Landratswahlen Wahlkreis Glarus Nord – wie weiter

Das Verwaltungsgericht hob am 8. Juni 2011 den Entscheid des Regierungsrates in teilweiser Gutheissung der Beschwerde der SVP Glarus Nord auf und wies die Sache an den Regierungsrat zurück. Er wird sich zu der von ihm vorzunehmenden Neubeurteilung äussern. Allerdings beabsichtigt der Regierungsrat keine Wiederholung der Landratswahl, es sei denn, in der Anhörung würden stichhaltige Gründe dafür vorgebracht.



Der Regierungsrat beschäftigte sich an seiner heutigen Sitzung mit den Landratswahlen in Glarus Nord. (Bild: ehuber)
Der Regierungsrat beschäftigte sich an seiner heutigen Sitzung mit den Landratswahlen in Glarus Nord. (Bild: ehuber)

Das Verwaltungsgericht wies den Regierungsrat an, bei seiner Neubeurteilung darüber zu entscheiden, ob die festgestellten Unregelmässigkeiten eine Aufhebung und Wiederholung des Wahlgangs im Wahlkreis Glarus Nord erfordern oder ob darauf aufgrund der gegebenen Umstände zu verzichten ist.

Das Urteil ist wegen des gesetzlichen Fristenstillstandes zwischen dem 15. Juli und dem 15. August noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Der Regierungsrat wird nach Eintritt der Rechtskraft den möglicherweise vom Verfahrensausgang Betroffenen Gelegenheit einräumen, sich zu der von ihm vorzunehmenden Neubeurteilung zu äussern.

Allerdings beabsichtigt der Regierungsrat keine Wiederholung der Landratswahl, es sei denn, in der Anhörung würden stichhaltige Gründe dafür vorgebracht. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts verwehrt es, die grundsätzliche Ungültigkeit von 382 Wahlzetteln durch eine Korrektur des ursprünglichen Wahlergebnisses zu berücksichtigen. Somit könnte den festgestellten Unregelmässigkeiten nur noch mit einer Neuansetzung der Landratswahl Rechnung getragen werden. Dies erachtet der Regierungsrat – auch in Berücksichtigung der seit der Landratswahl verflossenen Zeit – als unverhältnismässig. Auch würden sich zusätzliche Fragen (neue Listen, Wiederholung nur in Glarus Nord oder im ganzen Kanton) stellen. Zudem sollte das Verfahren, das ja durch eine Wahlbeschwerde und nicht durch den Regierungsrat initiiert wurde, endlich abgeschlossen werden können. Der Regierungsrat wird nach seinem Neuentscheid und dem Ablauf der betreffenden Rechtsmittelfrist dem Landrat den Validierungsbericht voraussichtlich im September unterbreiten.