Als ehemaliger Stiftungsbuchhalter der Pensionskasse der TX Group (Tages-Anzeiger) müsste ich aus dieser Sicht Ja stimmen, nicht aber als BVG-Fachspezialist und als Steuerzahler. Gemäss den Medien gibt es auf einmal «BVG-Spezialisten» wie Sand am Meer, vom Appenzell bis nach Zürich und hauptsächlich im Bundeshaus. Ich persönlich bin ein grosser Fan der beruflichen Vorsorge, da diese unendlich viele Möglichkeiten bietet. Der «fixe» Koordinationsabzug oder die «fixe» Eintrittsschwelle als Systemfehler zu bezeichnen ist Schwachsinn …, für mich schon eher mangelnde BVG-Kenntnisse oder ein Ergebnis einer Fehlberatung. So kann man Teilzeit usw. seit Jahren bereits dem Beschäftigungsgrad anpassen (bei allen PK’s möglich, z. B. 50% Pensum=50% Koordinationsabzug) und somit Niedrigverdienende und Teilzeitarbeitende (nicht nur Frauen) besser absichern bzw. versichern. Viele Mitarbeitende möchten jedoch lieber mehr Lohn auf dem Konto haben und wären überhaupt nicht glücklich über die zukünftigen höheren Lohn-Abzüge. Heute kann gewählt werden, nachher nicht mehr. Mögliche Änderungen sind beim Arbeitnehmervertreter oder Chef des Unternehmens anzubringen. Viele Unternehmen, Bund, Gemeinden, Kantone nutzen dies bereits. Dieses «Problem», kann auch ohne Reform gelöst werden.
Bekanntlich betrifft diese Reform einen Siebtel (ca. 14%) der BVG-Versicherten, zieht man davon noch die ab, die das Kapital nehmen oder früh versterben (vor- oder kurz nach Rentenbeginn), bleiben noch viel weniger übrig, die es betrifft. 86% der Versicherten sind bekanntlich nicht davon betroffen, da sie viel mehr Alterskapital und/oder höhere Renten beziehen werden.
Mit der Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8% auf 6% wird das Risiko, der von der Reform betroffenen 14% der zukünftigen Rentner, von den Pensionskassen zum Staat transferiert. Obwohl die PK’s Milliarden an Reserven angehäuft haben, will man nun den «nur» BVG-Versicherten die Rente kürzen und sie müssen zukünftig Ergänzungsleistungen beziehen und evtl. sogar zum Sozialamt gehen. Während den Ausgleichsmassnahmen über die nächsten 15 Jahre, die uns zusätzliche CHF 11,3 Milliarden kosten, kann das heutige Rentenniveau teilweise noch ausgeglichen werden. Danach ist nach der Berechnung mehrerer Beispiele Schluss.
Ja, es braucht eine Reform, dringend, aber eine nachhaltige mit flachen Altersgutschriften, vielleicht sogar analog der AHV, welche jeden Franken versichert, ohne Koordinationsabzug, Eintrittsschwelle usw., die eh niemand versteht und somit allen gerecht wird, auf jeden Fall keine Verschlimmbesserung, wie diese BVG-Reform 2024.
Mehr Kosten für Unternehmen und Mitarbeitende, teilweise weniger Rente und zusätzlich die AHV/IV und die Kantone belastet, anstatt die Pensionskassen, NEIN DANKE. Die Pensionskassen stellen den Champagner mit der Unterstützung des Bundesrates und des Parlaments bereits kalt und der Steuerzahler bleibt auf tieferen Renten und den Kosten sitzen.
Stefan Glarner, Glarus