Landsgemeindebeschlüsse werden gestaffelt in Kraft gesetzt

Der Regierungsrat legt für von der Landsgemeinde beschlossene Gesetzesänderungen das Datum der Inkraftsetzung fest.



Mitteilung vom Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung vom Glarner Regierungsrat (zvg)

Die Landsgemeinde beschloss im Herbst 2021 mehrere Gesetzesänderungen. Der Regierungsrat legt nun die Inkraftsetzung folgender Änderungen fest:  

Verwaltungsrechtspflegegesetz

Die Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes regelt in Verwaltungsverfahren behördlich angesetzte Fristen. Gleichzeitig beschloss die Landsgemeinde eine Anpassung des Steuergesetzes, wonach der Fristenstillstand im Verfahren betreffend Kantons- und Gemeindesteuern nicht gilt. Das Gesetz tritt am 1. Februar 2022 in Kraft. 

Strafprozessordnung und Polizeigesetz

Die Änderungen des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung sowie des Polizeigesetzes treten am 1. Januar 2022 in Kraft.