Landsgemeindegeschäfte: Regierungsrat soll Zeitpunkt des Inkrafttretens festlegen können

Der Zeitpunkt für die Inkraftsetzung einer Reihe von Gesetzen oder Gesetzesänderungen soll durch den Regierungsrat festgelegt werden. Das beantragt der Regierungsrat dem Landrat zuhanden der Landsgemeinde.



Mitteilung vom Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung vom Glarner Regierungsrat (zvg)

Aufgrund der unsicheren Entwicklung der Coronavirus-Pandemie möchte der Regierungsrat das Inkrafttreten der Vorlagen flexibel festlegen können. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens von Vorlagen zuhanden der Landsgemeinde 2020 ist nämlich in einigen Fällen bereits verstrichen. Deswegen soll in den betreffenden Vorlagen kein fixer Termin mehr definiert werden, sondern der Entscheid über den Zeitpunkt des Inkrafttretens an den Regierungsrat delegiert werden. Dadurch müssen die Vorlagen bei einer weiteren Verschiebung oder Absage der Landsgemeinde nicht erneut angepasst werden. Betroffen sind die Vorlagen, die ursprünglich für die Landsgemeinde 2020 vorgesehen waren. 

Weiterer Anpassungsbedarf

Zu folgenden Geschäften hat der Landrat anstelle der Landsgemeinde bereits einen Beschluss gefasst. Sie sind den Stimmberechtigten lediglich noch zur Genehmigung zu unterbreiten. Die Erläuterungen und der Antrag im Memorial werden entsprechend angepasst: 

  • Wahl von Landammann und Landesstatthalter
  • Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2021
  • Kantonales Geldspielgesetz
  • Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat sowie zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen