Verschärftes Tempo

Drei Vorlagen beschäftigten den Landrat intensiv: Die Abschaffung der Staatsgarantie, die Aufstockung der Härtefallgelder und – noch einmal in zweiter Lesung die Biodiversität. So schnell wie heute ging es noch selten – aber es muss wohl.



Verschärftes Tempo

Was besonders schnell ging, waren die zweiten Lesungen zum Gesetz über die Musikalische Bildung und zur Gesetzesänderung über den Brandschutz. Jeweils drei Minuten dauerte es, ohne Wortmeldung gehen die beiden Vorlagen jetzt an die Landsgemeinde. Aber wann und wie kann diese stattfinden?

Covid, Covid, Covid

In geradezu rasendem Tempo – jedenfalls in Landratsdimensionen – geht es bei der Äufnung des Fonds für die Härtefallunterstützung während der Coronavirus-Pandemie zu und her. Auf der Einladung zur Sitzung wird noch vom Spezialfonds für kantonale Härtefälle gesprochen, den man mit 6,45 Millionen Franken auf einen Totalbestand von 10,75 Mio. Franken äufnen will. Doch in ihrer zweiten Sitzung vom 3. Februar – knapp zwei Wochen nach der ersten – beantragte die Kommission unter Leitung von Luca Rimini den Fonds nach der Covid-19-Härtefallverordnung umzuwidmen und ihn nicht mehr aus den Steuerreserven zu finanzieren, sondern ihn mittels zwei Rahmenkrediten von je 10,75 Mio. Franken auf total 21,5 Mio. Franken anwachsen zu lassen. Also hat man in diesen zwei Wochen verdoppelt. Das zeigt: Exponentiell wachsen nicht nur die Infizierten in manchen Phasen der Pandemie, exponentiell wächst auch der Ausfall, wenn man lange Lockdowns beschliesst und der Wirtschaft keine Perspektiven gibt.

Ruf zum Zusammenstehen

Entsprechend schlackerten einem schon fast die Ohren, wenn man Frau Landammann Marianne Lienhard bei ihrem Abschlussplädoyer zuhörte: «Es geht um eine dringende Angelegenheit. Die Pandemie hat uns weiterhin im Griff, sie ist nach wie vor sehr unberechenbar. Ich danke der Glarner Bevölkerung, welche die Massnahmen vorbildlich mitträgt. Nach den hohen Infektionszahlen über Weihnacht und im Januar ist jetzt eine Abnahme spürbar. Wir dürfen hoffen, dass grössere Ausbrüche ausbleiben, wenn weiter geimpft wird, und wenn man die Schweiz mit umliegenden Staaten vergleicht, sieht man einen weit weniger tiefen Konjunktureinbruch. Die globalen Lieferketten blieben intakt, der Konsum erlitt keinen Einbruch.» Dies waren die positiven Nachrichten. Es gibt aber auch schlechte: «Wir hatten viele Verstorbene zu verzeichnen. Ich leide mit den geschlossenen Betrieben mit – es gibt nichts Schlimmeres als dieses Verbot, es betrifft Branchen, die sowieso tiefe Margen haben.» Man beobachte wachsende Zahlen bei Arbeitslosen-Versicherung und Kurzarbeit. «Der Staat muss unterstützen.» Man könne zwar nach der Pandemie mit einer raschen Erholung rechnen, «doch bei uns wird die Dynamik nach der Pandemie nicht so stark sein wie in urbanen Gebieten.» Zudem hielt die Frau Landammann hinsichtlich dieser Aufstockung fest: «Wir befinden uns hier am Rande des demokratisch Tragbaren. Wir sind in einer Krise und gehalten, sie zusammen zu meistern. Wir erwarten vom Bundesrat, dass er bald Perspektiven aufzeigt, damit Planungssicherheit für Betriebe entsteht.» Und der Bund müsse die Impfkampagne noch stärker propagieren und weitere Massnahmen zweckmässig treffen. Man warte jetzt auf den Entscheid des Bundesrates. «Wir werden am 24. Februar prüfen, ob die Mittel reichen – sonst braucht es dann allenfalls Dringlichkeitsrecht des Regierungsrates.» Die Ressourcen zur schnellen Auszahlung seien im Departement Volkswirtschaft und Inneres bereit. Man baue jetzt ein Konzept zur Prüfung auf, damit es nicht zum Missbrauch komme, aber zuerst gehe es um die schnelle Auszahlung der Härtefallhilfe. «Wir müssen mit der Krise umgehen, dafür brauchen wir Ihre Unterstützung. Derzeit ist es wichtig, dass wir zusammenstehen und uns die Zeit nach der Pandemie nicht verbauen.» Und Susanne Elmer Feuz merkte zuhanden des Protokolls an: «Wir werden heute die 21,5 Mio. Franken sprechen, die Leute brauchen das Geld jetzt.» Man müsse zwar genau prüfen, aber im Sinne einer Dienstleistung auch rasch auszahlen, man müsse jetzt schon weiterdenken und handeln. «Wir brauchen nach einem Jahr endlich eine Perspektive. Es braucht einen Plan zum Ausstieg aus dem Krisenmodus. Eine Verlängerung des Lockdowns auf Vorrat muss vermieden werden.» Elmer Feuz forderte den Regierungsrat sich einzusetzen: «Schützen – Entschädigen – Impfen. Das ist nicht einfach, aber möglich und nötig.» Die Erhöhung der Hilfe und die Finanzierung über Rahmenkredite fand nachher diskussionslos Zustimmung. Kommissionspräsident Luca Rimini gab dem Regierungsrat aber auch Handlungsempfehlungen mit: So soll die Dividendensperre auch in Bezug auf Härtefallunterstützung auf fünf Jahre angehoben werden. Denn es sei nicht einzusehen, weshalb jemand, der einen rückzahlbaren Kredit bezogen habe, fünf Jahre keine Dividende ausschütten dürfe, jemand aber, der ein nicht rückzahlbares Darlehen bekomme, dagegen schon früher wieder ausschütten dürfe. Zudem soll der Regierungsrat dafür sorgen, dass Härtefallunterstützungen über die Branchenlösung hinaus erhältlich gemacht werden können, danach aber nach und nach wieder eingeschränkt und zurückgenommen werden. Und er solle ein Prüfkonzept zur Missbrauchsbekämpfung entwerfen. Alle Fraktionen riefen zu Eintreten und Zustimmung auf. Regula Keller betonte, es sei nicht möglich, alle Konsequenzen so schnell zu bedenken, Toni Gisler warnte davor, dass der Bundesrat mit seinen schwer nachvollziehbaren Massnahmen die Pläne einer ganzen Generation zerstöre und forderte den Regierungsrat auf, eine deutlichere Kommunikation durch den Bund einzufordern. Samuel Zingg stellte fest: «Wir können es uns nicht nur leisten, wir müssen es uns leisten», Beat Noser zeigte auf, dass die Zahlen weiter steigen: «Der Kanton erwartet 300 bis 500 Anträge, wenn die Lockerung bis Ende Februar erfolgt.» Was aber geschieht, wenn es so weitergeht? Und Ruedi Schwitter beschwor nochmals, die Gelder jetzt bereitzustellen. «Aufräumen können wir später.»

Grundsätzlich biodivers

Vor dieser raschen Covid-Entscheidung ging es bei der 2. Lesung zur Biodiversität grundsätzlich zu Sache. In einem Rückkommensantrag verlangte Franz Freuler namens der SVP-Fraktion Ablehnung dieser Vorlage. «Gehört der Mensch zur Natur oder nicht?», fragte Freuler. «Als Landwirt bin ich damit täglich konfrontiert.» Freuler wies auf die Landwirtschaftspolitik nach dem 2. Weltkrieg hin, als man den Mangel aus der Schweiz schaffen wollte, auch auf Kosten der Artenvielfalt. Mit dem Wohlstand der 1990er-Jahre habe das Umdenken in der Landwirtschaft begonnen, es habe Auflagen in der Düngung gegeben, den ökologischen Leistungsausweis. Doch zog Freuler die Wirksamkeit dieser Massnahmen in Zweifel. «Jetzt, nach 30 Jahren, stellt man auf einem Teil dieser Flächen eine Verarmung fest. Intakt ist dagegen die Artenvielfalt auf den Alpen, die einen grossen Teil der Kantonsfläche ausmachen.» Da es sich um Bundesanliegen handle, sei hier der Handlungsbedarf gering, und der Zeitpunkt schlecht, da die Agrarpolitik 22+ derzeit harze. Andrea Bernhard gab zu bedenken: «Biodiversität hat nicht nur mit Landwirtschaft zu tun – deshalb stimmen Sie zu.» Priska Müller Wahl setzte sich für das Definieren einer Strategie ein: «Eine Strategie schaut auf das, was wirkt. Jetzt zu sagen, erst recht nicht, ist garantiert der falsche Weg. Hier tun wir mit klarer Strategie viel mehr für Biodiversität und zwar mit viel weniger Geld.» Heinrich Schmid verwies darauf, dass die festgelegte Strategie eine Verarmung ergeben habe. Kommissionspräsidentin Susanne Elmer Feuz gab zu bedenken: «Es geht nicht um die grosse Frage, die Franz Freuler aufwirft – Mensch oder Natur? –, sondern darum, ob wir weiterhin mit der Giesskanne oder gezielt verteilen. Die Frage, wieviel Geld wir ausgeben, folgt erst in der Budgetdebatte. Wollen wir weiter planlos verteilen oder wollen wir gezielt vorgehen?» Hansheinrich Wichser widersprach, auch jetzt – und ohne diese neue Strategie – werde der grösste Teil der Gelder nach Bundesvorgaben verteilt. Regierungsrat Kaspar Becker sah in der Debatte einen «Vorgeschmack auf die Diskussion, wenn wir das Wie der Verteilung festlegen.» Man werde für die Strategie einmalig rund 1 bis 1,5 Prozent einsetzen, um diese fünf Millionen Franken effizienter zu verteilen. «Was danach effektiv reinfliesst, wird übers Budget bestimmt. Also lasst uns diese Strategie machen, damit wir das können.» Die SVP-Fraktion stimmte geschlossen gegen die Gesetzesänderung über den Natur- und Heimatschutz, die meisten anderen dafür. Also unterbreitet der Landrat sie der Landsgemeinde zur Zustimmung.

Garantie, Risiko, Dividende, Beteiligung

Um 08.24 Uhr begann die Debatte um das Gesetz über die Glarner Kantonalbank und die Änderung der Verfassung, die dies voraussetzt, um 10.57 Uhr, zweieinhalb Stunden später, wurde das Gesetz ohne Änderung zuhanden einer zweiten Lesung verabschiedet. Aber dazwischen ging es um nichts weniger, als darum, wie der Kanton «seine» Bank beaufsichtigen soll, wie hoch sein Anteil am Aktienkapital bleiben soll und vor allem ging es um das implizite Risiko, welches er – als Mehrheitsaktionär – auch dann tragen könnte, wenn die Staatsgarantie dereinst durch die Landsgemeinde abgeschafft sein wird. Im Laufe dieser Debatte zeigte sich vor allem, dass es sowohl in der Regierung wie auch im Landrat eine Reihe von Finanzspezialisten gibt. Neben Landesstatthalter Benjamin Mühlemann – welcher Dr. Rolf Widmer zu vertreten hatte, da dieser in den Ausstand getreten war – meldeten sich Thomas Tschudi als Kommissionspräsident, Karl Stadler, Thomas Kistler, Samuel Zingg, Beat Noser, Matthias Vögeli, Roland Goethe, Martin Landolt, Roger Schneider und auch Franz Landolt zu Wort. Fast jedes Votum vertrat auch eine vernünftige Strategie, allein die Notizen zu dieser Debatte würden noch eine zweite Zeitungsseite füllen. Eine Seite, die ich allerdings nicht habe – deshalb muss hier notwendigerweise gekürzt werden.

Eintreten

Thomas Tschudi nannte als zentralen Punkt das Risiko der Staatsgarantie – es betrage 300 bis 350 Mio. Franken, doch sei das Risiko, dass die Garantie zum Tragen komme, aber klein. «Wir sind in einer vorteilhaften Situation, da wir Gewinne bekommen. Doch das macht den Entscheid nicht einfacher, auf ein rein theoretisches Risiko zu verzichten.» Die Diskussion in der Kommission war geteilt und stützte sich auf ein fast hundertseitiges Rechtsgutachten zu impliziter oder expliziter Staatsgarantie. Wenn der Kanton seine Mehrheitsbeteiligung aufgibt, fällt auch die Entschädigung für die Staatsgarantie – die lag bei etwa 3 Mio. Franken – weg. «Im Krisenfall müsste der Kanton das Risiko trotzdem tragen, auch ohne Staatsgarantie.» Deshalb beantrage die Kommission, die Verfassung so anzupassen, dass es auch keine implizite Staatsgarantie geben werde. «Entweder», so Tschudi, «sagt man ja zur Staatsgarantie und profitiert von ihr, oder man geht den Weg – wie jetzt von der Kommission skizziert – weiter.» Zudem sei das auch eine Frage der Anlagestrategie: «Die durch den Aktienverkauf frei werdenden Mittel könnten anderweitig angelegt werden. Mit einer guten Strategie könnten hier auch vier Millionen rausschauen. Deshalb unterstütze ich die Vorlage. Beat Noser verwies auf den Wechsel von der Eigentümerstrategie zur Beteiligungsstrategie. «Das Bankwesen hat sich in den letzten zehn Jahren stark geändert, die Glarner Kantonalbank hat darauf rechtzeitig reagiert und ist heute gut aufgestellt. Deshalb ist jetzt der Zeitpunkt, um hier die Weichen zu stellen.»

Gegenwehr mit Rückweisung und Streichung

Die Gegenwehr zum Gesetz kündigte Mathias Vögeli namens der BDP/GLP-Fraktion an. «Der Kundenschutz ist auch ohne Staatsgarantie gewährleistet, auch wegen der gestiegenen regulatorischen Massnahmen», sagte Vögeli. Aber er wolle auch in Zukunft eine höhere Beteiligung der Bank und eine politische Vertretung im Verwaltungsrat. Die beiden Anträge dazu stellte in der Detailberatung Martin Landolt. Thomas Kistler verlangte namens der SP Eintreten und Rückweisung der Vorlage. Es bestehe die Gefahr, dass man auf die Prämie aus der Staatsgarantie verzichte und gleichzeitig dann aus volkswirtschaftlichen Gründen doch einspringe, falls die Bank wieder in Schieflage gerate. Roger Schneider plädierte namens der FDP für Eintreten und Unterstützung der landrätlichen Anträge. «Heute würde die Glarner Kantonalbank die meisten Szenarien bestehen – wir sind heute in einer Schönwetterlage, das ist die gute Zeit für allfällige Korrekturen.» Und er gab zu bedenken: «Es ist nur die Frage, wo, in welchem Bereich und wie stark die Krisen kommen. Deshalb geht es darum, sich für diesen Sturm zu wappnen.» Das bedeute, man müsse die Staatsgarantie abschaffen. Zudem beinhalte das Beibehalten einer hohen Beteiligung eine implizite Garantie. Karl Stadler setzte sich namens der Grünen ebenfalls für Rückweisung aus. «Die Bank ist dem Kanton über den Kopf gewachsen. Natürlich war die Bank erfolgreich, die Vorteile nehmen wir gerne an. Doch wir Grünen erachten das Risiko – auch wenn es gering ist – als zu hoch an.» Man solle andere Möglichkeiten prüfen. Landesstatthalter Benjamin Mühlemann plädierte für Eintreten und Zustimmung. «Ich starte mit einem Bild: Alte Zöpfe soll man lieber in guten Zeiten abschneiden, statt sie in schlechten Zeiten schmerzhaft abreissen zu müssen.» Trotz dem derzeitigen Hoch dürfe man nicht aus den Augen lassen, dass vielleicht grosse Änderungen bevorstehen. «Also sollten wir uns zurückbesinnen auf den Weg, den wir vor zehn Jahren einschlugen. Wir kommen eindeutig zum Schluss, dass es an der Zeit ist, diesen Schritt konsequent zu machen. In der Eigentümerstrategie steht, dass die Bank so funktionieren muss, dass langfristig auf die Staatsgarantie verzichtet werden kann.» Es brauche eine Portion Mut, den nächsten Schritt zu gehen, aber mit diesem Paket bekomme die Bank eine Chance, erfolgreich zu bleiben. Mühlemann skizzierte die drei Szenarien Aktienhaftung, Vertrauenshaftung, faktischer Beistand, also dann, wenn der Kanton es aus volkswirtschaftlichen Überlegungen nicht leisten kann, die Bank zu liquidieren. «Sollte es zu diesem wahrscheinlich sehr unwahrscheinlichen Fall kommen, müssen wir diskutieren. Man kann die Lösung 50 plus 1 umsetzen, aber das wäre halbbatzig. Man wird sich fragen, warum haben die 2021 ihren Job nicht konsequent erledigt.» Man habe das Anliegen Vögeli auch diskutiert, habe die Bedenken dahinter aber mit der Vinkulierung gelöst. Nach dem Eintreten unterlag der Rückweisungsantrag und es ging in die Detailberatung. Mehrere Anträge wollten die Verfassungsänderung anpassen, doch unterlagen alle. In der Diskussion der Gesetzesartikel stellte Martin Landolt namens der BDP den Antrag, Artikel 5 Absatz 1 so zu formulieren, dass der Kanton über mindestens die Hälfte des Kapitals plus 1 Aktien verfügen muss. «Je tiefer der Anteil», so Landolt, «desto tiefer die vermutete implizite Garantie. Aber es ist klar, dass hier und im Landsgemeindering über eine Rettung der Bank diskutiert würde, selbst wenn der Kanton gar keinen Anteil mehr hätte.» Zudem argumentierte er finanzpolitisch, dass es anstelle einer kurzfristigen Schwemme beim Aktienverkauf, eher Sinn mache – wie bei einer Rente – auf langfristige Dividende zu setzen. Nach etwa halbstündiger Diskussion unterlag dieser Antrag mit 33:21 Stimmen. Noch knapper unterlag der Antrag Landolt, auch in Zukunft eine Vertretung der Regierung in den Verwaltungsrat der Kantonalbank zu stellen. Mit einer Stimme Unterschied (27:26) setzten sich Kommission und Regierung hier noch durch. Landolt argumentierte, dass sich die Marken Kantonsname und Bankname gegenseitig stützen. «Es geht hier nicht um Politisierung, sondern um das Wahrnehmen von Eigeninteressen. Sonst können wir nicht mehr proaktiv mitgestalten. Irgendwer muss diese Eigentümerinteressen wahrnehmen. Heute ist die Bank entpolitisiert, doch der grösste Aktionär darf einen Sitz halten.» Peter Rothlin unterstützte ihn, Roland Goethe verlangte die strikte Trennung der Aufsichten – politisch und finanziell, auch Thomas Tschudi setzte sich für die weitere Entpolitisierung der Bank ein. Landolt dagegen forderte: «Ich will, dass die Regierung Verantwortung für ihren grossen Anteil übernimmt. Und wenn ich – wie Benjamin Mühlemann mich fragt – jemandem, der einen so grossen Anteil hält, einen Rat geben müsste, würde ich sagen: Geh in den Verwaltungsrat.» Mühlemann verwies dagegen auf den Leistungsauftrag und so unterliegt das Geschäft jetzt einer zweiten Lesung. Wohl schon beim nächsten Sitzungstermin, am Mittwoch, 24. Februar.