Leistungsvereinbarung mit Modern Music School Mitlödi wird erneuert

Seit 2009 besteht zwischen dem Kanton Glarus und der Musikschule Modern Music School Mitlödi eine Leistungsvereinbarung. Diese Vereinbarung wird nun erneuert und den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen angepasst.



Beitrag aus dem Kulturfonds des Kantons (zvg)
Beitrag aus dem Kulturfonds des Kantons (zvg)

In einer Leistungsvereinbarung haben der Trägerverein der Musikschule, House of Art & Music, und der Kanton Glarus im Jahr 2009 das Unterrichtsangebot und die finanziellen Leistungen geregelt. Darin enthalten war der Auftrag für ein breitgefächertes Angebot an Musikunterricht in guter Qualität. Separate Verträge mit den einzelnen Musikschulanbietern sind nicht mehr notwendig, seit das neue Musikschulgesetz sowie die Musikschulverordnung in Kraft sind.

Das Musikschulgesetz schreibt vor: «Allen Kindern und Jugendlichen soll zur Förderung ihrer musikalischen Bildung ein breites und qualitatives Angebot an freiwilligem Musikunterricht zu tragbaren Kosten zugänglich sein.» Dieses Gesetz und die Musikschulverordnung regeln neu auch die Anforderungen an den Unterricht und die finanziellen Leistungen des Kantons. 

Begabungsförderung wird später geregelt

Ein Zeit-Kontingent für den Einzelunterricht wird festgelegt, wenn an der Modern Music School Schüler unterrichtet werden, die für die Begabungsförderung nach einem genehmigten Konzept qualifiziert sind. Dies ist zurzeit nicht der Fall.

Grundbeitrag wird moderat erhöht

Der bisherige Grundbeitrag beträgt 16 000 Franken und ist seit 2009 unverändert. Er wird neu auf 18 000 Franken angepasst. Der Anstieg um 2000 Franken ist eine Folge der neuen Berechnung des Grundbeitrags. Dieser berücksichtigt die Erhöhung der Beteiligung des Kantons sowie die Ausdehnung der Beitragsberechtigung auf Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Abschluss einer Erstausbildung, längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr.