Zu Unrecht. Erstens anerkennen die Initianten die Grenzen, die bei der Umsetzung durch völkerrechtliche Verpflichtungen gesetzt sind. Und zweitens lassen dieselben durchaus Spielräume offen, bei eingeführten Nahrungsmitteln die Nachhaltigkeit zu fördern, etwa durch Positivlisten für naturnah produzierte Erzeugnisse, Verbesserungen bei der Deklaration und eine konsequente Ausrichtung der Entwicklungspolitik auf fairen Handel. Das hat die einlässliche Studie einer Völkerrechtsexpertin und Dozentin der Uni Bern belegt, und das räumen auch die zuständigen Bundesbehörden ein.
Am 23. September haben Sie die Möglichkeit, die naturnahe Landwirtschaft in der Schweiz weiter zu stärken und zugleich ein Zeichen für nachhaltige Ernährung über die Grenzen hinaus zu setzen. Tun Sie es, die Menschen und Tiere in der Landwirtschaft sowie die Umwelt werden es Ihnen danken.