Landwirtschaftliche Beratung: Glarus arbeitet weiterhin mit Plantahof zusammen

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, einen Verpflichtungskredit von 647 300 Franken für die landwirtschaftliche Beratung in den Jahren 2024–2027 zu gewähren.



Damit Sau sich weiter sauwohl fühlt: Die Beratung für Glarner Bauern kommt weiterhin aus Landquart • (Foto: Keystone-SDA)
Damit Sau sich weiter sauwohl fühlt: Die Beratung für Glarner Bauern kommt weiterhin aus Landquart • (Foto: Keystone-SDA)

Die landwirtschaftliche Beratung ist Aufgabe des Kantons. Der Kanton Glarus unterhält selber keinen landwirtschaftlichen Beratungsdienst. Er hat deshalb mit der landwirtschaftlichen Schule Plantahof in Landquart eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Nach den Perioden 2015–2018 und 2019–2022 wurde im November 2022 für das laufende Jahr 2023 ein weiterer Verpflichtungskredit gesprochen. Gleichzeitig wurden alternative Lösungen geprüft. Kooperationen mit landwirtschaftlichen Schulen in anderen Nachbarkantonen kommen jedoch aus verschiedenen Gründen nicht infrage. Im Zuge der Neuverhandlungen der künftigen Vereinbarung konnte das Kostenrisiko des Kantons Glarus besser eingeschränkt werden, weshalb der Regierungsrat eine weitere Zusammenarbeit mit der Bündner Landwirtschaftsschule anstrebt. Als Zielsetzung gilt, dass die Gebühreneinnahmen aus den Beratungsleistungen 30 Prozent der Vollkosten erreichen. Die Verrechnungssätze hat der Regierungsrat des Kantons Graubünden leicht gesenkt, dafür wird der Mehrwertsteuersatz ab 2024 auf neu 8,1 Prozent erhöht.

Beratung im betriebs- und milchwirtschaftlichen Bereich

Die Leistungsvereinbarung mit der landwirtschaftlichen Schule Plantahof beinhaltet folgende Leistungen: 

  • Betriebswirtschaftliche und produktionstechnische Beratungen
  • Strategieberatungen
  • Betriebsübergaben
  • Stallbauberatungen
  • Expertentätigkeiten im Rahmen der Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft
  • Milchwirtschaftliche Beratungen auf Heim- und Alpbetrieben sowie Verarbeitungs- und Handelsbetrieben
  • Projektbegleitungen

Der Beratungsumfang beschränkt sich auf Arbeitsleistungen im Umfang von maximal 80 Prozent einer Vollzeitstelle.