Leistungsvereinbarungen mit Pro Infirmis, Pro Senectute und dem Roten Kreuz abgeschlossen

An die Sozialinstitutionen Pro Infirmis, Pro Senectute und das Schweizerische Rote Kreuz werden im Rahmen von Leistungsvereinbarungen Beiträge ausgerichtet. Diese gelten für die Jahre 2024 und 2025.



Leistungsvereinbarungen mit Pro Infirmis, Pro Senectute und dem Roten Kreuz abgeschlossen (zvg)
Leistungsvereinbarungen mit Pro Infirmis, Pro Senectute und dem Roten Kreuz abgeschlossen (zvg)

Pro Infirmis Glarus

Die Pro Infirmis Glarus ist ab 1. Januar 2024 neu organisiert und wird zu einer Zweigstelle der Pro Infirmis St. Gallen-Appenzell. Die bisherigen Angebote in Glarus wie Sozialberatung oder begleitetes Wohnen werden aufrechterhalten. Dafür genehmigt der Regierungsrat die finanzielle Abgeltung von gesamthaft 127 500 Franken für das Jahr 2024.

Ab 1. Januar 2024 wird die Pro Infirmis Glarus mit der «Fachstelle zur Förderung der Selbstvertretung» erweitert. Die Fachstelle unterstützt den Kanton bei der Entwicklung von Angeboten für Menschen mit Behinderungen. Damit wird die Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung erhöht. Für die Leistungen der Fachstelle zur Förderung der Selbstvertretung genehmigt der Regierungsrat die finanzielle Abgeltung für die Jahre 2024 und 2025 von je 26 000 Franken.

Pro Senectute Glarus

Der Kanton Glarus bietet seinen Einwohnern eine einfache und kompetente Beratung zu allen Fragen zum Alter. Ausserdem ermöglicht er bezahlbare Dienstleistungen, um ein selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang schliesst er gestützt auf das Sozialhilfegesetz eine Leistungsvereinbarung mit der Pro Senectute Glarus ab und genehmigt die finanzielle Abgeltung von 333 600 Franken für die Jahre 2024 und 2025.

Schweizerisches Rotes Kreuz Glarus

Die Dienstleistungen des Schweizerischen Roten Kreuzes Glarus helfen Menschen, selbstbestimmt zu Hause zu leben und so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Sie entlasten auch pflegende Angehörige. Zur Sicherstellung dieser Leistungen genehmigt der Kanton Glarus 144 000 Franken für die Jahre 2024 und 2025.