Die Landsgemeinde beschloss im Herbst 2021 mehrere Gesetzesänderungen. Der Regierungsrat legt nun die Inkraftsetzung folgender Änderungen fest:
Verwaltungsrechtspflegegesetz
Die Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes regelt in Verwaltungsverfahren behördlich angesetzte Fristen. Gleichzeitig beschloss die Landsgemeinde eine Anpassung des Steuergesetzes, wonach der Fristenstillstand im Verfahren betreffend Kantons- und Gemeindesteuern nicht gilt. Das Gesetz tritt am 1. Februar 2022 in Kraft.
Strafprozessordnung und Polizeigesetz
Die Änderungen des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung sowie des Polizeigesetzes treten am 1. Januar 2022 in Kraft.