Am Wochenende des 30. Mai wählen die Glarnerinnen und Glarner die neuen Mitglieder in den Landrat des Kantons Glarus. Bisherige und neue Kandidaten buhlen um die Gunst und um die wenigen Plätze, denn zum ersten Mal sind nur noch sechzig Sitze zu vergeben. Der Landsgemeindeentscheid von 2008 tritt mit der Legislaturperiode 2010-2014 erstmals in Kraft. Ausserdem gibt es nur noch drei Wahlkreise –analog der drei neuen Gemeinden. Musste der Wähler bisher nur aus wenigen Kandidaten aus seiner näheren Umgebung auswählen, gilt es nun, bis zu 25 Namen (Glarus Nord) auf seine Liste zu setzten. Namen die aus dem ganzen Grossraum der neuen Gemeinde stammen und durchaus nicht immer bekannt sind. Wie die Wählerschaft mit dieser neuen Situation umgehen wird, darauf sind auch die Parteien gespannt.
Partei- und Kandidatenstimme
Nicht nur diese Ausgangslage macht die kommende Gesamterneuerungswahl des Landrats spannend, auch das Wahlverfahren trägt das seine dazu bei. Anders als das im Glarnerland geläufigere Majorzverfahren (Die Person mit den meisten Stimmen ist gewählt) ist das hier angewendete Proporzverfahren deutlich komplexer. Der Wähler gibt dabei nämlich seine Stimme gleich doppelt ab. Gleichzeitig für die Partie (Parteistimme) als auch für den Nominierten (Kandidatenstimme). Die Parteistimme entscheidet dabei darüber, ob und wie viele Sitze eine Partie pro Wahlkreis erhält. Diese Sitze werden dann auf die Kandidaten verteilt und dies in Abhängigkeit von den Kandidatenstimmen. Deshalb kann es vorkommen, dass eine Person mit weniger Stimmen von einer anderen Partei in den Landrat einziehen kann, da die Partie mehr Sitze zugesprochen bekommt. Dieses Verfahren ermöglicht eine genauere Abbildung des Volkes im Parlament, ausserdem erhalten kleinere Parteien eine grössere Chance Sitze zu gewinnen.
Nachfolgeregelung
Die Kandidatenstimmen können auch später in der Legislaturperiode wieder Bedeutung erhalten. Dann nämlich, wenn ein Landrat zurücktritt. Sein Nachfolger wird die Person auf der gleichen Liste mit den meisten Stimmen. Sollten keine Kandidaten mehr auf der Liste stehen, gibt es um den freien Sitz Neuwahlen, bei denen alle Parteien wieder mitmachen können.
Panaschieren und Kumulieren
Falls Ihnen das noch nicht kompliziert genug ist, gibt es noch weitere Eigenheiten des Proporzwahlverfahrens, die Sie vielleicht schon mal gehört habe, aber vielleicht nicht ganz klar sind. Gemeint sind das Panaschieren und das Kumulieren. Prinzipiell gibt es eine leere Liste, auf der maximal so viele Namen stehen dürfen, wie es Sitze gibt. Dabei zählen nur Namen, die von einer Partei zur Wahl vorgeschlagen werden. „Wilde Kandidaten“ erhalten demnach keine Stimmen. Ausserdem bieten die Parteien eigene Listen an, bei denen ihre Kandidaten schon aufgeführt sind. Hierbei kann aber der Wähler Änderungen anbringen. Generell können Namen gestrichen werden. Es muss aber mindestens ein gültiger Name stehen, sonst ist die Liste ungültig. Ausserdem kann man Namen maximal zweimal aufführen und den Kandidaten somit kumulieren. Und zu guter Letzt ist es auch möglich, Kandidaten von einer anderen Partei anstelle eines gestrichenen einzufügen. Dann hat man die Liste panaschiert. Die einzelnen Parteien bieten die Listen jedoch nicht nur als Hilfestellung für die Wähler an. Sie wollen damit auch verhindern, dass Partiestimmen verloren gehen. Denn bei den Partielisten geben auch die leeren Zeilen Stimmen und zählen als Zusatzstimmen für die Sitzverteilung dazu.
Gültige Wahlzettel
Bei den von Hand eingesetzten Namen ist weiter zu berücksichtigen, dass man ganz genau angibt, wer gemeint ist. Wenn nötig sogar Adresse und Beruf. Beim Kumulieren muss der gesamte Name (plus Angaben) wiederholt werden. Gänsefüsschen oder „dito“ zählt nicht. Ausserdem darf nur ein amtlich gedruckter (offizieller) Wahlzettel verwendet werden. Auch unterschriebene Wahlzettel oder solche mit ehrverletzenden Äusserungen gelten als ungültig.
Sie sehen: allein schon das Wahlverfahren bietet genügend Spannung bei den kommenden Landratswahlen. Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Ausfüllen Ihrer Liste.
