Aufgrund strikter Schutzvorkehrungen und auf der Basis der Covid-19-Verordnung – besondere Lage – des Bundes, wird die Glarner Landgemeinde 2020 am 6. September 2020 durchgeführt werden können. Dies, obwohl der Bundesrat am 12. August 2020 bekannt gegeben hat, dass Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmern erst ab 1. Oktober 2020 wieder erlaubt sein werden in der Schweiz.
Schutzmaskenpflicht und Fieberscan
Für die Landsgemeinde hat der Kanton in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein Schutzkonzept erarbeitet. Zentrale Punkte sind eine Schutzmaskentragpflicht (Masken werden abgegeben), strikte Zutrittskontrollen mit Fieberscan beim Eintritt in den Ring sowie die Zuweisung von speziellen Sektoren für gefährdete Personen (Details siehe unten oder im Memorial samt Nachtrag, die Anfang August 2020 versandt wurden).
Fallzahlen massgeblich
Ob die Landsgemeinde durchgeführt wird, entscheidet der Regierungsrat kurz vor dem 6. September aufgrund der pandemischen Lage. Die Entscheidungsgrundlagen wurden in Zusammenarbeit mit dem BAG und weiteren Experten bereits festgelegt.
Alles, was man über die Landsgemeinde 2020 wissen muss
Auf der Seite www.gl.ch/qa finden sich die Antworten auf eine Fülle von Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Durchführung der Landsgemeinde 2020 stellen könnten:
- Generelle Fragen zur Landsgemeinde
- Fragen zur Durchführung der Landsgemeinde
- Fragen zu Gästen, Rahmenprogramm und Ring
- Fragen zu Anreise und Zugang zur Landsgemeinde
- Fragen zu Schutzmassnahmen
- Fragen zu Temperaturmessungen und Symptomen
- Fragen zu Schutzmasken
- Fragen zu den politischen Geschäften der Landsgemeinde