LinthGegenWind fordert Abstimmung auf der nächsten Gemeindeversammlung

LinthGegenWind hat eine erste Hürde geschafft: Der Gemeinderat Glarus Nord hat den mittlerweile von 137 Gemeindebürgern unterzeichneten Mindestabstandsantrag für zulässig erklärt. Damit kommt der Antrag vor die Gemeindeversammlung. Die Entscheidung erfolgte überraschend schnell bereits nach gut einem Monat am 21.02.2018.


Der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden. Der Gemeinderat schreibt dazu, dass « …es im pflichtgemässen Ermessen des Gemeinderates liegt, den Abstimmungstermin festzulegen. Der Gemeinderat wird jedoch für eine zeitnahe Umsetzung bemüht sein.»

LinthGegenWind fordert eine Abstimmung so schnell als möglich, d. h. bereits auf der nächsten Gemeindeversammlung am 22. Juni.

Die Entscheidung über den Mindestabstand ist präjudiziell für das Windkraftprojekt der SAK. Weil die Abstände zu Wohnbauten nur wenig mehr als 300 Meter betragen, kann das Projekt im Falle der Annahme des Antrages nicht in der geplanten Form realisiert werden. Eine frühzeitige Entscheidung liegt daher im Interesse aller Beteiligten. Die Aufwände von Gemeinde und Kanton für die Planung sind hoch, und auch der Projektbetreiber St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK) könnten sich gegebenenfalls hohe Kosten ersparen.

Der eingereichte Antrag verlangt, dass aufgrund der negativen Auswirkungen der geplanten 200 Meter hohen Windkraftanlagen – optische Bedrängung, Lärm bis 105 db(A), Infraschall, Schattenwurf bis 1400 Meter, Eiswurf – ein Mindestabstand von 700 Metern zwischen Windkraftanlagen und Wohnbauten eingehalten wird. Der Kanton Glarus sieht im Richtplan nur 300 Meter vor. Nur Basellandschaft hat im Richtplan einen höheren Abstand von 700 Metern zu Siedlungen. Sonst gibt es in der Schweiz keinen generellen Mindestabstand. Der Abstand richtet sich nach der Lärmschutzverordnung und beträgt, abhängig von der jeweiligen Topographie, ca. 300 Meter für Einzelgebäude und 500 Meter für Siedlungen. Die Windkraftanlagen in Bilten sollen in dicht besiedeltes Gebiet gezwängt werden und befinden sich in nur 300 Metern Entfernung zu einzelnen Wohnhäusern und 600 Metern zu Wohnzonen. Diese Entfernungen sind viel zu gering, um die Anwohner vor den schädlichen Auswirkungen der riesigen Windkraftanlagen zu schützen. Im international Vergleich bildet die Schweiz das Schlusslicht: Der Mindestabstand beträgt in Dänemark, dem Pionier der Windenergie in Europa, 800 Meter, in mehreren deutschen und österreichischen Bundesländern 1000 Meter und mehr, in Bayern und Polen 2000 Meter und in England 3000 Meter.

Der Antrag nimmt sich ein Beispiel an Triengen LU.

Dort kam es 2016 zu einer Gemeindeinitiative, welche die Festlegung eines Mindestabstandes von 700 Metern im Baureglement forderte. Die Gemeindebürger haben die Initiative auf der Gemeindeversammlung mit Zweidrittelmehrheit angenommen. In der Folge wurde das dort geplante Windkraftprojekt Kirchleerau/Kulmerau eingestellt.

Die rechtliche Zulässigkeit unseres Antrages hatten wir durch ein Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Martin Looser, Spezialist für Umweltrecht der Kanzlei ettlersutter in Zürich, abgesichert.