Der Glarner Regierungsrat hat sich mit dem Verwaltungsrat der glarnerSach über die Abgeltung gegenseitiger Leistungen geeinigt. Ab 2016 bezahlt das Versicherungsunternehmen jährlich 300 000 Franken für Leistungen des Kantons wie etwa die Personaladministration oder Informatikdienstleistungen. Berücksichtigt sind dabei bereits Leistungen, welche die glarnerSach zugunsten des Kantons erbringt.
Ab 2017 erhält der Kanton als Eigentümer der glarnerSach zudem jährlich einen Anteil des Gewinns der Versicherung im Wettbewerb. Dieser Anteil beläuft sich auf 20 Prozent des in den letzten drei Geschäftsjahren im Durchschnitt erwirtschafteten Gewinns. So wird denn auch auf eine Zahlung verzichtet, wenn in der entsprechenden Periode insgesamt kein Gewinn erzielt werden konnte.
Diese zentralen Pfeiler der Einigung entsprechen den Vorgaben des Sachversicherungsgesetzes, berücksichtigen die geschäftlichen Interessen der glarnerSach und sind bis 2019 befristet. Vor Ablauf der Frist ist die Erneuerung der nun getroffenen Vereinbarung zu verhandeln. Ebenfalls neu verhandelt werden muss, wenn sich zentrale Grundlagen ändern, also etwa Leistungen hinzukommen oder wegfallen.
Antrag auf Abschreibung des Verfahrens vor Verwaltungsgericht
Die nun abgeschlossene Vereinbarung wurde nach einer Vergleichsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht aussergerichtlich getroffen. Sie sieht vor, dass der Regierungsrat seine im August 2015 erlassene Verfügung zurückzieht. Diese sah eine Leistungsabgeltung in der Höhe von 500 000 Franken vor. Gegen diese Verfügung legte der Verwaltungsrat der glarnerSach Beschwerde ein. Ursache dafür waren damals unterschiedliche Auffassungen bezüglich Umfang und Grundlagen der Berechnung der Leistungsabgeltung. Nach dem Rückzug der Verfügung wird der Regierungsrat beim Verwaltungsgericht – im Einvernehmen mit der glarnerSach – die Abschreibung des derzeit sistierten Beschwerdeverfahrens beantragen.
Leistungsabgeltung: Kanton und glarnerSach einigen sich
Die Differenzen zwischen dem Kanton Glarus und der glarnerSach bezüglich der Höhe der Leistungsabgeltung sind beigelegt. Ab 2016 bezahlt das Versicherungsunternehmen dem Kanton eine fixe Abgeltung in der Höhe von 300 000 Franken. Hinzu kommt ab 2017 ein Anteil am Gewinn der Versicherung im Wettbewerb.
Der Glarner Regierungsrat hat sich mit dem Verwaltungsrat der glarnerSach über die Abgeltung gegenseitiger Leistungen geeinigt. (Bild: e.huber)