Linthkanal für Motorschifffahrt im Sommer gesperrt

An ihrer ordentlichen Sitzung vom 30. März hat die Linthkommission entschieden, den Linthkanal aus Sicherheitsgründen während der Monate Juli und August für die Motorschifffahrt zu sperren. Das Befahren mit Gummibooten ist weiterhin möglich.



Auf dem Plan, der Bestandteil des neuen Merkblatts ist, sind die offiziellen Ein- und Ausstiegsstellen für Gummiboote klar ersichtlich. (Grafik: zvg)
Auf dem Plan, der Bestandteil des neuen Merkblatts ist, sind die offiziellen Ein- und Ausstiegsstellen für Gummiboote klar ersichtlich. (Grafik: zvg)

Im vergangenen Jahr liessen sich gemäss einer Hochrechnung über 30 000 Personen auf einem Gummiboot oder sonstigen Schwimmkörper den Linthkanal hinabtreiben. Hinzu kommen die vielen Badegäste entlang des Kanals, die das Schwimmen in der Linth geniessen. Gemäss Verordnung über die Schifffahrt auf dem Linthkanal sind auch Motorbootfahrten zwischen Obersee und Walensee gestattet, allerdings nur in den Monaten März, April, Juli, August und September.

Mehr Sicherheit für alle Nutzer des Linthkanals

Diese intensive Nutzung des Linthkanals hat in der Vergangenheit vor allem während der Sommerferienzeit im Juli und August vermehrt zu heiklen Situationen geführt. Wie letztes Jahr erwartet die Linthkommission auch dieses Jahr einen grossen Besucherandrang am Linthkanal. Um die Sicherheit für alle Benutzer des Linthkanals zu erhöhen, hat die Linthkommission deshalb entschieden, Motorschifffahrten auf dem Linthkanal in diesem Jahr in den Monaten Juli und August zu verbieten. Sie folgt damit der Empfehlung der zuständigen Sachverständigenkommission für die Schifffahrt auf dem Zürich- und Walensee.

Im September dieses Jahres sind Motorschifffahrten auf dem Linthkanal weiterhin möglich. Die Bewilligung dazu erteilt die Linthverwaltung auf www.linthwerk.ch/bewilligung.

Gummibootsfahrten: Lenkungsmassnahmen und gezielte Informationen

Die zunehmende Beliebtheit des Linthkanals für das Befahren mit Gummibooten und anderen Schwimmkörpern führt zu vollen Parkplätzen, Littering und einer Beeinträchtigung der Naturschutzgebiete. Insbesondere Weesen als Ausgangspunkt und Schmerikon als Zielort sowie das Naturschutzgebiet Hänggelgiessen in Schänis sind davon betroffen.

Um diese unerwünschten Nebenerscheinungen einzudämmen, hat die Linthverwaltung in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Lenkungsmassnahmen und gezielte Informationen für die Besucher beschlossen. Diese Massnahmen beinhalten unter anderem ein Merkblatt, das über die wichtigsten Verhaltensregeln und die offiziellen Ein- und Ausstiegsstellen informiert. Das Merkblatt wird rechtzeitig zum Saisonstart bei den Vermietern von Gummibooten, Tourismusbüros und Gemeinden breit gestreut sowie online publiziert. Zusätzlich werden die Ein- und Ausstiegsstellen sowie die Naturschutzgebiete mit Informationstafeln markiert.

 

Die Linthkommission und ihre Aufgaben

Die Linthkommission führt das Linthwerk im Rahmen eines interkantonalen Konkordates, das durch die Parlamente bzw. das Volk der Kantone Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich gutgeheissen wurde.
Die Kommission besteht aus Präsident Kaspar Becker (GL, Regierungsrat), Vizepräsident Michael Eugster (SG, Leiter Amt für Wasser und Energie), Christian Bommer (SZ, Leiter Amt für Gewässer), Christoph Zemp (ZH, Vorsteher Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft AWEL) und Heidi Romer (SG, Vertreterin der Linthgemeinden). Der Bund ist mit Adrian Schertenleib (Bundesamt für Umwelt BAFU) beratend vertreten.