Landratsbeschlüsse vom 19. Februar: Auf einen Blick

Der Landrat behandelte heute in zweiter Lesung die Änderung des Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel und stimmte ihr mit grosser Mehrheit zu. Das Gesetz soll aufgrund des Memorialantrages von Peter Straub, Näfels «Wildschutz mit Augenmass», angepasst werden.



Landratsbeschlüsse vom 19. Februar: Auf einen Blick

In zweiter Lesung verabschiedete der Landrat das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen sowie die Änderungen des Einführungsgesetzes zur Strafprozess- und zur Jugendstrafprozessordnung und des Polizeigesetzes zuhanden der Landsgemeinde. Zudem erhöhte er, wie von Regierungsrat und Kommission beantragt, den Personalaufwand bei der Staatskanzlei um 43 200 Franken ab 2021.

Das kantonale Geldspielgesetz verabschiedete der Landrat zuhanden der Landsgemeinde.

In zweiter Lesung beriet der Landrat den Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat und zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen – beide ohne Wortmeldungen.

Die Beratung über den Verpflichtungskredit über 7,8 Mio. Franken für den Ausbau der Netstalerstrasse verlief kontrovers, doch der Landrat beschloss mit einigen Gegenstimmen die Überweisung des Geschäftes an die Landsgemeinde.

Endgültig und ohne Gegenstimmen sprach der Landrat den Verpflichtungskredit über maximal 800 000 Franken für einen Pilotbetrieb von Hospizbetten während vier Jahren.

Ebenfalls genehmigte der Landrat einen Nachtragskredit von 150 000 Franken zur Umsetzung von Sofort- und Vorbereitungsmassnahmen für eine Landsgemeindevorlage im Rahmen des Projektes Digitalisierungsstrategie DIGLA.

Die Motion der SP-Fraktion «Anpassung Alimentenverordnung ALVO» lehnte der Landrat ab, wie der Regierungsrat das beantragt hatte.

Zum Schluss der Sitzung überwies der Landrat auf Antrag des Regierungsrates eine Motion. Sie verlangt, dass der Klimaschutz in die Kantonsverfassung aufgenommen wird. Eine entsprechende Verfassungsänderung wird ausgearbeitet und der Landsgemeinde vorgelegt werden.