Es wurde aber auch entschieden, die Schaffung eines Mobilitätsfonds um mindestens ein Jahr zu verschieben. Auch eine Motion betreffend Erhebung von Motorfahrzeugen, sowie ein Postulat betreffend steuerlicher Begünstigung für Dieselfahrzeuge mit Partikelfilter, wurde behandelt.
Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesen
Zuhanden einer konferenziellen Vernehmlassung und der landrätlichen Kommission wurde eine Vorlage „Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens“ verabschiedet. Diese enthält insgesamt acht Gesetzesänderungen und einen Landsgemeindebeschluss, sowie eine kleine Änderung der Kantonsverfassung für den Zeitraum von 2008 bis zur vollständigen Umsetzung der Gemeindestruktur 2011. Nebst der Gesetzgebung wurde auch das Organisatorische eingehend behandelt. Zuständig für die Detailorganisation ist der Regierungsrat. Als Lösungen sind unter anderem vorgesehen, dass das Departement für Volkswirtschaft und Inneres für die öffentliche Sozialhilfe und das Vormundschaftswesen zuständig ist. Es werden drei Stützpunkte in den drei neuen Gemeinden angesiedelt, wobei jede Gemeinde eine Anlaufstelle für die öffentliche Sozialhilfe erhält. Damit wird die Forderung nach Nähe der Hilfesuchenden weitgehend erfüllt. Die Vormundschaftsbehörde wird mit fünf Mitgliedern ausgestaltet und wird durch den Regierungsrat gewählt. Sachverständige aus Medizin, Sozialarbeit, Psychologie und Rechtswissenschaft bilden diese Fachbehörde. Fachlich soll der Bereich der Vormundschaftsbehörde administrativ dem Kantonalen Sozialamt unterstehen. Vorgesehen im Personaletat sind 28.5 Stellen für das Sozial- und Vormundschaftswesen.
Gemeindestrukturreform – Grundsatzentscheide zur Aufgabenentflechtung
Dem Landrat wurd zuhanden der Landsgemeinde beantragt, die gesetzgeberische Umsetzung der Reform bezüglich der Zuständigkeit anzugehen. Es sind diesbezüglich Grundsatzentscheide nötig, damit der Kanton und die Gemeinden die Umsetzungsarbeiten auf einer Basis fortsetzen können, welche vom Volk beschlossen wurden. Die fünf vorliegenden Grundsatzentscheide umfassen Schwerpunkte des Service Public und der Volksschule. So verfügen in Zukunft die neuen Einheitsgemeinden über einen Service Public welcher Verwaltung, Bauamt, Einwohnerkontrolle, Zivistands- Bestattungs- Forstwesen und die kommunalen Werkhöfe wahrnimmt. In der alleinigen Kompetenz der Gemeinde liegt das Bearbeiten von einfachen Baugesuchen. Nur in speziellen Fällen ist der Kanton involviert. Weiter geht die Volksschule in die alleinige Zuständigkeit der Gemeinden über. Ab 2011 wird der Kanton nur noch strategische, kantonsseitige Planungsaufgaben übernehmen. Auch sind der Kanton und die Gemeinden für Bau und Unterhalte ihrer Strassen zuständig, wobei der Kanton für die Erschliessung der Ortschaften verantwortlich ist. Wichtig ist, dass die Gemeinden für die Pflege und Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Menschen zu Hause (Spitex) und in Langzeiteinrichtungen (Alter- und Pflegeheimen) zu sorgen haben.
Schaffung eines Mobilitätsfonds – Verschiebung
Es war beabsichtigt, die Vorlage „Schaffung Mobilitätsfonds“ gemäss Mobilitätskonzept der Landsgemeinde 2007 zu unterbreiten. Diese Vorlage wird nun aber auf eine der nächsten Landsgemeinde verschoben. Zuerst sollten die Auswirkungen des neuen Finanzausgleiches (NFA) bekannt sein, bevor weitreichende Mittel im Budget gebunden werden. Wie sich der NFA im Verkehrsbereich auf den kantonalen Finanzhaushalt auswirkt, sollte im nächsten, spätestens aber im übernächsten Jahr klar sein. Mit diesen Fonds soll geregelt werden, welche Mittel für die Mobilität zur Verfügung stehen und wie sie einzusetzen sind. Damit werden keine für den Strassenbereich reservierten Gelder mehr zweckentfremdet in die Laufende Rechnung fliessen und die Mobilität als Ganzes betrachtet.
Der Regierungsrat gratuliert Valeria Spälty uns ihrer Mannschaft zum Gewinn der Bronzemedaille an der Curling-EM in Basel sowie Fred Heer zur Beförderung zum Divisionär.
Die weiteren Details dieser umfangreichen Sitzung des Regierungsrates – wie neues Polizeigesetzt, Motion und Postulat, Prämienverbilligung, Genehmigung Anschlussvertrag TARMED usw - entnehmen sie bitte dem angehängten pdf-file.
