Leserbrief zum öV-Halbstundentakt an der Landsgemeinde


Im geltenden öV-Gesetz ist der Stundentakt festgeschrieben. Um den Weg frei zu machen für den Halbstundentakt ist daher eine Änderung dieses Gesetzes nötig; wenn sich an der diesjährigen Landsgemeinde die Mehrheit der Stimmenden für die Annahme des Halbstundentaktes ausspricht, so werden die zuständigen Stellen beim Kanton in die Pflicht genommen, diesen zu realisieren. Damit wird der Anschluss an den öV der umliegenden Kantone gewährleistet und das Angebot im Kanton verbessert. Dies ist für alle wichtig, die auf den öV angewiesen sind und hilft, die Attraktivität des Kantons für Neuzuzüger zu steigern. Zudem wird der Anreiz erhöht, den öV statt das Auto zu benutzen, was eine Entlastung der Strasse bringt.

Sollte jedoch die Mehrheit die öV-Vorlage ablehnen, ginge wertvolle Zeit verloren, um den Anschluss an die umliegenden Kantone zu gewährleisten und das Image des Kantons würde darunter leiden. Überdies könnten sich die zuständigen kantonalen Stellen darauf berufen, dass keine Verbesserung des öVs durch das Volk gewünscht wird. Es wäre zu befürchten, dass das auf die Landsgemeinde 2012 versprochene Projekt der Regierung als Minimalvariante ausgearbeitet würde. Es geht an der Landsgemeinde daher um einen Grundsatzentscheid für oder gegen den Ausbau des öV im Kanton Glarus. Aus diesen Gründen stimme ich an der Landsgemeinde für den Halbstundentakt.