Intensive Änderungen beim Steuerrecht verabschiedet

Der Landrat hat in einer ersten Lesung am Mittwoch eine gewichtige Vorlage über das Steuerrecht beraten, die in verschiedenen Bereichen einschneidende Änderungen beinhaltet. Sie sollen den Kanton weiterhin als attraktiven Wirtschafts- und Steuerstandort erhalten.



Intensive Änderungen beim Steuerrecht verabschiedet

Das Ziel der Steuerreform ist es, den Kanton Glarus als attraktiven Wirtschafts- und Steuerstandort zu erhalten, damit er sich auch zukünftig im wohl verschärften Standortwettbewerb behaupten kann. So hat die Regierung eine Änderung des Steuerrechts vorgelegt, die fünf Bereiche umfasst.

Wie der Präsident der Kommission Finanzen und Steuern, Luca Rimini, BDP, ausführt, wurde in vier Sitzungen eingehend beraten, und man könne nun eine sehr ausgewogene Lösung präsentieren. Die Sprecher verschiedener Fraktionen begrüssen die Vorlage allesamt. Beat Noser, CVP, votiert dafür, die Revision unverändert anzunehmen, was auch Markus Schnyder, für die SVP tut. Was hier vorliege sei ein Kompromiss, und man müsse den Blick aufs Ganze legen. Roland Goethe erklärt im Namen der FDP, dass hier ein zukunftsgerichtetes ausgewogenes Steuerrecht vorliege. Auch Pascal Vuichard, BDP/GLP, plädiert für den breit abgestützten Kompromiss, den er als «Kuhhandel light» bezeichnet. Kritischere Töne kommen von Karl Stadler, Grüne, der vor allem den Steuerwettbewerb unter den Kantonen missbilligt.

Bausteuer auch für die Gemeinden

Teil A der Revision beinhaltet Anpassungen an das Steuerharmonisierungsgesetz/interkommunaler Wohnsitzwechsel. Die Vorschriften des Bundes müssen ins kantonale Recht übernommen werden. Maklerprovisionen natürlicher und juristischer Personen werden künftig am Sitz der vermittelnden Firma bzw. Wohnsitz der vermittelnden Person besteuert, sofern diese in der Schweiz ansässig ist. Teil A wird diskussionslos gutgeheissen.

Im Teil B befürwortet die Revision eine Motion der SVP, die eine Einführung der Bausteuer für Gemeinden fordert. Neu sollen nun auch die Gemeinden eine solche für grosse Bau- und Investitionsprojekte erheben können. Diese Änderung des Steuerrechts ist unbestritten und passiert diskussionslos.

Höherer Abzug für Krankenkassenprämien

Der dritte Teil der Revision beinhaltet eine Anpassung beim Abzug der selbsttragenden Krankheitskosten in der Steuererklärung, so wie es die CVP in einem Memorialsantrag fordert. Der Maximalbetrag wird um 25 Prozent erhöht, der Selbstbehalt von 3 auf 2 Prozent gesenkt. So sollen Alleinstehende neu 3000 Fr. (bisher 2400), Verheiratete 6000 Fr. (bisher 4800) und Kinder 1000 Fr. (bisher 800) abziehen können.

Samuel Zingg lehnt im Namen der SP diese Änderung ab, denn es entstünden doch Mindererträge von insgesamt 3,6 Mio. Franken. Er sieht eine Entlastung eher bei der Individuellen Prämienverbilligung (IPV). Auch die Grünen lehnen gemäss Karl Stadler die vorgeschlagenen Steuerabzüge ab, diese würden nach einem Giesskannenprinzip erfolgen. Beat Noser, CVP, weist darauf hin, dass die Abzüge seit 2008 unverändert geblieben, die Krankenkassenprämien in dieser Zeit aber stark gestiegen sind. Regierungsrat Rolf Widmer bezeichnet die Anpassung als sozialpolitische Vorlage. Damit würden die sozial Schwächeren sowie der Mittelstand profitieren. Es sei vor allem fair gegenüber dem Mittelstand, der nicht von der IPV profitiere. Der Antrag Stadler wird in ablehnendem Sinn an die Landsgemeinde weitergeleitet; der Ablehnungsantrag Zingg soll erst in zweiter Lesung behandelt werden.

Senkung der Gewinnsteuer gutgeheissen

Der vierte Teil der Vorlage umfasst die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Glarus. Laut Bundesgesetz müssen künftig alle Firmen steuerlich gleich behandelt werden. Damit die Gesellschaften auch künftig ihren Sitz im Kanton Glarus belassen, schlägt die Regierung vor, den Gewinnsteuersatz für alle juristischen Personen von 8 auf 4,5 Prozent zu senken. Die Gegenfinanzierung der Senkung des Steuersatzes soll durch die Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer um 4,2 auf 21,2 Prozent und die ordentliche Besteuerung der heute privilegiert besteuerten Gesellschaften sichergestellt werden. Für die KMU werden die Steuern deutlich sinken, für die Briefkastenfirmen werden die Gewinnsteuern steigen. Kompensiert werden sollen die Ausfälle bei den sogenannt massgeblich Beteiligten, die über 10 Prozent der Aktien besitzen. Ihre Dividendensteuern sollen neu von 35 auf 70 angehoben werden.

Hans-Jörg Marti beantragt im Nehmen der FDP diesen Satz auf 50 Prozent zu senken. Die Wirtschaftsförderung solle für alle gelten. Er wird unterstützt von Thomas Hefti, FDP, während Pascal Vuichard, GLP, die Vorgabe von Regierung und Kommission unterstützt. Finanzdirektor Widmer hält fest, dass die Dividendensteuer ein wichtiger Bestandteil der ausgewogenen Vorlage sei als Gegengewicht zur Senkung der Gewinnsteuer. Der Antrag Marti wird abgelehnt.

Karl Stadler möchte nun die einfache Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auf 6 Prozent des steuerbaren Gewinns anzuheben. Jacques Marti, SP, beantragt sogar die bisherigen 8 Prozent beizubehalten. Mehrere Votanten setzen sich für die vorgeschlagene Senkung ein. Der Finanzdirektor betont, dass diese Senkung eine Investition in den Wirtschaftsstandort Glarnerland sei. Der Rat entscheidet sich klar für die vorgeschlagenen 4,5 Prozent.

Änderungen im Finanzhaushaltgesetz

Der letzte Teil der grossen Vorlage über das Steuerrecht beinhaltet eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes. Es geht um finanzielle Ausgleichsmassnahmen des Kantons zugunsten der Gemeinden. Hier beantragt die Kommission einige Änderungen gegenüber dem Regierungsrat. So soll der Ressourcenausgleich aufgrund des Ressourcenpotenzials der Gemeinden maximal 500 000 Franken (Regierung 1,5 Mio. Franken) betragen. Der Kanton gewährt den ressourcenschwachen Gemeinden im Zusammenhang mit der kantonalen Umsetzung des STAF in den Jahren 2020–2023 einen jährlichen Ausgleich von 1,2 Mio. Franken (Regierung 400 000 Fr.). Bei der Umsetzung des STAF rechnet der Kanton mit Mehrausgaben von rund 1,2 Mio. Franken, die Gemeinden würden im Umfang von 0,3 bis 1,9 Mio. Franken profitieren.
Ein Antrag von Matthias Zopfi, Grüne, die Differenz des Ressourcenpotenzials pro Einwohner einer Gemeinde von 30 auf 40 Prozent festzulegen, wird gutgeheissen.

Drei Gesetze für die Landgemeinde

Zu Beginn der von Ratspräsident Bruno Gallati geleiteten Sitzung werden die Gesetzesvorlagen über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Kanton Glarus (Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz), Änderungen des Gesetzes über das Gesundheitswesen und des Publikationsgesetzes zu Handen der Landsgemeinde verabschiedet.
Am Schluss der Sitzung wird zudem von der Berichterstattung über die Aktivitäten der Greater Zurich Area 2015–2017 Kenntnis genommen.