Landratsbüro unterbreitet rechtliche Grundlagen für Übertragung der Debatten

Die Debatten des Glarner Landrates sollen künftig in Bild und Ton live übertragen werden. Das Landratsbüro unterbreitet dem Plenum eine entsprechende Anpassung der Landratsverordnung.



Medienmitteilung des Landratsbüro (Bild: e.huber)
Medienmitteilung des Landratsbüro (Bild: e.huber)

Die Debatten im Glarner Landrat sollen nicht nur für Besucher vor Ort erlebbar sein, sondern für alle Interessierten. Sie sollen die Sitzungen künftig über das Internet live in Bild und Ton verfolgen können. Damit möchte das Glarner Landratsbüro für mehr Transparenz und Bürgernähe sorgen. Es hat nun die notwendigen Anpassungen in der Landratsverordnung erarbeitet und zuhanden des Landrates verabschiedet. Das Landratsbüro bekräftigt damit seine Haltung, wonach Bürgerinnen und Bürger ein Anrecht auf Informationen haben und diese zeitgerecht aufbereitet werden sollten.

Die Ausarbeitung der Vorlage entspricht einem Auftrag des Landrates, den dieser im Rahmen der Behandlung des Postulats von Pascal Vuichard und Mitunterzeichnenden im August 2019 erteilt hat. Der Vorstoss forderte die nun vorgesehene Übertragung. In der Debatte wurden damals verschiedene Varianten diskutiert. Dabei ging es unter anderem darum, ob auf Bildaufnahmen verzichtet und nur der Ton übertragen werden soll. Das Landratsbüro spricht sich weiterhin klar dafür aus, die für die Nutzer attraktivere Variante mit Bild und Ton weiterzuverfolgen. Selbst wenn das Ratsplenum zu einem anderen Schluss kommen sollte, möchte das Landratsbüro im Rahmen der ohnehin anstehenden Sanierung des Landratssaals die technischen und baulichen Vorkehrungen für eine allenfalls spätere Einführung der Neuerungen treffen.

Nebst der rechtlichen Grundlage für die Aufzeichnung und Übertragung der Ratsdebatten in Bild und Ton beinhaltet die Vorlage auch die Grundlage für die dauerhafte Zugänglichmachung der Aufzeichnungen. Diese sollen im Internet verfügbar bleiben. Gleichzeitig wird festgehalten, dass das schriftliche Protokoll und nicht die digitale Aufzeichnung massgeblich sein soll. Ausserdem wird eine Grundlage geschaffen, um technische Hilfsmittel für Protokollierungszwecke einsetzen zu können. Vorgesehen ist, künftig eine Spracherkennungssoftware zu verwenden. Diese verspricht eine höhere Effizienz bei der Protokollierung.

Die Vorlage hat einmalige Kosten von 88 000 Franken zur Folge. Die wiederkehrenden Kosten pro Jahr belaufen sich auf rund 35 000 Franken. Die Sanierung des Landratssaals ist für 2020 vorgesehen.