Die Zuständigkeit für die Beratung und Betreuung für Suchtkranke liegt bei der Stiftung Beratungs- und Therapiestelle Glarnerland (BTG). Sie führt die Beratungs- und Therapiestelle Sonnenhügel und ist das ambulante Kompetenzzentrum für Suchtfragen, bei Beziehungsproblemen und für psychische Probleme. Die Leistungsvereinbarung 2022 mit der BTG wird gegenüber dem Vorjahr sowohl betreffend Umfang der Leistungen wie auch betreffend Höhe der Entschädigung (220 000 Fr.) unverändert übernommen.
2015 genehmigte der Regierungsrat eine Vereinbarung zwischen dem Kanton Glarus, der Kantonsspital Glarus AG (KSGL) sowie der Stiftung Beratungs- und Therapiestelle Glarnerland (BTG) über das ambulante Leistungsangebot eines kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes im Kanton Glarus (KJPD Glarus). Die Bestimmungen und Tarife wurden befristet, da 2018 überprüft werden sollte, ob und in welcher Höhe weiterhin ein Finanzierungsbedarf durch die öffentliche Hand besteht und ob der Mechanismus anzupassen sei. In der Folge wurde die Vereinbarung wiederholt verlängert. Die per 2020 gekürzten Pauschalen von 116 Franken pro Konsultation für das KSGL und von 67 Franken pro Konsultation für die BTG bleiben unverändert.
Ab 2021 war als wesentlicher Schritt in Richtung einer integrierten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung die Zusammenführung der beiden Leistungsvereinbarungen (Erwachsenentherapie und -Beratung sowie Therapie von Kindern und Jugendlichen) beabsichtigt. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie und verschiedener Personalwechsel konnte das Projekt im Jahr 2021 nicht wie geplant vorangetrieben werden.