Landsgemeinde für die Aufhebung des Tanzverbots

Die diesjährige Landsgemeinde folgte in allen Punkten den Anträgen von Landrat und Regierungsrat. Darunter die Aufhebung des Tanzverbot und keine Beschränkung der Ladenöffnungszeiten am Samstag.



Landsgemeinde für die Aufhebung des Tanzverbots

Für einmal sorgte das Wetter an der Landsgemeinde für mehr Turbulenzen als die Debatten zu den einzelnen Geschäften. Nach Schnee, Regen und kaltem Wind beschlossen bei fast schon Sonnenschein die Glarner Stimmbürgerinnen und -bürger beim sogenannten Tanzverbot, dass künftig kulturelle und sportliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen stattfinden dürfen. Die Ablehnung vonseiten CVP sowie die generelle Ausweitung auch ins Freie vonseiten Jungfreisinnigen und FDP fand dagegen kein Mehr. Trotz verschiedener Anträge folgt die Landsgemeinde in den weiteren Traktanden dem Landrat und Regierungsrat. So wurde auch der Memorialsantrag abgelehnt, welcher an Samstagen die Ladenöffnungszeiten auf 17.00 Uhr beschränken wollte. Bei der Änderung des Steuerrechts wurden zwar der Memorialsantrag «Selbstbezahlte Krankenkassenprämien von den Steuern abziehen» vonseiten der SP abgelehnt, vom Stimmvolk aber deutlich angenommen. Bei der STAF wurden auf der einen Seite die Beibelassung der Gewinnsteuer von 8,5 Prozent (anstatt 4,25 Prozent) und eine Anpassung von 60 Prozent (statt 70 Prozent) gefordert, aber nicht angenommen. Erfolglos blieb auch der Rückweisungsantrag von Fridolin Marti beim Finanzausgleichsgesetz. Roman Zehnder forderte zudem beim Publikationsgesetz, dass künftig die Landsgemeinde darüber entscheiden soll, ob das Amtsblatt den Medien nicht mehr kostenlos und in geeigneter Form zugestellt werden soll. Ins Obergericht wurde zudem Mario Marti gewählt.