Die Landsgemeinde ist der höchste und wichtigste politische Anlass des Kantons Glarus. Einmal im Jahr versammeln sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auf dem Landsgemeindeplatz, um ihre verfassungsmässigen Rechte wahrzunehmen. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie musste die Landsgemeinde vom 3. Mai auf den 6. September 2020 verschoben werden. Im Gegensatz zu einer Urnenabstimmung oder zur Landsgemeinde in Appenzell Innerrhoden kann nicht nur mit Ja oder Nein gestimmt werden, sondern es können auch Rückweisungs- und Abänderungsanträge zu jeder Vorlage gestellt werden. Aus diesem Grund ist eine blosse Verschiebung der Entscheide an die Urne nicht möglich. Der Regierungsrat stellt sich grundsätzlich auf den Standpunkt: «Landsgemeinde als wichtigste politische Veranstaltung: Ja, Unterhaltungs- und Festbetriebe: Nein.»
Durchführung der Landsgemeinde stand immer im Fokus
Bereits während der Dauer der ausserordentlichen Lage, die einen weitgehenden Stillstand des öffentlichen Lebens bedeutete, überprüfte die Staatskanzlei des Kantons Glarus laufend Möglichkeiten einer allfälligen Durchführung der Landsgemeinde und das Vorgehen bei einer Absage. Die Landsgemeinde findet nun unter dem Vorbehalt der pandemischen Lage mit besonderen Vorkehrungen und nach einem eigenen Schutzkonzept statt. Auf die begleitenden festlichen Traditionen wird weitgehend verzichtet. Bei der Sondierung von verschiedenen Szenarien stand der Kanton Glarus in engem Kontakt mit der Bundeskanzlei. Erwogen wurden unter anderem auch alternative Standorte und ein Verzicht auf den Landsgemeindering mit Sektorenbildung. Der Regierungsrat hat sich zu einem anderen Konzept entschlossen: Die Landsgemeinde 2020 wird mit Schutzkonzept, strikter Zugangskontrolle und vollständiger Schutzmaskenpflicht durchgeführt.
Kanton hat Kompetenz und Verantwortung für Durchführung
Veranstaltungen über 1000 Personen sind bis zum 31. August 2020 im ganzen Land nach wie vor verboten. Der Bundesrat hat signalisiert, dass er eine weitere Öffnung über 1000 Personen nach dem 31. August prüft, falls es die pandemische Situation zulässt. Ausnahmen für Veranstaltungen mit über 1000 Personen können jedoch schon heute durch die kantonalen Behörden bewilligt werden. Zuständig für die Durchführung oder Verschiebung der Landsgemeinde ist der Regierungsrat. Auch wenn die pandemische Lage im Kanton aktuell sehr ruhig ist, kann die Durchführung der Landsgemeinde noch nicht definitiv bestätigt werden.
Drei Szenarien für die Landsgemeinde sind möglich
Das Schutzkonzept wird modular aufgebaut; je nach pandemischer Lage müssen einzelne Elemente der Landsgemeinde weggelassen werden:
Ruhige pandemische Lage
0–4 nicht miteinander verknüpfte positive Befunde im Glarnerland in den zwei Vorwochen: Generelle Schutzmaskenpflicht. Durchführung mit Einzug in den Landsgemeindering.
Erhöhte Zahl positiver Befunde
4–10 nicht miteinander verknüpfte positive Befunde in den zwei Vorwochen: Verzicht auf Einzug in den Landsgmeindering.
Zweite Welle Pandemie
Mehr als 10 positive nicht miteinander verknüpfte, nicht lokalisierte, positive Befunde: Absage der Landsgemeinde. Regierungsrat und Landrat beschliessen über die dringendsten Geschäfte (Wahl Landammann und Landesstatthalter, Steuerfuss, Geldspielgesetz und -konkordate). Weitere Geschäfte werden auf die Landsgemeinde 2021 verschoben.
Information der Bevölkerung
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden in einer Beilage zum Landsgemeindememorial über die aufgrund des Coronavirus entstandenen Änderungen informiert.
Landsgemeinde 2020 – Diese Vorkehrungen sind vorgesehen
Zugangskontrolle
Der Landsgemeindeplatz wird abgesperrt. Er kann ausschliesslich über vier Kontrolleingänge betreten werden. Zutritt zum Platz und zum Ring haben nur Stimmberechtigte, offizielle Gäste und akkreditierte Medienvertreter. Die Körpertemperatur der Teilnehmenden wird mit einem Fieberscanner gemessen. Personen mit Fieber (mehr als 38 Grad Celsius) werden weggewiesen. Ebenfalls können Personen weggewiesen werden, die für das Coronavirus typische Krankheitssymptome aufweisen.
Schutzmaskenpflicht
Es gilt eine generelle Schutzmaskenpflicht. Es wird allen Teilnehmenden auf Wunsch die partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 bei den Eintrittsportalen abgegeben. Eigene Schutzmasken sind erlaubt. Sie müssen für die ganze Dauer der Landsgemeinde getragen werden (Ausnahme Wortmeldungen).
Besucher und Medien / SwissCovid App
Es werden keine Gästetribünen aufgestellt. Die Zahl der Gäste wird stark beschränkt. Interessierte auswärtige Zuschauerinnen und Zuschauer und Heimwehglarnerinnen und Glarner werden dringend gebeten, zuhause zu bleiben. Zugelassen sind nur die von Regierungs- und Landrat eingeladenen offiziellen Gäste. Es wird allen Teilnehmenden empfohlen, die App SwissCovid auf dem Smartphone zu installieren.
Märkte und Chilbi
Die Landsgemeinde ist ein urdemokratischer Anlass, an dem ein ganzer Kanton über kantonale Vorlagen abstimmt. Der Landsgemeinde-Sonntag ist aber auch ein traditioneller Festtag. Auf Festivitäten soll jedoch verzichtet werden. Der Jahrmarktbetrieb am Samstag und am Landsgemeinde-Sonntag findet nicht statt.
Keine Chilbi
Im Zuge der Abklärungen über die Durchführung der Landsgemeinde haben die drei Gemeinden Glarus Nord, Glarus und Glarus Süd gemeinsam mit dem Kanton Glarus entschieden, aufgrund der besonderen Lage wegen COVID-19 in diesem Jahr keine Chilbis zu bewilligen. Die Gesundheit aller Einwohnerinnen und Einwohner gilt es unbedingt zu schützen. Anders als z. B. bei kleineren Märkten kann die Sicherheit und der nötige Abstand zwischen den Marktständen in engen Gassen, den Beizlis und Bars der Vereine und auf Vergnügungsbahnen und Karussells nur schwer und mit grossem Aufwand organisiert werden. Rücksprachen mit Schaustellern haben bestätigt, dass sich mit einem Jahrmarktbetrieb unter Einhaltung der besonderen Vorschriften kaum ein gewinnbringendes Geschäft erzielen lässt.