Leserbrief zum Mitwirkungsverfahren Nutzungsplanung Glarus Süd

Genaues Hinschauen wird empfohlen.



Leserbrief zum Mitwirkungsverfahren Nutzungsplanung Glarus Süd (zvg)
Leserbrief zum Mitwirkungsverfahren Nutzungsplanung Glarus Süd (zvg)

Der notwendige und schon lange andauernde Prozess der Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus Süd ist im Mitwirkungsverfahren. Für die Bürger und Landeigentümern steht dabei die Frist zur Mitwirkung (also Stellen von Anträgen) bis 24.2.25 offen.
Eigentlich ist es enorm wichtig, dass dieser Nutzungsplan nun endlich erstellt werden kann und dadurch eine Rechtssicherheit entsteht. Damit würde die Grundlage für eine so wichtige Entwicklung in unserer Gemeinde geschaffen werden.
Doch für eine mittel- und langfristig nachhaltige Entwicklung muss der Bürger und Eigentümer das ganze genau betrachten. Dabei sind diverse Aus-/ und Umzonungen festzustellen. Mit welchen Argumentationen und Begründungen die auswärtigen Planern die Aus-/ Umzonungen erstellt haben, ist oft nicht nahvollziehbar und teils sehr fraglich. Weiter wären diese grossen Flächen von Rück- und Umzonungen in baldiger Zukunft bestimmt sehr hinderlich für die dringend benötigte Entwicklung unserer Gemeinde. Insbesondere in Bezug auf die Industrie und Gewerbe, aber auch auf die Siedlungs- und Wohnentwicklung. Weiter bleibt offen, ob hierbei Minderwertentschädigungen ausgeschöpft werden, was die Gemeinde in der heutigen finanziellen Lage wohl kaum zu stemmen vermag. Ohne diese Entschädigungen wird eine materielle Enteignung (ohne überwiegende öffentliches Interesse) rasch ins Zentrum der Diskussion rücken.
Bei den grossflächig angelegten «Archäologie-Zonen» wären die Folgen für Gemeinde, Kanton und Landeigentümern wohl unbekannt, können aber analog des Denkmalschutzes sehr kostspielig und bürokratisch werden. Dasselbe gilt bei der grossen Menge von Gebäuden, welche der Schöpfer dieser Nutzungsplanung in das «Regionale Verzeichnis» aufnehmen will.
Sämtliche geplanten Änderungen werden ohne vorgängige Inkenntnissetzung der Eigentümerschaft vollzogen, sofern kein Änderungsantrag erfolgt.
Somit wird jedem Bürger und Landbesitzer dringend empfohlen, die auf der Homepage der Gemeinde Glarus Süd publizierten vorgesehenen Nutzungsplanung mit dem heute gültigem Nutzungsplan unter  www.map.geo.gl.ch  zu prüfen und bei Unstimmigkeiten entsprechende Anträge bis am 24.2.25 bei der Gemeinde Glarus Süd einzureichen.


Daniel Luchsinger
Schwanden