Leistungsvereinbarung mit Behinderteneinrichtungen

Der Regierungsrat schliesst mit den vier anerkannten Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im Kanton Glarus Leistungsvereinbarungen ab. Sie werden mit insgesamt 8,6 Millionen Franken aus dem Sozialfonds unterstützt.



Leistungsvereinbarung mit Behinderten-einrichtungen (zvg)
Leistungsvereinbarung mit Behinderten-einrichtungen (zvg)

Gemäss Sozialhilfegesetz leistet der Kanton im Rahmen von Leistungesvereinbarungen Beiträge an anerkannte Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Im Kanton Glarus sind dies die Einrichtungen Fridlihuus in Glarus, Glarnersteg in Schwanden, Menzihuus in Filzbach und Teen Challenge in Glarus. Für das Jahr 2024 ergibt sich ein Beitrag von 8,6 Millionen Franken. Die Leistungsvereinbarungen werden jeweils für ein Jahr abgeschlossen. In den vier Einrichtungen werden insgesamt 123 Wohn- und 183 Tagesstrukturplätze angeboten.