Landsgemeinde soll über Gemeindeorganisation entscheiden

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, zwei Memorialsanträge zur Umgestaltung der Gemeinde-Legislative der Landsgemeinde zur Ablehnung zu unterbreiten. Die politische Auseinandersetzung über die zukünftige Ausgestaltung soll an der Landsgemeinde im Rahmen der Totalrevision des Gemeindegesetzes und auf der Grundlage eines konkreten Vorschlages des Regierungs- und Landrates geführt werden.



Die Landsgemeinde soll die Richtung der Gemeindelegislative vorgeben • (Foto: Glarus24)
Die Landsgemeinde soll die Richtung der Gemeindelegislative vorgeben • (Foto: Glarus24)

Die SP des Kantons Glarus reichte 2021 den Memorialsantrag «Glarner Gemeinden 2030» ein, drei Wochen später reichten Landrat Ruedi Schwitter und Mitunterzeichnende den Memorialsantrag «Gemeindeautonomie stärken, politische Partizipation fördern.» ein.

Beide Anträge sind in der Form einer allgemeinen Anregung verfasst. Sie haben zum Ziel, die kommunale Legislativen neu zu gestalten und greifen die gleiche Thematik auf. Sie widersprechen sich aber in ihrem jeweils zentralen Punkt:

  • Der Memorialsantrag Schwitter fordert in Bezug auf die kommunalen Legislativen im Wesentlichen eine weitgehende Deregulierung der kantonalrechtlichen Vorgaben und damit mehr Freiheit für die Gemeinden bei der Ausgestaltung ihrer Legislativen. 
  • Der Memorialsantrag der SP fordert hingegen, dass die kantonalen Rechtsgrundlagen den Gemeinden zwingend vorschreiben, ein Gemeindeparlament einzuführen. Zudem fordert die SP im Antrag die Einführung von Referenden sowie eine Verpflichtung der Gemeinden, die Vorsteherschaft sei im Hauptamt (80 bis 100 Prozent) mit 3 bis 5 Mitgliedern zu besetzen.

Beide Memorialsanträge wurden im Juni 2021 vom Landrat für zulässig erklärt.

Neues Gemeindegesetz soll Parlament favorisieren

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die beiden Memorialsanträge der Landsgemeinde zur Ablehnung zu unterbreiten. Er beabsichtigt hingegen, der Landsgemeinde 2025 ein neues Gemeindegesetz vorzulegen. In Bezug auf die künftige Organisation der Gemeindelegislativen soll darin ein System mit einem Gemeindeparlament favorisiert und damit das Hauptanliegen des Antrages der SP aufgenommen werden; allerdings nicht als zwingende und alternativlose Vorgabe.

Neu sollen auch Referenden möglich sein

Auch Referenden sollen in diesem Modell möglich sein. Damit wird ein weiteres Anliegen der beiden Anträge aufgenommen, aber nicht in der Form von Urnenabstimmungen, sondern zur Behandlung durch die Gemeindeversammlung.

Mehr politische Partizipation

Dem Antrag Schwitter folgend, sollen unnötige oder mit Blick auf die politische Partizipation hinderliche Regelungen aus dem geltenden kantonalen Recht entfernt werden. Dies betrifft etwa Vorschriften zu Wahlen oder die Zuweisung der Budget- und Rechnungsabnahmekompetenz an die Gemeindeversammlung.

Da sich die beiden Memorialsanträge inhaltlich gegenseitig ausschliessen und Elemente enthalten, welche sich nicht mit dem durch den Regierungsrat favorisierten Modell vereinbaren lassen, beantragt der Regierungsrat dem Landrat, die beiden Memorialsanträge der Landsgemeinde zur Ablehnung zu unterbreiten. Die politische Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung der Legislativen soll an der Landsgemeinde im Rahmen der Totalrevision des Gemeindegesetzes und auf der Grundlage eines konkreten Vorschlags des Regierungs- und Landrates geführt werden, und nicht auf der Grundlage der beiden vorliegenden Memorialsanträge in der Form der allgemeinen Anregung.