Landsgemeindehögg der Grünliberalen Kanton Glarus

Die glp Kanton Glarus hat am Landsgemeindehögg die Parolen zu den Landsgemeindegeschäfte gefasst: Die glp unterstützt das Informatikgesetz, fordert aber die Aufhebung des generellen Zwangs. Eingriffe in die Privatsphäre müssen immer verhältnismässig sein und müssen daher genau kontrolliert werden können. Und: der Kanton Glarus ist ein moderner Kanton, 5 Tage Vaterschaftsurlaub sind auch bei uns möglich!



(Bild: zvg)
(Bild: zvg)

Die Landräte Ruedi Schwitter und Franz Landolt referierten zu den verschiedenen Traktanden, zu regen Diskussionen kam es vor allem bei den Geschäften 6,7 und 10.

Eine breite Allianz aus GLP, BDP, CVP und FDP hat auf nationaler Stufe einen Vorstoss für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub eingereicht. Wir leben heute in einer liberalen Gesellschaft, wo die Zeit reif ist für einen angemessenen Vaterschaftsurlaub. Mit den geforderten 2 Tagen, wie es im Memorial steht, vertritt der Landrat eine sehr rückständige Position. Unser Kanton hat sich immer als fortschrittlich und modern dargestellt, es ist an der Zeit, dies auch in gesellschaftlichen Fragen zu tun. 5 Tage Vaterschaftsurlaub sind dafür das Minimum.

Für die glp ist es richtig, potenzielle Gewalttäter schon vor ihrer Tat zu erfassen. Ein besserer und effizienterer Informationsfluss zwischen den verschiedenen Behörden ist sicherlich ein Schritt in diese Richtung. Präventive Überwachung darf aber nicht das Endresultat sein. Es braucht gut organisierte Kontrollorgane und klare Einschränkungen bei der Überwachung der Bevölkerung. Dafür werden wir uns einsetzen.

Die glp unterstützt das Informatikgesetz mit einer Einschränkung. «Grundsätzlich finde ich es eine gute Idee, dass die Gemeinden und der Kanton auf der Ebene Informatik zusammenarbeiten. Der Datenaustausch respektive der elektronische Zugriff auf eine zentrale Ablage-/Dateninfrastruktur, wird immer wichtiger», führte Landrat Ruedi Schwitter aus. Dass der Kanton im Verbund mit den Gemeinden eine öffentlich-rechtliche Institution gründen will, ist ebenfalls zu begrüssen. Ein Wermutstropfen bildet aber der Zwang für die gemeindeeigenen Institutionen, in diesem Verbund ebenfalls mitmachen zu müssen. Die Alters- und Pflegeheime oder die Technischen Betriebe z.B. stehen unter einem grossen Kosten- und Tarifdruck. Ein Zwangs-Wechsel der Provider ist mit hohen Kosten verbunden und daher zu vermeiden.