Lange Zuchthausstrafen für Überfälle auf Freier

Das Zürcher Obergericht hat am Freitag einen 45-jährigen Mann aus dem Kanton Glarus zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt. Er hatte zusammen mit einer Komplizin im Sex-Milieu mehrere Freier brutal überfallen und einen angeschossen.



(Bild: j.huber)
(Bild: j.huber)

Er wurde wegen bandenmässigen schweren Raubes, mehrfacher räuberischer Erpressung sowie Freiheitsberaubung verurteilt. Die Komplizin erhielt als Mittäterin eine sechsjährige Zuchthausstrafe. Beide müssen sich während des Strafvollzugs einer ambulanten Psychotherapie unterziehen.

Dem Mann wurde vorgeworfen, im Sommer 2004 zusammen mit der neun Jahren jüngeren, ihm völlig hörigen Freundin innert drei Wochen fünf bewaffnete Raubüberfälle in den Kantonen Zürich und Aargau begangen zu haben. Das Tatmotiv war Geldnot. Insgesamt erbeuteten die beiden rund 10 000 Franken.

Ihre Opfer kontaktierten sie übers Internet. Sie boten gegen Entgelt ausgefallene Sex-Spiele an. Der kokainabhängige Täter ging bei der Auswahl der Freier sehr raffiniert vor. Er suchte sich jeweils Personen aus, die viel zu verlieren hatten - mit Vorliebe verheiratete Familienväter.

Das Räuberpaar besuchte die Kunden in ihren Wohnungen und fiel plötzlich über sie her. Mit einer geladenen Pistole bedrohte der Räuber die Opfer und verlangte Bargeld. In einem Fall setzte sich ein Überfallener zur Wehr, worauf der Räuber ihm in den Bauch schoss. Dabei erlitt das Opfer keine lebensgefährlichen Verletzungen. Am 21. Juli 2004 wurden das Räuberduo festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte Zuchthausstrafen von neuneinhalb und sieben Jahren gefordert. Der Verteidiger des Mannes beantragte den Aufschub einer fünfeinhalbjährigen Strafe zugunsten einer Drogen-Entzugstherapie. Der Verteidiger der Frau forderte eine dreieinhalbjährige Strafe.

Die Oberrichter folgten weitgehend den Anträgen der Anklage. Sie lasteten dem Duo ein schweres Verschulden und eine erhebliche kriminelle Energie an. Die beiden hätten bewusst Opfer in einer empfindlichen sozialen Stellung ausgesucht. Sie seien allerdings fälschlicherweise davon ausgegegangen, dass diese auf eine Anzeige verzichten würden.