Von besonderem Interesse ist eine Liberalisierung bei der Taufpraxis. Hintergrund ist die Tatsache, dass es den Eltern von Täuflingen zunehmend schwer fällt, die in der Kirchenordnung geforderten zwei Taufpaten zu finden, die zudem einer christlichen Kirche angehören müssen. Neu soll die Praxis dahingehend gelockert werden, dass die Zahl «zwei» bei der Wahl der Taufpaten nicht mehr absolut sakrosankt ist, ebenso wenig die zwingende Zugehörigkeit der Paten zu einer christlichen Kirche. Der kantonale Kirchenrat wird über die Weiterentwicklung der Glarner Kirchengemeinden im Rahmen des Projektes «Generationenkirche» informieren. Das zur Beratung stehende Budget 2017 sieht ein praktisch ausgeglichenes Ergebnis und einen unveränderten Steuerfuss von 1,9% vor. Eine weitere Änderung der Kirchenordnung sieht neu die Möglichkeit vor, dass der Pfarrkonvent mit einer Stellvertreterlösung sicherstellen kann, dass das Gremium operativ nicht lahmgelegt wird, wenn der Dekan als Vorsitzender einmal unpässlich wäre.
