Leitplanken für die Gemeindestrukturreform

An der Sitzung vom 31. Oktober 2006 hat der Regierungsrat Leitplanken für die Gemeindestrukturreform erlassen und die soll für alle Beteiligten fair und verantwortungsvoll verlaufen. Der Regierungsrat hat dabei eine Weisung betreffend Erfüllung der Gemeindeaufgaben während der Umsetzungsphase erlassen.



Wird immer konkreter: Die Gemeindestrukturreform (Bildmontage: jhuber)
Wird immer konkreter: Die Gemeindestrukturreform (Bildmontage: jhuber)

Im Rahmen des Projektes „GL2011 – 3 Gemeinden, 1 Kanton“ soll die Leitplanke verhindern, dass sich einzelne bestehende Gemeinden Vorteile verschaffen und damit den gesamten Prozess des Zusammenschlusses erschweren oder gefährden. Im Rahmen der Aufgabenerfüllung der bestehenden Gemeinden auferlegt die Weisung eine zurückhaltende Ausgabenpolitik. Die Personalpolitik ist darauf auszurichten, dass die Umsetzung der Strukturreform sozialverträglich erfolgen kann.

Einschränkung der Gemeindeautonomie

Beabsichtigen die heutigen Gemeinden neue Stellen zu schaffen oder wiederzubesetzen muss vorgängig ein Ausschuss orientiert werden. Ein Gremium bestehend aus Präsidien der einzelnen Gemeindekörperschaften wird über das jeweilige Vorhaben befinden. Erachtet der Ausschuss das Personalgeschäft als Widerspruch zum Gesamtinteresse der neuen Gemeinden unterbreitet er die Angelegenheit zum Entscheid dem Regierungsrat. Das gleiche Verfahren gilt auch bei geplanten neuen Ausgaben ab einer bestimmten Höhe. Der festgelegte Grenzbetrag liegt für kleinere Gemeinden bei 100.000 Franken. Bei Gemeinden mit über 1.000 Einwohner gelten 1.000 Franken pro Einwohner, jedoch maximal 250.000 Franken. Diesem Verfahren sind ebenfalls Umlagerungen von Finanzvermögen unterstellt, welche den Rahmen der ordentlichen Vermögensverwaltung sprengen.

Ausschöpfung des Sparpotenzials

Es muss sichergestellt werden, dass Neuinvestitionen notwendig sind und im Interesse der künftigen Gemeinden liegen. Der Regierungsrat will das mit der Gemeindestrukturreform verknüpfte Sparpotenzial von rund 6 Millionen Franken pro Jahr ausschöpfen. Obwohl der Regierungsrat sich verpflichtet hat, die Strukturreform sozialverträglich zu gestalten ist es unumgänglich, dass Stellen abgebaut werden. Die Mitteilungspflicht innerhalb der neuen Gemeinden gewährleistet aber, dass bereits heute Stellen wenn immer möglich mit vorhandenen Ressourcen besetzt werden. Mit dieser Massnahme kann der unumgängliche Stellenabbau weitgehend über natürliche Fluktuationen – Pensionierungen, Stellenwechsel – erfolgen.

Vernehmlassung

Der Regierungsrat führt vor der Verabschiedung der Weisung eine Vernehmlassung bei den Orts-, Tagwen-, Fürsorge- und Schulgemeinde durch an der sich insgesamt 45 Körperschaften beteiligen. Der Regierungsrat hat dabei die wesentlichsten Anliegen in die Weisung integriert. Unter anderem hat er den Freibetrag pro Gemeinde erhöht und die demokratische Abstützung des über die Geschäfte befindenden Gemeindegremiums stärker gewichtet. Damit signalisiert er sein Vertrauen in die bestehenden Gemeindebehörden bei der Umsetzung der Strukturreform. Die Weisung gilt für alle Gemeinden, Gemeindeeinrichtungen und gemeindenahe Betriebe sowie andere überkommunale Organisationen zur Aufgabenerfüllung. Sie tritt sofort in Kraft und bleibt gültig, bis die drei neuen Einheitsgemeinden errichtet sind. Die Regelung betreffend das Mitteilungsverfahren gilt jedoch nicht für diejenigen Gemeindeversammlungsgeschäfte, die bereits für das noch laufende Jahr traktandiert sind.