Linthkanal kann wie geplant saniert werden

Am 11. Dezember 2008 hat das Bundesgericht als letzte Instanz die Beschwerde der Einsprecher gegen das Teilprojekt «Linthkanal» abgewiesen. Mit dem Bundesgerichtsentscheid hat die Bewilligung für das Teilprojekt «Linthkanal» definitiv Rechtskraft erlangt und die umfangreiche Sanierung kann jetzt wie geplant realisiert werden



Die umfangreiche Sanierung kann jetzt wie geplant realisiert werden (Bild: ehuber)
Die umfangreiche Sanierung kann jetzt wie geplant realisiert werden (Bild: ehuber)

Die Erleichterung der Linthkommission ist gross, dass der Umsetzung des Hochwasserschutzprojekts am Linthkanal nun nichts mehr im Weg steht. Dazu der Präsident der Linthkommission, Regierungsrat Willi Haag: «Das Bundesgericht hat klargestellt, dass das Projekt Linth 2000 in allen Teilen sorgfältig erarbeitet worden ist. Mit dem abschliessenden Entscheid können wir endlich die Sanierungsmassnahmen vorantreiben, die der Linthebene den erforderlichen Hochwasserschutz langfristig sichern.»

Hochwasserschutzziele bestätigt

Die 22 Beschwerdeführer, die nach der Abweisung ihrer Beschwerde durch das St. Galler Verwaltungsgericht vom 12. Februar 2008 an das Bundesgericht gelangten, haben erfolglos die Sicherheit des Projekts in Zweifel gezogen und geltend gemacht, es verschlechtere den Hochwasserschutz. Das Bundesgericht bestätigte nun uneingeschränkt die Zielvorgaben und Massnahmen der Projektverfasser und der Experten.

So sind für die Bemessung der Abflusskapazität des Kanals die Abschnitte mit den geringsten und nicht diejenigen mit der höchsten Kapazität entscheidend. Das gewählte Schutzziel für den Linthkanal mit einer dauerhaften Abflusskapazität von 360 m3/s für die ganze Strecke, resp. von 420 m3/s für eine kurzfristige Hochwassersituation entspricht den Vorgaben und Anforderungen. Die Beschwerdeführer hatten einen durchgängigen Ausbau des Kanals auf 500 m3/s gefordert. Eine generelle Erhöhung der Dammkronen erübrigt sich. Die Aufweitung im Gebiet Hänggelgiessen stellt keine Gefährdung der Hochwassersicherheit dar und die ökologische Aufwertung steht im Einklang mit den Anforderungen des Gesetzgebers.

Die richtigen Massnahmen geplant

Für die Sicherheit sind die im Projekt vorgesehenen Massnahmen unabdingbar: die fachgerechte Stabilisierung und Sanierung der Dämme und die Schaffung einer Entlastung für den Notfall, die einen unkontrollierten Dammbruch verhindert. Darum ist im Hänggelgiessen der Bau eines regulierbaren Wehrs vorgesehen. Übersteigt die Wassermenge im Linthkanal 420 m3/s – was einem statistisch nur alle 300 Jahre eintretenden Ereignis entspricht – , wird das Wehr aktiviert und das Wasser in den rechten Hintergraben ausgeleitet. Genügt auch die von 55 auf 80 m3/s erhöhte Abflusskapazität des Hintergrabens nicht, kommt es zu einer Überflutung von Teilen der Schänner Ebene. Die Wahrscheinlichkeit eines gleichzeitigen Zusammentreffens einer Hochwasserspitze im Linthkanal und der Überflutung der Ebene durch überlaufende Bäche hält das Bundesgericht für klein. Erfahrungsgemäss tritt die Hochwasserspitze der Bäche jeweils rund 24 Stunden vor dem Höchststand im Kanal auf. Für die Grundeigentümer in der Schänner Ebene wird die geringe Gefährdung einer Überflutung kompensiert durch den erhöhten Schutz vor unkontrollierbaren Dammbrüchen.

Entschädigungen im Überlastfall

Allfällige Schäden werden den Grundeigentümern im Überlastfall abgegolten. Ausserdem hält das Bundesgericht fest, dass die Beschwerdeführer insgesamt «in den Genuss eines weit über dem Schweizer Standard liegenden Hochwasserschutzes gelangen und auch im Notentlastungsfall nicht unzumutbar belastet werden. Unter diesen Umständen können keine zusätzlichen Massnahmen zum Schutz der landwirtschaftlichen Flächen der Beschwerdeführer verlangt werden.»

Erste Vorarbeiten bereits im Gange

Die Linthkommission ist sich der Dringlichkeit der Linthkanal-Sanierung bewusst. Darum hat sie bereits im Sommer 2008 alle Vorarbeiten veranlasst, nachdem das Bundesgericht den Beschwerdeführern die aufschiebende Wirkung für geplante Massnahmen aberkannt hat. Zurzeit wird die Nebengrabenstrasse erstellt, die zuerst dem Baustellenverkehr und nach Bauabschluss dem Unterhalt der Dämme und der Freizeitnutzung dient.

In den nächsten Wochen werden die Bauarbeiten an den Hauptlosen des Linthkanals öffentlich ausgeschrieben. Bei optimalem Verlauf des Verfahrens können somit auch am Linthkanal die Bauarbeiten an den Hochwasserschutzanlagen in diesem Jahr beginnen. Beim Escherkanal sind die Bauarbeiten seit dem Spatenstich am 25. September 2008 in vollem Gang.

Die Linthkommission und ihre Aufgaben

Die Linthkommission führt das Linthwerk im Rahmen eines interkantonalen Konkordates, das durch die Parlamente, bzw. das Volk der Kantone Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich gutgeheissen wurde. Die Linthkommission besteht aus Regierungsrat Willi Haag (SG, Präsident), Regierungsrat Robert Marti (GL), Regierungsrat Andreas Barraud (SZ), sowie Dr. Jürg Suter (ZH, AWEL) und Markus Schwizer (SG, Vertreter der Linthgemeinden). Der Bund ist mit Andreas Götz (Vizedirektor Bundesamt für Umwelt) beratend vertreten.