Die kommunale Hochwasserschutz-Verordnung, über die bei der bevorstehenden Gemeindeversammlung der Gemeinde Glarus abgestimmt wird, bildet die Grundlage dafür, dass die Gemeinde im Bereich Hochwasserschutz endlich wieder handlungsfähig wird. Dies wird seit vielen Jahren von den Bürgerinnen und Bürgern gefordert. In der aktuellen Legislaturperiode hat die Gemeinde diesen Auftrag prioritär in Angriff genommen. Der Verordnungsentwurf wurde im Winter einer breiten Öffentlichkeit zur Anhörung vorgelegt und diverse Anregungen wurden eingearbeitet. Nun liegt ein ausgereifter und durchdachter Lösungsvorschlag vor.
Fakt ist: Wir benötigen diese kommunale Verordnung dringend. Denn der Erlass einer Verordnung ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass die Gemeinde vom Kanton Subventionen erhält. Mit diesen Subventionen können zukünftig etwa 65% der Kosten für Hochwasserschutzmassnahmen abgedeckt werden. Wir können es uns als Gemeinde schlichtweg nicht leisten, auf diese Mittel zu verzichten. Es überrascht daher nicht, dass unsere beiden Nachbargemeinden bereits sehr ähnliche Regelungen eingeführt haben.
Im Vorfeld zur anstehenden Gemeindeversammlung haben sich neuerdings Stimmen erhoben, die eine Rückweisung der Verordnung fordern. Dabei wird argumentiert, dass man zunächst das nach wie vor ausstehende kantonale Wassergesetz abwarten solle.
Liebe Glarnerinnen und Glarner, es steht ausser Frage: die aktuell gültige kantonale Regelung (Einführungsgesetz ZGB) ist sehr unbefriedigend. Ein zeitgemässes kantonales Wassergesetz, wie es im Landsgemeinde-Memorial 2014 (!) versprochen wurde, ist daher zwingend notwendig. Aber: mit einer Rückweisung können wir an dieser Ausgangslage nichts ändern.
Erstens ist immer noch nicht absehbar, wie viele Jahre es noch dauern wird, bis ein kantonales Wassergesetz in Kraft tritt. Zunächst muss es vom Regierungsrat verabschiedet, vom Landrat genehmigt und schliesslich von der Landsgemeinde beschlossen werden. In dieser Zeit blieben sämtliche Schutzdefizite unberührt und effektive Verbesserungen wären kaum möglich.
Zweitens steht völlig in den Sternen, ob sich in einem künftigen kantonalen Wassergesetz etwas am bisherigen Finanzierungsmodell ändern wird.
Und drittens verfügt der Gemeinderat nicht über die Kompetenz, dem Regierungsrat einen Gesetzgebungsauftrag zu erteilen. Diese Kompetenz liegt in den Händen der Landrätinnen und Landräte. Eine Rückweisung an den Gemeinderat führt damit lediglich zu weiterem Stillstand.
Bis zur Einführung eines kantonalen Wassergesetzes benötigen wir eine Regelung, die die Gemeinde ermächtigt, notwendige Hochwasserschutzmassnahmen zu ergreifen. Sagen Sie deshalb Ja zu mehr Schutz, Ja zur Handlungsfähigkeit der Gemeinde und Ja zur Hochwasserschutz-Verordnung, so wie sie beantragt ist.