Gemäss Sozialhilfegesetz leistet der Kanton im Rahmen von Leistungsvereinbarungen Beiträge an anerkannte Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Im Kanton Glarus sind dies die Einrichtungen Fridlihuus in Glarus, Glarnersteg in Schwanden, Menzihuus in Filzbach und Teen Challenge in Glarus. Aufgrund der Belegung und Einstufung des Betreuungsbedarfs wird für das Jahr 2025 mit einem Gesamtbeitrag von 8,7 Millionen Franken gerechnet.
Schrittweise Tarifreduktion
Gegenwärtig prüft der Kanton Glarus eine alternative Methode zur Ermittlung der Tarife, da das bisherige System als nicht mehr zeitgemäss erachtet wird. Dabei rückt die Wirtschaftlichkeit der Glarner Einrichtungen stärker in den Fokus als bisher. Ein Quervergleich mit anderen Kantonen bzw. vergleichbaren Einrichtungen zeigt, dass die Glarner Einrichtungen bei den Kosten über dem Ostschweizer Durchschnitt liegen, teilweise deutlich. Es wurden deshalb bereits für das Jahr 2025 Kürzungen vorgenommen, die den Kantonshaushalt um rund 400 000 Franken entlasten. Die Wichtigkeit und Notwendigkeit der Angebote der vier anerkannten Einrichtungen bleiben jedoch unbestritten. Sie sind für das Funktionieren des gesellschaftlichen Lebens in allen Bereichen für Menschen mit Behinderung essenziell.