Leserbrief zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie



Leserbrief zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie
Leserbrief zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie

In letzter Zeit wurde in allen Medien das Pro und Kontra zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie ausgiebig diskutiert. Es wurden Gräben geöffnet, die nicht mehr geschlossen werden können, Grenzen verschoben, die nicht mehr zurückgesetzt werden können, Prinzipien und ungeschriebene Gesetze über Bord gestossen und sehr viel Geschirr zerschlagen, das nicht mehr zusammengesetzt werden kann.

Fakt ist:

Die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz (IGS), die 14 Verbände vertritt, reicht der Bundeskanzlei mehr als 125 000 beglaubigte Unterschriften ein. Damit können die Schweizerinnen und Schweizer über die EU-Waffenrichtlinie abstimmen.

Die von Bundesrat und Parlamentsmehrheit beschlossene Übernahme der EU-Waffenrichtlinie würde mittelfristig das Ende des Schiessens als Breitensport in der Schweiz bewirken. Dies ist für uns Schützen inakzeptabel, weshalb das Referendum ergriffen wurde.

Nein zur einschneidenden Änderung des Waffengesetzes

Die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie bietet keinerlei Sicherheitsgewinn. Im Jahr 2005 hat der Bundesrat zudem versprochen, der Beitritt der Schweiz zum «Schengen»-Abkommen werde zu keinen einschneidenden Verschärfungen des Schweizer Waffenrechtes führen. Dieses Versprechen wird mit der jetzt zu beschliessenden Gesetzesänderung gebrochen.

Nein zur Missachtung des Volkswillens

An der Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 wurde die Nachregistrierungspflicht bereits abgelehnt. Diese soll nun mit der Einführung der neuen EU-Waffenrichtlinien erneut eingeführt werden. Eine derartige Missachtung des Volkswillens ist unserer Demokratie unwürdig.

«Dieses Entwaffnungsdiktat ist unrecht, freiheitsfeindlich, nutzlos, antischweizerisch und gefährdet unsere Traditionen.

Darum legen wir Schützen am Wochenende vom 19. Mai 2019 ein NEIN in die Urne.

Hans Heierle, Engi, Präsident des Glarner Kantonalschützenverbandes