Eine Automobilistin beabsichtigte bei der Kath. Kirche in die Hauptstrasse einzubiegen. Bei diesem Manöver übersah sie einen korrekt auf der Hauptstrasse fahrenden PW. Die Unfallursache ist auf das "Missachten des Vortrittsrechtes" durch die beteiligte Fahrzeuglenkerin zurückzuführen. Beim Zusammenstoss wurde niemand verletzt.
Vereinsreise ins Südtirol



