Anstelle der Defizitdeckung erfolgt die Abgeltung ab 2012 auf der Basis von Leistungsvereinbarungen mit Pauschalabgeltungen. Die Betriebsbeiträge werden den Einrichtungen pauschal (inkl. Investitionsanteil und Auflage zur Bildung eines Schwankungsfonds) und auf den Menschen bezogen ausgerichtet. Für die Leistung Wohnen erfolgt die Abgeltung abgestuft nach Behinderungsschwere, für die Leistungen der Tagesstruktur noch mit einer Durchschnittspauschale.
Mit der Pro Infirmis, der Pro Senectute und dem Wohnhaus Schlatt in Sool werden Beitragsvereinbarungen von total 738'500 Franken abgeschlossen.
Neue Ausstellung im Glarner Wirtschaftsarchiv



