Leitwolf des Kärpfrudels darf reguliert werden

Das Bundesamt für Umwelt hat die Abschussbewilligung des Leitwolfs des Kärpfrudels erteilt. Der vorgesehene Abschuss darf zwischen dem 1. November 2023 und dem 31. Januar 2024 vollzogen werden.



Leitwolf des Kärpfrudels darf reguliert werden (Bild: zvg)
Leitwolf des Kärpfrudels darf reguliert werden (Bild: zvg)

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) teilt die Einschätzung des Kantons Glarus, dass es sich beim Leitwolf des Kärpfrudels um ein besonders schadstiftendes Elterntier handelt und die Kriterien für einen Abschuss erfüllt sind. Das BAFU gewichtet insbesondere das zunehmend schädliche Verhalten mit wiederholten Angriffen auf Rinder hoch.

Abschuss ist der gesamten Abschussquote anzurechnen

Der Abschuss des Leitwolfes ist an die Abschussquote der Jungwölfe des Kärpfrudels anzurechnen, weshalb die Zustimmung des BAFU vom 16. Oktober 2023 zur Bestandesregulierung des Kärpfrudels von zwei auf neu ein Jungtier reduziert wird. Im Übrigen gelten die gleichen Auflagen und Bestimmungen gemäss dieser Bewilligung zur Bestandesregulierung, insbesondere auch der Abschussperimeter.