

In zweiter Lesung wird noch die Teilrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes zu Handen der Landsgemeinde verabschiedet. Ebenfalls in zweiter Lesung behandelt der Rat eine Änderung der Verordnung über die Volksschule. – Die nächste Landratssitzung findet am 20. April statt.