Leistungsvereinbarung der allgemeinpsychiatrischen Tagesklinik Glarus wird angepasst

Aufgrund der gesteigerten Nachfrage nach tagesklinischen Behandlungen muss die Mitfinanzierung des Kantons für die Tagesklinik Glarus angepasst werden.



Mitteilung Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Regierungsrat (zvg)

Der Regierungsrat genehmigte 2015 die Leistungsvereinbarung mit den Psychiatrischen Diensten Graubünden (PDGR) zur Gewährleistung eines tagesklinischen Angebotes in der Erwachsenenpsychiatrie im Kanton Glarus. Die PDGR verpflichteten sich darin, eine allgemeinpsychiatrische Tagesklinik für Erwachsene im Kanton Glarus zu betreiben. Der Kanton übernahm im Gegenzug einen leistungsorientierten Beitrag bis zu einem Kostendach von rund 390 000 Franken pro Jahr. Die Behandlungstage der Tagesklinik bewegte sich dabei zwischen 1600 und 1900 Tagen pro Jahr.

Als Folge der Coronavirus-Pandemie hat sich die Nachfrage nach ambulanten und tagesklinischen Behandlungen aber deutlich erhöht. Für das Jahr 2022 rechnen die PDGR mit rund 2100 Behandlungstagen, womit das Kostendach um rund 95 000 Franken überschritten würde.

Verzicht auf ein Kostendach

Um das Angebot in Glarus weiterführen zu können, beschliesst der Regierungsrat, das Kostendach 2022 rückwirkend um 50 000 Franken auf 440 000 Franken zu erhöhen. Die weiteren Mindererträge trägt die PDGR. Ab 2023 wird auf ein Kostendach verzichtet. Die Leistungsverrechnung erfolgt wie im stationären Bereich einzig aufgrund der verrechneten Behandlungstage.

Diese Anpassung der Leistungsvereinbarung führt zu einer Kreditüberschreitung zulasten der Jahresrechnung 2022 von 50 000 Franken. Für die kommenden Jahre wird mit Kosten von rund 480 000 Franken gerechnet, was rund 90 000 Franken über dem bisherigen Kostendach liegt. Eine Mitfinanzierung der Tagesklinik ist weiterhin sinnvoll, weil damit wesentlich teurere stationäre Behandlungen vermieden werden können. Ausserdem wird damit die kantonsinterne Versorgung und damit auch die Wertschöpfung vor Ort sichergestellt.