Legislaturplanung 2019–2022 verabschiedet

Dem Landrat wird die Legislaturplanung 2019–2022 zur Genehmigung unterbreitet.



Legislaturplanung 2019–2022 (Bild: e.huber)
Legislaturplanung 2019–2022 (Bild: e.huber)

Übersicht

Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat sich 18 Ziele (LZ) für die Legislatur 2019–2022 gesetzt und unterbreitet diese in der vorliegenden Legislaturplanung dem Landrat zur Genehmigung. Die Planung zeigt auf, welche Massnahmen die Verwaltung umsetzen soll, damit die Legislaturziele erreicht werden können. Insgesamt wurden 39 Massnahmen bestimmt. Schwerpunkte der Legislatur liegen insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Verkehr und Bildung. So soll der Kanton digitaler werden, die Belastung der Bevölkerung durch den Verkehr zurückgehen und das Bildungsniveau der Glarnerinnen und Glarner steigen.

Die 18 Ziele für die Legislatur 2019–2022 leisten einen Beitrag zu 29 der 30 langfristigen Entwicklungsschwerpunkte des neuen Politischen Entwicklungsplans 2020–2030. Die Legislaturplanung sieht einmalige Kosten von rund 46,6 Mio. Franken und wiederkehrenden Kosten von rund 3,9 Mio. Franken vor. Grösste Investitionsvorhaben sind die Erweiterung der Berufsfachschule Ziegelbrücke (Einzug Bildungszentrum Gesundheit und Soziales) mit 20,1 Mio. Franken und die Stichstrasse Näfels-Mollis mit 18,8 Mio. Franken.

Weiter enthält die Legislaturplanung zehn wichtige Massnahmen, die sich nicht direkt aus den Zielen der Legislaturplanung 2019–2022 ableiten lassen, darunter beispielsweise die Planung der Querspange Netstal. Auch ist in der Legislaturplanung das Gesetzgebungsprogramm enthalten; geplant sind 17 Vorlagen.

Massnahmen

Die Massnahmen zur Umsetzung der Legislaturplanung sind mit Zeitraum, benötigten Ressourcen und Zuständigkeit für die Umsetzung aufgeführt. Die Kreuze in den Spalten mit den Jahreszahlen zeigen auf, in welchen Jahren Tätigkeiten zur Umsetzung der Massnahmen anfallen (meistens mit entsprechenden Kosten verbunden). Die für die Umsetzung der Massnahmen benötigten Ressourcen (finanzielle Mittel, Personal, Lizenzen usw.; ohne Abschreibungen) sind als einmalige und wiederkehrende Ressourcen aufgeführt:

  • Die einmaligen Ressourcen (eR) sind diejenigen Ressourcen, welche für die Umsetzung der Massnahmen anfallen (d.h. Projektkosten).
  • Wiederkehrend (wR) sind hingegen diejenigen Kosten, welche nach der Umsetzung der Massnahme zusätzlich jährlich anfallen. Meistens handelt es sich bei diesen «unbefristeten» Kosten um Betriebskosten oder Kosten für neu geschaffene Stellen.

Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Legislaturziele wurde vom Regierungsrat jeweils einem der Departemente oder der Staatskanzlei übertragen.

Bericht zur Umsetzung der Legislaturplanung 2014–2018

Dem Landrat wird beantragt, vom Bericht zur Umsetzung der Legislaturplanung 2014–2018 Kenntnis zu nehmen. Diese war ambitiös. Die wesentlichen Schwerpunktziele in der Legislaturperiode wurden trotzdem grossmehrheitlich (mit Ausnahme des neuen Wassergesetzes) erreicht. Auch die Departemente erreichten ihre bedeutenden Ziele, wenn auch nicht immer im vorgesehenen Zeitrahmen.

Schwerpunktthemen

In den acht vom Regierungsrat festgesetzten Schwerpunktthemen wurden 22 Massnahmen aufgelistet. Davon wurden 17 Massnahmen umgesetzt, zwei teilweise und drei nicht.

  • Bei den Zielen Raumordnung und Verkehr wurden alle Massnahmen umgesetzt, jedoch benötigte und benötigt zum Beispiel der Bau der Stichstrasse Näfels-Mollis und die Überarbeitung des Richtplans (Vorlage Landrat im Herbst 2018) mehr Zeit als geplant. Immerhin konnte aber der Bau der Stichstrasse noch in der Berichtsperiode in Angriff genommen werden.
  • Im Bereich Wirtschaft und Arbeit konnte eine Massnahme umgesetzt werden, eine nur teilweise. Die Schaffung eines geeigneten Finanzierungsinstrumentes als Mittel zur Sicherung von Flächen wird aber als Projekt in der Legislaturplanung 2019–2022 wieder aufgenommen.
  • Die drei Massnahmen im Bereich Wohnen wurden umgesetzt.
  • Beim Bereich Finanzen konnte von drei Massnahmen nur eine umgesetzt werden (Umsetzung Effizienzanalyse «light»). Auf die Vorlage zur Einführung einer Ausgabenbremse trat der Landrat nicht ein, die Überprüfung der Steuerstrategie wurde nach der Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III gestoppt und wird nach der Verabschiedung der Steuervorlage 17/AHV-Reform im Bundesparlament rasch wieder aufgenommen.
  • Im Bereich Umwelt wurde eine Massnahme umgesetzt (Verstärkung Schutz vor Naturgefahren), während die Arbeiten an einem neuen Wassergesetz angesichts des fehlenden politischen Konsenses vorläufig eingestellt wurden.
  • Im Bereich Gesundheit wurden alle drei Massnahmen umgesetzt, ebenso im überarbeiteten Bereich Soziales.
  • Bei den Massnahmen im Kontext Sicherheit wurden zwei Massnahmen umgesetzt, eine jedoch nicht. Das Projekt der Realisierung einer Justizvollzugsanstalt für Frauen wurde ad acta gelegt, nachdem es innerhalb des Ostschweizer Konkordates dafür keine Unterstützung fand. In der nächsten Legislatur wird die Frage der Zukunft des kantonalen Gefängnisses zu beantworten sein.

Massnahmen der Departemente und der Staatskanzlei

Die fünf Departemente planten, insgesamt 47 Massnahmen in der Legislaturperiode in Angriff zu nehmen. Davon wurden 40 umgesetzt, vier teilweise und drei konnten nicht umgesetzt werden.

  • Im Departement Finanzen und Gesundheit konnte das meiste erledigt werden. Im Bereich E-Government befindet sich der Kanton Glarus erst am Anfang, auch wenn bereits einiges realisiert werden konnte. Die Digitalisierung wird ein Schwerpunktthema in der nächsten Legislatur sein.
  • Beim Departement Bildung und Kultur konnten letztendlich alle 14 Massnahmen umgesetzt werden, teilweise jedoch nicht im geplanten Zeit- und Kostenrahmen. Ohne Wortmeldungen verabschiedete die Landsgemeinde 2018 eine Vorlage zur Sanierung und Erweiterung der lintharena sgu. Für die Umsetzung des KASAK in den Jahren 2018–2022 gewährte die Landsgemeinde einen Rahmenkredit von 20,1 Mio. Franken.
  • Im Departement Bau und Umwelt konnte das meiste ebenfalls umgesetzt werden. Schwerpunkt bildete das Projekt ATR Glarnerland, das die Automatisierung der Bahnlinie Ziegelbrücke–Linthal und der Ausbau von Bahnhöfen beinhaltete. Es konnte zeit- und kostengerecht abgeschlossen werden. Ebenfalls wurde die Planung der Querspange Netstal in Angriff genommen. Der Ersatz der Linthbrücke Mitlödi erwies sich hingegen als schwieriger als geplant und wird erst in der nächsten Legislatur realisiert werden können. Hingegen sieht es für die Umfahrungen wieder besser aus als zu Beginn der Legislatur. Der Bund übernimmt die Hauptstrasse von Niederurnen nach Glarus per 1. Januar 2020 ins Nationalstrassennetz. Das umsetzungsreife Projekt Umfahrung Näfels ist noch nicht im aktuellen Nationalstrassenprogramm. Der Regierungsrat ist zuversichtlich, dass es ins nächste Programm ab 2022 aufgenommen wird.
  • Im Departement Volkswirtschaft und Inneres konnten alle geplanten Massnahmen realisiert werden, wobei es anfänglich im Bereich Tourismus noch etwas harzte. Die Landsgemeinde 2018 gewährte einen Kredit von 12,5 Mio. Franken für die Jahre 2018–2028 an die Mitfinanzierung von touristischen Kerninfrastrukturen. Auch das Projekt «Visit Glarnerland», welches eine gemeinsame touristische Vermarktung des Kanton zum Ziel hat, befindet sich auf der Zielgeraden.
  • Im Departement Sicherheit und Justiz wurden sechs Massnahmen umgesetzt, eine nur teilweise. Zur Beschleunigung der Straf- und Administrativverfahren wurden zwar die Massnahmen aufgegleist, der Erfolg wird sich jedoch erst in der nächsten Legislatur einstellen. Mit dem Polizeibericht 2018 wird eine umfassende Auslegeordnung der Sicherheitslage des Kantons vorgenommen und Massnahmen zur Behebung von festgestellten Defiziten in die Wege geleitet.
  • Die Staatskanzlei hat die meisten Massnahmen umgesetzt; das E-Voting für die Glarner Bevölkerung ist auf Kurs, wird aber voraussichtlich erst bei den National- und Ständerats­wahlen 2019 erstmals zum Einsatz kommen.

Jahresplanung 2019

Dem Landrat wird beantragt, von der Jahresplanung 2019 und dem Gesetzgebungsprogramm 2020 des Regierungsrates Kenntnis zu nehmen. Die Jahresplanungen werden dem Landrat neu im Dezember jedes Jahres vorgelegt werden. Grundlage für die Jahresplanungen ist die geltende Legislaturplanung. Die Jahresplanungen ihrerseits bilden die Basis für die Geschäftsplanungen der Departemente/Staatskanzlei und ihrer Hauptabteilungen und Abteilungen. Sie geben auch Auskunft darüber, welche Gesetzgebungsprojekt im Planjahr vorangetrieben, bzw. der Landsgemeinde im Folgejahr unterbreitet werden.

Schwerpunkte der Departemente und der Staatskanzlei

Das Jahresprogramm umfasst insgesamt 29 Massnahmen, die auf der Legislaturplanung basieren, sowie sechs weitere Massnahmen. Darunter sind auch Massnahmen, deren Bearbeitung auch in den Folgejahren notwendig ist. Folgende wesentliche Projekte sind zu erwähnen:

  • Staatskanzlei: Einführung E-Voting als dritten Stimmkanal und die Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie;
  • Departement Finanzen und Gesundheit: Förderung der Hausarztmedizin und Konzept zur integrierten Versorgung;
  • Departement Bildung und Kultur: ProjektierungErweiterungsbau Berufsfachschule Ziegelbrücke (Einzug Bildungszentrum Gesundheit und Soziales);
  • Departement Bau und Umwelt: Realisierung der Stichstrasse Näfels-Mollis samt Einführung von flankierenden Massnahmen, Planung der Querspange Netstal;
  • Departement Volkswirtschaft und Inneres: Voraussetzungen für ein effizientes und aktives Flächenmanagement und eine aktive Bodenpolitik schaffen (Schaffung Finanzierungsinstrument, Vorgehenskonzept und rechtliche Grundlagen) und Realisierung «Visit Glarnerland»;
  • Departement Sicherheit und Justiz: Steigerung der Handlungsfähigkeit der Kantonspolizei, insbesondere in den Bereichen Terrorprävention, Cybercrime, Waffen und Sprengstoff, Wirtschaftsdelikte.


Gesetzgebungsprogramm 2019

Das Gesetzgebungsprogramm gibt pro Memoria einen Überblick über die geplanten Landsgemeindegeschäfte 2019.

Landsgemeindegeschäfte 2019

Änderung des Publikationsgesetzes/Einführung E-Amtsblatt (PubG)

Änderung des Gesundheitsgesetzes (GesG)

Änderung des Steuergesetzes (StG) - Umsetzung Steuervorlage 17 / Motion SVP «Bausteuerzuschläge für Gemeinde»

Änderung des Bildungsgesetzes (BiG)

Änderung des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch (KESB)

Änderung Ruhetagsgesetz (Memorialsanträge «Aufhebung Tanzverbot» und «Ladenöffnungszeiten am Samstag und an Feiertagen»)


Gesetzgebungsprogramm 2020

Das Gesetzgebungsprogramm gibt einen Überblick über alle Gesetzesentwürfe, welche die Regierung des Kantons Glarus der Landsgemeinde 2020 vorzulegen plant.


Landsgemeindegeschäfte 2020

Erlass eines Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG)

evtl. Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG)

Pflegegesetz

Anpassung Energiegesetz (MuKEn)

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz zum Geldspielwesen

Konkordate zum Geldspielwesen

Teilrevision Polizeigesetz – Anpassung an europäische Datenschutzgesetzgebung

Daneben stehen die beiden Memorialsanträge «Wildschutz mit Augenmass» und «Öffentlicher Verkehr für alle Gemeinden» an, bei welchem der gesetzgeberische Anpassungsbedarf noch offen ist.