Auf einen Blick

Der Landrat behandelte in zweiter Lesung die Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege und verabschiedete die Vorlage zuhanden der Landsgemeinde.



Auf einen Blick

In der zweiten Lesung zur Änderung des Energiegesetzes beriet der Landrat insbesondere die Artikel 14b und 17a. Bei beiden Artikeln stellte Hans-Jörg Marti namens der FDP Änderungsanträge. Einerseits zur Befreiung von der Eigenstromerzeugungspflicht, andererseits zu den verbrauchsabhängigen Kostenabrechnungen. Der Landrat blieb bei der von der Kommission beratenen Fassung und verabschiedete die Vorlage zuhanden der Landsgemeinde.

Im Gegensatz zur ersten Lesung entschloss sich der Landrat bei der Beratung der Änderung des Steuergesetzes in Artikel 207 mit 28:26 Stimmen, bei der bisher gültigen Fassung zu bleiben. Das bedeutet, dass die Kirchgemeinden auch weiterhin keine Rechenschaft über die Verwendung der Kirchensteuern ablegen müssen. Mit 29:24 Stimmen Erhöhte er den Personalaufwand für die Steuerverwaltung um 100 000 Franken bis 2024. Die Vorlage kommt jetzt an die Landsgemeinde.

Der Landrat stimmte der Änderung des Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel zu, welche aufgrund des Memorialsantrages von Peter Straub, Näfels, «Wildschutz mit Augenmass» bei der Festlegung der Wildruhezonen auch mit ähnlichen Kantonen und Regionen Vergleiche anstellt.

Das umfangreiche Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen sowie die Änderungen des Einführungsgesetzes zur Strafprozess- und zur Jugendstrafprozessordnung und des Polizeigesetzes beriet der Rat in erster Lesung. Allerdings vertagte er – aus Zeitnot – die Beratung des 2. Teils, wo es um die Erhöhung des Personalaufwands bei der Staatskanzlei geht, auf die zweite Lesung des Geschäftes.

In erster Lesung beriet der Landrat das verschlankte Glarner Geldspielgesetz. Im Gegensatz zur Kommissionsmehrheit entschied der Landrat mit 30:23 Stimmen bei Artikel 11, dass weiterhin der Regierungsrat die Höhe der Anteile festlegt, mit denen Kultur-, Sport- und Sozialfonds bedacht werden.

Zudem beriet der Landrat in erster Lesung den Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat und zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen.

Die Beratung über den Verpflichtungskredit über 7,8 Mio. Franken für den Ausbau der Netstalerstrasse vertagte der Rat aus Zeitmangel auf seine nächste Sitzung vom 19. Februar 2020.