Legislaturziele 2010 bis 2014 der Gemeinde Glarus

Im Herbst 2010 hat der Gemeinderat von Glarus seine Legislaturziele für die Jahre 2010 bis 2014 überarbeitet. Die möglichen Ziele sollen nun aber möglichst breit mit der Bevölkerung diskutiert und schliesslich verabschiedet werden. Die Frühjahrsgemeindeversammlung findet am 27. Mai und die Herbstgemeindeversammlung am 25. November statt.



Gemeindehaus in Glarus. (Bild: ehuber)
Gemeindehaus in Glarus. (Bild: ehuber)

Ein spezieller Fokus wird dabei auf die inskünftige Raumplanung der Gemeinde Glarus gerichtet. Es ist vorgesehen, im 1. Quartal 2011 eine Zukunftswerkstatt zum vorliegenden Entwurf der Legislaturziele zu organisieren. Unter dem Begriff «Zukunftswerkstatt» versteht der Gemeinderat eine klar definierte Moderationstechnik, welche sich zur Bearbeitung komplexer Themengebiete mit sehr vielen Personen eignet. Im Vordergrund steht dabei eine breite Beteiligung der Bevölkerung und damit die Erarbeitung entsprechend abgestützter und akzeptierter Resultate.

Rückgabe Grüngutmarken

Gemäss gültigem Abfuhrplan braucht es ab 1. Januar 2011 für die Grüngutabfuhr in Glarus keine Grüngutmarken mehr. Bereits bezogene, aber nicht gebrauchte Marken können der Hauptabteilung Finanzen (Gemeindehaus Glarus) zurückgegeben werden. Der Verkaufsbetrag wird zurückerstattet.

Organisation Baukommission – Gebührentarif

Der Gemeinderat hat eine Baukommission eingesetzt, welche den grössten Teil der eingehenden Baugesuche abschliessend behandeln wird. Präsidiert wird die Baukommission durch Gemeinderat Christian Büttiker, Vorsteher Ressort Planung und Bau. Weitere Mitglieder sind: Bruno Bossi, Hauptabteilungsleiter Bau und Umwelt, Kaspar Elmer, Abteilungsleiter Tiefbau, Urs Noser, Bausekretär und Hans Winteler, Sachbearbeiter Hochbau.

Kleinere Baugesuche bzw. Baumeldungen werden neu und in der Regel direkt durch den zuständigen Hauptabteilungsleiter erledigt.

Die Zuständigkeit des Gemeinderates in Bausachen verbleibt bei Ausnahmebewilligungen, Näher- und Grenzbaurechte, Erlass von Überbauungsplänen, Änderung von Baulinien und anderen Planungsinstrumenten und bei der Genehmigung von Baugesuchen mit erheblicher politischer Bedeutung.

Die Bauordnungen der vier bisherigen Gemeinden gelten bis zum Erlass eines einheitlichen Nutzungsplanes und einer gemeinsamen Bauordnung weiterhin. Hingegen hat der Gemeinderat die Baubewilligungsgebühren harmonisiert. Diese gelten ab sofort, d.h. ab dem 1. Januar 2011. Die neuen Gebühren liegen im Rahmen der bisherigen Regelung in den vier Gemeinden.

Gebühren Gastgewerbe

Eine einzelne Polizeistundenverlängerung kostet unabhängig von der Art des Anlasses und dessen Dauer einheitlich Fr. 30.--.

Ständige Verlängerungen müssen alljährlich neu bei der Gemeindekanzlei beantragt werden. Dies gilt für Gastgewerbebetriebe, die während der Woche und insbesondere an den Wochenenden ständig längere Öffnungszeiten beanspruchen.

Gestützt auf die Bestimmungen des Gastgewerbegesetzes wird für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern eine jährliche Abgabe bis höchstens Fr. 1500.-- erhoben. Der Gemeinderat hat die bisherigen Bewilligungsinhaber (Verkaufsstellen) in vier Kategorien eingeteilt und wird inskünftig eine jährliche Gebühr von Fr. 50.--, 150.--, 300.-- oder 800.-- erheben. Nach der erstmaligen Veranlagung wird den einzelnen Verkaufsstellen die festgelegte Gebühr jeweils im Frühjahr in Rechnung gestellt.

Gemeindeversammlungen

Die Frühlingsgemeindeversammlung findet am 27. Mai 2011 im Schützenhaus in Glarus und die Herbstgemeindeversammlung am 25. November 2011 im Gesellschaftshaus in Ennenda statt.